Tipps und Tricks zur privaten Krankenversicherung

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Krankenkassenwechsel - aber bitte RICHTIG !!! 2. Teil Privat versichert, oder lieber freiwillig gesetzlich versichert ... ??? (auch ein sehr langer und ausführlicher Bericht von ©mirco30 / Koh-i-Noor :-) B: Private Krankenversicherung (PKV) ------------------------------------------------------------- Inhalt: ... Bericht lesen





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> Alle 11 Tipps und Tricks zur privaten Krankenversicherung Erfahrungsberichte anzeigen
Krankenkassenwechsel - bitte RICHTIG ! 2.Teil PKV
Erfahrungsbericht von mirco30 über Tipps und Tricks zur privaten Krankenversicherung
04.10.2004


Produktbewertung des Autors:   

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Allgemeine Kundenfreundlichkeit: freundlich 

Pro: individuelle Verträge
Kontra: Individuelle Verträge

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Kompletter Erfahrungsbericht

Krankenkassenwechsel - aber bitte RICHTIG !!! 2. Teil
Privat versichert, oder lieber freiwillig gesetzlich versichert ... ???
(auch ein sehr langer und ausführlicher Bericht von ©mirco30 / Koh-i-Noor :-)

B: Private Krankenversicherung (PKV)
-------------------------------------------------------------

Inhalt:
-----------

I. Vorwort
II. Abkürzungen (wichtig für das weitere Verständnis des Textes !)
III. Kurzübersicht in Stichworten
1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern ?
2. Warum eine private Krankenvollversicherung ? - ... die Vorteile
3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung ? - ... die Nachteile
IV. Genaue Beschreibung der vorher genannten Stichpunkte
1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern ?
2. Warum eine private Krankenvollversicherung ? - ... die Vorteile
3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung ? - ... die Nachteile
V. Resümee / Nachwort

I. Vorwort
---------------

Das Thema der PKV ist ebenfalls etwas kompliziert und umfangreich. Daher sollte ein geplanter Wechsel von einer gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung noch genauer überlegt sein, als ein Wechsel zwischen zwei gesetzlichen KK, da es oftmals kein "Zurück" in eine gesetzliche KK mehr gibt und das böse Erwachen meist erst viele Jahre später (mit zunehmenden Alter und Krankheit) kommt.

Die hauptsächliche Klientel für eine private Krankenversicherung sind Selbständige, oder Arbeitnehmer, die über BBG (Sie erinnern sich: Beitragsbemessungsgrenze des Bruttoeinkommens - ab 01.01.2005 = 3.525,- € monatlich Brutto) verdienen.

Auch hier spielt hauptsächlich das Geld eine Rolle, denn solange man jung und gesund ist, sind die Beiträge in der PKV geringer als in der gesetzlichen KK und man hat zudem auch noch die Vorzüge diverser Annehmlichkeiten, sofern diese im Vertrag enthalten sind.
Jedoch sollte man sich genau informieren und nicht nur den schönen Reden des Versicherungsagenten glauben - denn DEN interessiert nur seine Provision !
Für den Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung (KVV) bekommt der Versicherungsmakler zwischen 1.000 bis 2.000 Euro Provision ! Also wird er Ihnen garantiert keine Nachteile erzählen !
Ich will hier gar nicht ALLE Versicherungsmakler über einen Kamm scheren, denn auch hier gibt es Ausnahmen und wirklich GUTE und vertrauenswürde Vertreter ihrer Art - aber Ausnahmen bestätigen nun mal die Regel.

Sicherlich wird dieser Bericht von ebensolchen "suspekten" Versicherungsmaklern als "nicht hilfreich" eingestuft werden, weil sie sich persönlich angegriffen oder verraten fühlen, aber damit kann ich bestens leben, denn sie würden sich hier selbst bloßstellen !!!
Aber nun der Reihe nach.

