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Finger weg! Nachdem ein Defekt ca. 14 Monate ab Kaufdatum eingetreten ist wird die Gewährleistung abgelehnt. Geschäftsbedienungen Auszug: "Zeigt sich ein Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten seit Gefahrübergang, muss der Kunde beweisen, dass dieser Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. " Hier fehlt zum "muss" nur noch der Zusatz "immer", aufgrund der Beweiskosten besteht ohne Rechtsschutzversicherung faktisch nur eine 6 monatige Gewährleistung. Die angepriesene 5 Jährige Gewährleistung ist nur ein Werbegag bei dem man nicht lachen kann. Von dem abgesehen das alles was über das Gesetzliche ist eine Garantie darstellt und die verwendeten Rechtsmeinungen jedem Juristen nur zum schmunzeln bringen können. Wie auch in den anderen Beiträgen hier zu lesen ist. Übrigens die Mitteilung das die Reparaturkosten nicht übernommen werden dauerte ebenfalls über zwei Monate. AGB Auszug: "Die Reparatur kann bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen." Was heißt kann? Fazit: Finger weg!
27.01.2012 13:23
Kann man nur zustimmen ... Ist leider wirklich gängige Praxis, ich denke mal da ist wer schon patzig an die thematik ran gegangen ;P
24.01.2012 18:10
siehe unten
24.01.2012 16:27
s. u.