Todesstrafe: Ursprung in Despotie und Theokratie.
02.03.2004 (08.03.2004)
Pro:
Nichts !
Kontra:
Die Geschichte der Demokratie !
Empfehlenswert:
Nein
 mixglimou
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Man hört immer wieder Argumente für und gegen die Todesstrafe. Sie bewegt die Gemüter immer noch, obwohl sie in Europa nicht mehr besteht oder wenigstens nicht mehr angewendet wird. Wie kommt es zu diesen Diskussionen, die auch hier bei Ciao Eingang gefunden haben? Eine Antwort wird wohl sein, dass dieses Thema mehr von seiner moralisch-philosophischen Seite betrachtet wird und nicht von dem was uns die Geschichte lehrt. Die Moral, wie die Philosophie, können tatsächlich für die Todesstrafe plädieren, denn beides ändert sich. Unsere Moralbegriffe sind heute andere als die vor 100 Jahren und sie werden in 100 Jahren wieder anders sein. In Wirklichkeit, wie wir in den letzten Jahrzehnten gesehen haben, ändert sich die Moral eigentlich noch schneller. Mit der Philosophie ist es ähnlich. Es kann eine geben, die für die Todesstrafe steht und eine andere, die sich dagegen ausspricht. Beide Systeme können so gut aufgebaut sein, dass es Anhänger für das eine und für das andere gibt. So lange wir aber dieses Problem von diesen Seiten betrachten, kann eben auch die Gefahr bestehen, dass die Todesstrafe auch in Europa wieder eingeführt wird, selbst wenn die meisten Länder sich international verpflichtet haben, sie nie mehr zu gebrauchen.Eine andere Methode, dieses Problem zu betrachten, ist zu sehen, was uns die Geschichte zeigt. Dazu möchte ich zuerst die verschiedenen historischen Staatsysteme aufzeigen, d.h die „Demokratie“ bei den Germanen und frühen Deutschen, die griechisch-römische Demokratie, Despotien, Monarchien, dann den Einfluss des Christentums und schließlich die Todesstrafe in den modernen Demokratien. Seit Jahren bewegt mich das Thema: Demokratie. Und vor kurzem ist endlich der Plan gereift eine größere Arbeit über „die Geschichte der Demokratie“ zu schreiben. Eines der Kapitel wird ohne Zweifel diese Problematik der Todesstrafe sein. Angeregt zu dieser Arbeit wurde ich nicht nur durch das, was um uns herum vorgeht, was in den Vereinigten Staaten passiert, sondern auch durch einen meiner geistigen Mentoren, dem Osnabrücker Justus Möser (1724-1794), also einem Mann, der im 18. Jahrhundert lebte und von dem nicht nur Herder und Goethe lernten, sondern auch wohl der sehr liberale Reichsfreiherr vom Stein, der ja mit seinen politischen und sozialen Reformen Anfang des 19. Jahrhundert in die Geschichte eingegangen ist. Auch die historische Rechtschule, von Savigny gegründet, geht auf ausschlaggebende Einflüsse des Möserschen Werks zurück.Möser gilt im Allgemeinen als ein „Vorfahre“ des Konservatismus in Deutschland. Diese Genealogie ist in den letzten Jahren in Frage gestellt worden. Auch ich gehöre zu denen, die ihn eher liberal-links sehen, wenn wir ihn wirklich mit heutigen Zuständen vergleichen wollen. Mösers Plan in seinem Werk zielte in erster Linie darauf hin, in Deutschland einen „demokratischen“ Raum zu schaffen, dessen Idee nicht aus der griechisch-römischen Antike stammten sollte, wie dies ja gerade bei den französischen Aufklärern der Fall war, sondern aus der deutsch-germanischen Vergangenheit. Als studierter Jurist und hoher Beamter, der täglich mit Rechtsangelegenheiten zu tun hatte, stieß Möser in seiner Osnabrücker Heimat, die damals noch zu Westfalen gehörte, auf „Ruinen“, die ihm diese „demokratische“ Vergangenheit seiner Vorfahren aufzeigte. Diese so gewonnen Kenntnisse wurden z. T. von den römischen Geschichtsschreibern, die Kontakte zu den Germanen hatten, bestätigt. Diese „Ruinen“ lassen sich auch anderswo in Westfalen nachweisen.Gehen wir aber jetzt zum Thema zurück und sehen uns an was Möser dazu zu sagen hat: „Es musste ihnen (den Germanen) notwendig seltsam vorkommen, dass ein Nachbar den andern zu Tode oder zu einer Leibesstrafe verdammen sollte. Ein schlimmer Los hatte keiner von seinem Feinde im Unfrieden zu besorgen, und es verlohnte sich nicht der Mühe, einen gemeinen Frieden zu errichten, um Leib, Ehre und Gut durch Urteil zu verlieren. Ihre Vereinigung („Staat“) ging also lediglich auf Rettung und Erhaltung. Auf diesen großen und vielleicht noch überdem geheiligten Grundsatz bauten sie ihre Verfassung, und man wird fast im ganzen Norden kein Volk finden, welches ihn nicht zum Eckstein genommen habe. Wo ein Gesetzgeber davon abgegangen ist, hat er seine Vollmacht dazu von einer Gottheit entlehnt. Jeder Verbrecher, und selbst der Mörder, konnte daher sein Blut und seinen Leib lösen.