II. Abkürzungen (wichtig für das weitere Verständnis des Textes):
--------------------------------------------------------------------------------------

BBG = Beitragsbemessungsgrenze (ab 01.01.2005 mehr als 3.525,- € monatlich Brutto)
BKK = Betriebskrankenkasse
BSE = Beitragssatzerhöhung
EK = Ersatzkrankenkasse
JAEG = VPG = Jahresarbeitsentgeltgrenze = Versicherungspflichtgrenze (ab 01.01.2005 mehr als 3.900,- € monatlich Brutto)
KK = Krankenkasse
KP = Kopfpauschale
KV = Kassenärztliche Vereinigung
KVs = Krankenversicherung
kvv = krankenvollversichern
KVV = Krankenvollversicherung
KKWa = Krankenkassenwahl
KKWaR = Krankenkassenwahlrecht
KKWe = Krankenkassenwechsel
KKWeR = Krankenkassenwechselrecht
PKV = Private Krankenversicherung
SGB V = Sozialgesetzbuch Nr. 5


III. Kurzübersicht in Stichworten
---------------------------------------------


III.1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern (kvv)?
---------------------------------------------------------------------------------

1. Selbständige
2. Angestellte über BBG
3. Erwerbslose ohne Versicherungspflicht (z.B. Kinder, wenn ein Elternteil in der PKV ist oder Ehepartner, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind)
4. Studenten
5. Beamte und andere beihilfeberechtigte (staatliche Heilfürsorge) Personen

III.2. Warum eine private Krankenvollversicherung (KVV)? - ... die Vorteile
---------------------------------------------------------------------------------------------

1. in jungen Jahren oft viel preiswerter
2. evt. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme
3. individuelle Absicherung verschiedener Risiken und Sonderbehandlung im Krankheitsfalle , wie zum Beispiel:
a. Einzelzimmer im Krankenhaus
b. Chefarztbehandlungen
c. Komplette Kostenübernahme für Medikamente, Rezepte und Hilfsmittel (z.B. Brille)
d. Krankengeldanspruch bis zu 100 % vom monatlichen Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
e. Und einiges Andere, was man vertraglich aushandelt

III.3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung (KVV) ? - ... die Nachteile
----------------------------------------------------------------------------------------------------------

1. vorausgehender Gesundheitscheck / Gesundheitsprüfung
2. Tarifeinstufung nach Gesundheit und Alter des Interessenten
3. meist steigende Beiträge mit zunehmendem Alter und schlechterwerdender Gesundheit
4. die sogenannte Altersrückstellungen, zu der die PKV'n vor einigen Jahren gesetzlich verpflichtet wurden, sind unzureichend
a. Auflistung verschiedener Presseartikel
5. oftmals gibt es kein zurück mehr in eine gesetzliche Krankenkasse
6. wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist und Kinder noch geplant sind, dann wird es teuer, weil Alle mit eigenen Beitragszahlungen versichert werden müssen
7. man muss grundsätzlich erst einmal in Vorleistung treten, die Rechnungen bezahlen, dann bei der Versicherung einreichen und bekommt sie dann erstattet

IV. Genaue Beschreibung der vorher genannten Stichpunkte
---------------------------------------------------------------------------------

IV.1. Wer kann sich überhaupt privat krankenvollversichern (kvv)?
-----------------------------------------------------------------------------------

*IV.1.1*
Zu den Selbständigen brauche ich (©mirco30 / Koh-i-Noor) wohl nicht viel erklären, das weiß jeder, was ein Selbständiger ist.
Wenn sich Jemand selbständig macht, so hat er die Möglichkeit eine PKV zu wählen, da er einen sogenannten Statuswechsel hat (von versicherungspflichtig (z.B. angestellt unter BBG) zu nichtversicherungspflichtig). Dieser Wechsel von einer GKV in eine PKV ist jederzeit mit Aufnahme der Selbständigkeit möglich, ohne eine Kündigungs- oder Bindefrist einhalten zu müssen - es reicht eine formlose Benachrichtigung der aktuellen GKV. Allerdings bekommt man dann von der GKV auch keine Kündigungsbestätigung, sondern nur eine Bestätigung über die versicherten Zeiten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - was vollkommen ausreicht.
Und sollte die Selbständigkeit innerhalb von 18 Monaten "pleite gehen" oder anderweitig beendet werden, so dass man wieder versicherungspflichtig wird (z.B. durch Leistungsanspruch vom Arbeitsamt), so muss man sich wieder bei seiner letzten GKV anmelden.