“Dieses Zitat zeigt bereits, woher die Todesstrafe kommt. Aber bevor wir uns diesem Punkt zuwenden, schauen wir uns erst einmal die germanischen Gesetze an. Das germanische Recht ist im Gegensatz zum griechischen und vor allen Dingen römischen Recht Gewohnheitsrecht, d. h. es ist kein geschriebenes und kodifiziertes Recht, so wie wir es heute kennen. Einzelne Stammesrechte wurden zwar aufgeschrieben aber nicht kodifiziert. So kennen wir u. a. das sächsische, das fränkische, das langobardische, das burgundische, das suebische, gotische und einige angelsächsische Rechte. Im Kontakt zu den Römern und durch die Christianisierung veränderten sich diese Rechte. So finden wir die Todesstrafe zuerst bei den Burgundern (6. Jh), dann den Franken und Goten (6.-7. Jh.). Bei den Sachsen mit der Unterwerfung durch Karl den Grossen. Die angelsächsischen Rechte waren noch im 9. Jh. ohne Todesstrafe und man kann vermuten, dass das dort erst mit der Eroberung durch die Normannen geschah.Man erinnert sich ja wohl noch vom Geschichtsunterricht, dass die Germanen Versammlungsstätten hatten, das Ding oder Thing, diese an irgendwelchen geheiligten Orten. Denn neben dem „politischen“ Beraten, wurde dort auch Gericht gehalten, so Güterübertragungen und andere Rechtstreitigkeiten wurden dort geregelt und zwar nicht vor Berufsrichtern sondern von gewählten Richtern aus dem Kreis der Genossen, die wie der Ausdruck sagt, alle gleichberechtigt waren. Der Mord galt als eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen zwei Sippen oder Geschlechtern. Um eine Blutrache, also Fehde zu verhindern, wurde beiden Parteien ein gesichertes Geleit zu dem geheiligten Ding zugesichert. Das Gericht forderte den Mörder auf, der Sippe des Ermordeten eine gesetzlich festgelegte Summe, das Wehrgeld zu bezahlen und sobald diese das akzeptierte war die Angelegenheit erledigt. War der Mörder nicht bereit oder konnte er das nicht tun auch mit Hilfe seiner Familie, wurde er verbannt. Diese Verbannung bedeutete folgendes, er verlor sein Hab und Gut und wurde aus der Gemeinschaft ausgestoßen, was zur Folge hatte, dass er von dem Recht des Stammes nicht mehr geschützt wurde oder anders ausgedrückt, er wurde rechtlos. Diese Vogelfreiheit bedeutete auch, dass er als wilder Mensch (ohne Recht) ohne die geringsten Rechtsfolgen getötet werden konnte aber nicht musste. Manche haben es sicher geschafft, von anderen Stämmen, möglicherweise in einer untergeordneten Stelle, als Leibeigner oder Sklave aufgenommen zu werden, wie das ja auch gelegentlich bei den Griechen geschah. Wehrgeld und Verbannung finden wir noch im Sachsenspiegel, eine Aufzeichnung des Anfang des 13 Jh. gültigen sächsischen Rechts. Möser selbst hat noch Hinweise gefunden, dass Anfang des 16. Jh. In einem Amt im Fürstentum Osnabrück Mord mit Wehrgeld gesühnt wurde. Die Germanen kannten Adlige (Edelinge) und Freie. Nur diese waren die „Nation“, der Stamm oder die Ethnie. Rechtlich waren sie gleich, der Unterschied war nur sozial und möglicherweise auch „religiös“. Diese Erscheinungen finden wir ja in allen indo-europäischen Völkern, also auch bei Griechen und Römern, um nur diese zu nennen. Könige wurden auf den Volksversammlungen nur zu Kriegszeiten gewählt; sie stammten aus einem engen Kreis des Adels auf Grund eines Charismas, das ihnen angeblich anhaftete. Während der Völkerwanderungszeit, die ja einem Kriegszug gleichgesetzt wurde, wurde dieses Königtum permanent und führte sogar zur Bildung von Dynastien. Mit der Sesshaftwerdung blieben diese Könige bestehen. Durch den Kontakt zu Rom und später zur christlichen Kirche, nahm dieses Königtum orientalisches und christlich-religiöses Gedankengut auf, das sich auch rechtlich