*IV.1.2*
Angestellte über BBG ( mehr als 3.525,- € monatliches Bruttoeinkommen) haben ebenfalls die Möglichkeit in eine PKV zu wechseln. Allerdings kann der Wechsel nicht einfach so stattfinden, sondern nur unter zwei Voraussetzungen.
Zum Ersten, wenn der Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung aufnimmt und gleich von Anfang an über BBG eingestuft (gehaltsmäßig) wird (dann ist ein Wechsel in die PKV sofort möglich).
Zum Zweiten, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Jahr mehr Gehalt bekommt und somit die BBG überschreitet, dann muss er allerdings am Ende des Jahres vom Arbeitgeber auch für das folgende Jahr über BBG gemeldet/eingestuft werden und kann dann mit Beginn des folgenden Jahres nach der Gehaltserhöhung in eine PKV wechseln.
Der IRTÜMLICHE Glaube, dass man sofort nach einer Gehaltserhöhung über BBG wechseln kann, ist schlichtweg FALSCH, da ein Durchschnittswert des gesamten Jahresbruttoeinkommens errechnet wird !

*IV.1.3*
Erwerbslose ohne Versicherungspflicht sind zum Beispiel Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben (23. Geburtstag) und ohne Einkommen sind. Sie sind nach dem SGB V, § 10, Punkt 2.2 nicht mehr versicherungspflichtig, sofern sie auch keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeits- oder Sozialamt haben. Sie können zwischen GKV und PKV wählen. Wenn sie irgendwann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (über 400,- € Bruttoverdienst, jedoch unter der BBG) aufnehmen, sind sie automatisch wieder versicherungspflichtig und müssen gesetzlich krankenversichert werden .

Kinder, von denen ein Elternteil PKV-versichert ist und die JAEG (ab 01.01.2005 = 3.900,- € monatlich Brutto) überschreitet, haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung und können auch zwischen freiwillig-gesetzlich oder privat KVV wählen. Diese Errechnung ist jedoch etwas kompliziert für den Laien, da die JAEG erst nach dem 31.12.2002 höher als die BBG angesetzt wurde und für die folgenden Jahre (2003,2004, 2005) immer eine andere Höhe hatte und es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der PKV ankommt, ob man nach der einfachen oder der "besonderen" JAEG eingestuft wird - fragen Sie am Besten Ihre Versicherung wegen der genauen Einstufung.

Als weiteres haben Ehepartner ohne Einkommen und Leistungsansprüche öffentlicher Behörden die Möglichkeit in eine PKV zu gehen.
Sollte der verdienende Ehepartner jedoch in einer GKV versichert sein, so wäre man schön dumm, nicht die gesetzliche, beitragsfreie Familienversicherung in der GKV zu nutzen.

*IV.1.4*
Studenten, deren Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung bei einer GKV endet, weil sie ihr 25. Lebensjahr vollendet haben (25. Geburtstag - bei Männern zuzüglich der Zeit des gesetzlich geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstzeit), können ebenfalls zwischen GKV und PKV wählen.

*IV.1.5*
Und dann gibt es noch die Personen, die aufgrund einer staatlichen Heilfürsorge (Beihilfeberechtigung) die Möglichkeit haben in eine PKV zu wechseln. Dazu gehören z.B. Referendare, Ärzte im Praktikum (wird gerade abgeschafft) und Beamte (Beamtenanwärter).

IV.2. Warum eine private Krankenvollversicherung ? - ... die Vorteile
---------------------------------------------------------------------------------------

Ich denke, zu den Vorteilen brauche ich nicht viel erzählen, sie liegen auf der Hand und sind Jedem bekannt. Erwähnt seien sie nur kurz.
Da jeder Vertrag individuell abgeschlossen wird, variieren die Vorteile natürlich auch, aber Dinge wie zum Beispiel Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, sehr preiswert, solange man jung und gesund ist, vollständige (bis zu 100%ige) Übernahme der Gesamtkosten bei Behandlung, Medikamenten, Hilfsmitteln (Brille, Krücke, Rollstuhl, Tensgerät u.s.w.), Überführungskosten (z.B. bei Unfall im Ausland), volle Einkommensausfallszahlung (Krankengeld) bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Vieles mehr, sind absolut gängige Vorzüge. Diese Liste ließe sich nach Belieben erweitern, sofern man gern mehr für zusätzliche Absicherungen bezahlt.
Die Vorteile und Vergünstigungen lassen sich also auch nur individuell gestalten.

IV.3. Warum lieber keine private Krankenvollversicherung (KVV) ? - ... die Nachteile
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Und nun kommen wir zu den Nachteilen, die Ihnen garantiert kein Versicherungsmakler freiwillig mitteilen wird, da ihm sonst seine Provision "flöten" geht, wenn Sie den Vertrag nicht abschließen.

1. Gesundheitsprüfung
------------------------------

Wenn Sie einen PKV-Vertrag über eine KVV abschließen möchten, müssen Sie über Ihren lebenslagen Gesundheitsverlauf wahrheitsgemäß Auskunft geben - inklusive der behandelnden Ärzte, die Sie gleichzeitig von ihrer Schweigepflicht entbinden, damit die PKV Ihre Angaben überprüfen kann.
Damit machen Sie den ersten "Striptease" Ihrer Persönlichkeit und Ihres Anspruches auf Datenschutz !!!!
Wenn Sie nun "glücklich" PKV-versichert sind und haben vergessen eine Erkrankung anzugeben(z.B. sie hatten vor 15 Jahren einen Bandscheibenvorfall), so kann es Ihnen passieren, dass bei einer neuerlichen Erkrankung des selben Genres (also ein neuer Bandscheibenvorfall) die PKV nicht einen Cent zahlt !!!
Mit der Begründung, sie haben ein Risiko nicht mitgeteilt, so dass die Beitragsberechnung nicht im vollständigen Risiko errechnet werden konnte und Ihnen wird damit eine betrügerische Absicht (gesetzlich formuliert: Erschleichung von Leistungen) unterstellt. Nun haben Sie Glück im Unglück, wenn die PKV nicht bezahlt (dann wird es teuer für SIE) - aber es kann Ihnen auch passieren, dass Sie rausgeschmissen werden !!!
Dann ist es besonders schlecht um Sie bestellt, in eine GKV können Sie nicht mehr wechseln und jede andere PKV weiß von Ihnen, da die PKV'n untereinander eine Informationskette haben, die man bei gesetzlichen Behörden als "Amtshilfe" bezeichnet. Dieser genannte Fall ist in meiner Familie passiert.
Also haben Sie absolut verloren - durch eine Vergesslichkeit - na das macht doch Spaß :-).
Sicherlich gibt es auch einige wenige PKV'n, die nach einer Zeit von 10 bis 15 Jahren "Leistungsunauffälligkeit" darüber hinwegsehen, aber das ist wohl eher eine Ausnahme.

Bei einer gesetzlichen KK gibt es keine Gesundheitsprüfung !!!

2. Tarifeinstufung nach Gesundheit und Alter des Interessenten
-------------------------------------------------------------------------------

Bei einer PKV wird die monatliche Beitragszahlung nach Gesundheit und (Eintritts-)Alter eingestuft.
Das heißt im Klartext, je nach dem, wie Ihr Gesundheitscheck ausfällt (krank oder gesund) und wie alt Sie sind, wird Ihr Beitrag errechnet (da man statistisch belegen kann, dass gewisse Erkrankungen im zunehmenden Alter häufiger auftreten, wird hier der sogenannte Risikozuschlag aufgerechnet) - oder eine Versicherung wird gänzlich abgelehnt, weil SIE zu TEUER werden könnten !!!

Eine GKV errechnet den Beitrag prozentual von Ihrem Einkommen, EGAL ob sie gesund oder krank sind !!!

3. meist steigende Beiträge mit zunehmendem Alter und schlechterwerdender Gesundheit
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Oft gibt es eine Klausel in PKV-Verträgen, die extreme Beitragsatzerhöhungen bei bestimmten Erkrankungen oder chronischer Erkrankung legalisieren. Diese Klauseln sind meist sehr klein geschrieben und werden VORHER nicht gelesen /erkannt - das böse Erwachen kommt dann, wenn man plötzlich erkrankt - z.B. auf einmal sagt einem der Arzt, dass man Diabetiker (Diabetes mellitus Typ 2 - Alters - oder auch Verbrauchsdiabetes genannt) ist - und schwups, schon zahlt man plötzlich 20 % oder noch mehr % Beitrag.

In einer GKV passiert das nicht, dort zahlt man auch bei Erkrankungen immer den gleichen Beitragssatz - prozentual nach Einkommen.
Auch als Hochleistungsfall (chronisch krank - wie z.B. Diabetiker oder Bluter)

4. die sogenannte Altersrückstellung (©mirco30 / Koh-i-Noor)
----------------------------------------------

Vor einigen Jahren wurden die PKV'n per Gesetzt von der Regierung dazu verpflichtet, einen Teil der Beiträge eines jeden Versicherten in eine Altersrückstellung zu investieren. Das heißt im Klartext: Die PKV'n mussten gesetzlich vorgeschrieben einen Teil der Beiträge in eine Altersabsicherung investieren.
Der Grund für die neue Gesetzesgebung (vor Jahren) war der, dass viele Menschen, die ihr Leben lang PKV-versichert waren, ihre Beiträge im Alter nicht mehr bezahlen konnten, da sie auf Grund ihres Alters und der zunehmenden Erkrankungen ins Unermessliche anstiegen. Viele Pensionäre zahlten über 1.000 € - was fast ihre gesamten Einnahmen verschlang. Es gab eine "Verarmung", wo öffentliche Behörden (z.B. Sozialamt) eingreifen mussten. Um das zu verhindern wurde die Altersrückstellung gesetzlich eingeführt.
Das war eigentlich eine gute Sache, jedoch haben die PKV'n das Geld so schlecht angelegt, das der Ertrag nicht reichen wird, um eine tatsächliche Entlastung der Versicherten im Alter zu gewährleisten .... was sich schon durch rapide Beitragssatzerhöhungen von bis zu 20 % in den letzten 4 Jahren bemerkbar gemacht hat.
Auch hier sei nochmals erwähnt, das es NICHT alle PKV'n betrifft, sondern nur die "Masse".

Einige Presseartikel zum selbst lesen seien hier aufgezählt:

IV.4.a Auflistung verschiedener Presseartikel
----------------------------------------------------------

a. "Der Spiegel" 45/2003 - 03.Nov. 2003
"Gruseliges Ergebnis"
b. "Privatkassen erhöhen massiv die Beiträge"
KV im Dezember 2003
c. "Süddeutsche Zeitung" 03.02.2004-09-30
"Versicherte durch einseitige Vertragsänderungen benachteiligt - Privatkassen streichen Leistungen"
d. und einige mehr ......

5. oftmals gibt es kein Zurück mehr in eine gesetzliche Krankenkasse
------------------------------------------------------------------------------------

Das Problem besteht darin, dass es oftmals kein Zurück in eine gesetzliche KK gibt.
Wenn Sie von einer PKV (z.B. auf Grund der erhöhten Beitragszahlungen im Alter) wieder in eine GKV wechseln möchten, gibt es Probleme - das geht nicht so einfach.
Eine Aufnahme als freiwilliges Mitglied in einer GKV ist nur möglich, wenn Sie vorher auch gesetzlich versichert waren, oder eine gewisse Vorversicherungszeit erfüllen.
Sollten Sie inzwischen Ihren 55. Geburtstag gehabt haben, so haben Sie keinerlei Möglichkeit wieder in eine gesetzliche KK zu kommen - selbst wenn Sie Sozialhilfe erhalten - das schreibt das Gesetz vor - und dann wird es für SIE teuer ! Sie müssen sich weiterhin privat versichern(sind keine Zielgruppe mehr) und zahlen auf Grund Ihres Alters immense Beiträge ...
Auch eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach Ihrem 55. Geburtstag hilft Ihnen nicht - Sie sind gesetzlich "ausgestoßen". Die EINZIGE Ausnahme besteht seit 01.01.2005 über HARTZ IV !

6. wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist und Kinder noch geplant sind, dann wird es teuer, weil Alle mit eigenen Beitragszahlungen versichert werden müssen
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn Sie jung sind, gesund und "solo", dann mag eine PKV für Sie gut und richtig sein, aber wenn Sie noch eine Familie gründen möchten (Ehepartner und Kinder), dann sollten Sie vorher überlegen !!! - oft gibt es kein Zurück in eine GKV(siehe oben).
Wenn Sie privat versichert sind, muss jedes weitere Familienmitglied eigenständig (mit eigenen Beitragszahlungen) versichert werden !!!
Bei einer gesetzlichen KK gibt es die BEITRAGSFREIE Familienversicherung - hier zahlt es sich dann aus, gesetzlich versichert zu sein .....

7. man muss grundsätzlich erst einmal in Vorleistung treten, die Rechnungen bezahlen, dann bei der Versicherung einreichen und bekommt sie dann erstattet
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

En weiterer Punkt ist, dass man bei einer PKV erst einmal in Vorleistung treten muss:

Sind Sie krank, gehen Sie zum Arzt - die Rechnung bezahlen Sie ...
Sind Sie krank, sind im Krankenhaus - die Rechnung bezahlen Sie ...
Sind Sie krank, gehen in die Apotheke - die Rechnung zahlen Sie ...

Okay, Sie reichen die Rechnungen ein und bekommen das Geld erstattet - doch mal "Butter bei die Fische" Was machen Sie, wenn sie zum Beispiel im Krankenhaus waren - z.B. ein Autounfall - ein Tag Intensivstation kann schnell mal 1.000 € kosten - Sie sind 10 Tage im Krankenhaus - können Sie 10.000 € vorfinanzieren, bevor Sie es erstattet bekommen ???
Okay, wenn Sie es können, ist es Ihre Wahl, welche Versicherung Sie wählen - ... ach, Sie können DAS nicht? Was wollen Sie dann in einer PKV ??? O.K. auch hier gibt es einige PKV'n, die ab einer gewissen Summe direkt bezahlen - aber das müssen SIE erstmal in Ihrem Vertrag ausgehandelt haben ! Haben Sie das Kleingedruckte gelesen ?

V. Resümee / Nachwort
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Tja, und zum Schluss kann ich (©mirco30 / Koh-i-Noor) nur noch feststellen, dass
die letztendliche Entscheidung zischen freiwillig-gesetzlich oder privat versichert, Ihnen Niemand abnehmen kann.
Lesen Sie die Pro und Kontra und entscheiden Sie dann selbst.
Informieren Sie sich ganz genau in Bezug auf Ihre persönlichen Umstände.
Beachten Sie jedoch Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, Ihre Familienplanung und Ihre zukünftigen Ziele .... lassen Sie sich nicht "beschwatzen".

"Wat dem Eenen sin Uhl, is dem Annern sin Nachtigall" ....

Die Produktbewertungen müssen ja angegeben werden, was hier Blödsinn ist, denn für den Einen ist es gut, für den Anderen schlecht.

Liebe Grüße - und wenn Sie Fragen haben, mailen Sie an "mirco30hh@aol.com"

Mirco (©mirco30 / Koh-i-Noor)
   
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