widerspiegelte. Der ursprünglich nur gewählte und auch absetzbare König wurde wie ein Bischof ein gesalbter König von Gottes Gnaden, den man nicht mehr absetzen konnte. Sicher brauchte dieses Jahrhunderte um sich endgültig durchzusetzen, aber die Entwicklung war nicht mehr aufzuhalten. Das ursprüngliche Gewohnheitsrecht wurde immer mehr von Recht durchdrungen, das jetzt an den königlichen und später fürstlichen Kanzleien entstand, also den Willen des Herrschers widerspiegelte und nicht mehr den Willen des Volkes. Und so wurde auch die Todesstrafe eine von Gott über seinen weltlichen Vertreter im Staate gewollte Sühne eines Mordes. Wie war das jetzt bei Griechen und Römern? Die griechischen Stadtstaaten und später auch Rom hatten von Anfang an einen starken Bezug zur Gottheit ihrer Staaten. Dieses änderte sich auch nicht, als z.B. Athen die Demokratie einführte und Rom zu einer Republik wurde. Das Recht spiegelte, egal ob Königtum oder Demokratie, diesen religiös-mystischen Charakter wider. Mord wurde im Allgemeinen als Beleidigung der entsprechenden Gottheit angesehen und der Mörder zur Sühne dem entsprechenden Gott geopfert, dies geschah meistens in Form einer Lynchjustiz. Es gab tatsächlich auch Fälle, wo der Täter verbannt wurde. In Athen z.B. konnten die so Verbannten aus anderen Stadtstaaten das Ausländerrecht erwerben, das sie zu fast allem befähigte, außer eben Vollbürger zu sein. In der Kaiserzeit, durch orientalischen Einfluss entwickelten sich diese Kaiser zu Despoten, die zum Teil eine ganz willkürliche Justiz walten ließen.Die orientalischen Despotien hatten ein von Göttern herrührendes aber oft auch ein auf eigener Machtbefugnis basierendes Rechtssystem. Daher war die Todesstrafe oft etwas sehr Willkürliches. Der einzige Lichtblick in dieser Region war Israel, das durch Moses die zehn Gebote erhalten hatte. Israel war, egal in welcher Staatsform auch immer, eine reine Theokratie, das Gesetz war Gottes Wort. Da der Mensch eben lt. Bibel als Ebenbild Gottes geschaffen wurde, war ein Mord eine Tat gegen Gott und wurde daher mit dem Tod gesühnt. In dieses Israel wurde unter römischer Besatzung Jesus Christus geboren. Sein Leben, sein Wirken und das was er sagte, wird uns durch die Evangelien überliefert. Als einziger Religionsgründer, im Gegensatz zu Moses und Mohamed, erfahren wir nichts von einer Todesstrafe. Und in seinem Satz „gebt Cesar, was Cesar gehört, und Gott, was Gott gehört“ spricht er ausdrücklich von zwei Reichen, einem himmlischen Reich und einem irdischen Reich, was man so sehen kann, dass er das Temporelle ausdrücklich vom Spirituellen trennte. Der Sünder, auch der Wegelagerer und der Mörder, der seine bösen Taten bereut, kommt ins Himmelreich, der andere, der nicht bereut, in ewige Verdammnis. Die christliche Religion ist eigentlich eine Religion der Liebe, des Erhaltens von Leben und nicht von Töten. Der Staat ist eine Sache, die Religion eine andere, die im weiteren Sinne nichts weiter bedeuten soll, als eine Hebung der Moral und von einer irdischen Strafe im Falle eines Mordes ist nicht die leiseste Andeutung in den Evangelien. Es ist der heilige Paulus ursprünglich ein eifriger jüdischer Christenverfolger, der durch eine Erscheinung Christi bekehrt wird und nun eifrig den christlichen Glauben in der nichtjüdischen Welt ausbreitet und so zum Apostel wird. Es ist er, der Christus ja nicht kannte, mit dem die Reihe von neuen Prinzipien in der christlichen Religion anfangen, von denen in den Evangelien teilweise das Gegenteil erzählt wird. Die Christen unter uns und ich hoffe nicht nur sie, denn es gehört zu unserer Kultur in der Malerei z. B., kennen die hervorragende Rolle, die vor allem die hl. Magdalena, eine ehemalige Prostituierte in den Evangelien einnimmt. Sie ist nicht nur von Christus hochgeschätzt, sondern es ist auch sie, der er nach seiner Auferstehung als erster erscheint (ein häufiges Thema in der Malerei). Der hl. Paulus ist es, der den Frauen die untergeordnete Stellung zuschreibt, aus der sie erst seit einigen Jahrzehnten dabei sind sich zu emanzipieren. Und es ist auch er, der als erster Christ die Todesstrafe rechtfertigt. Als die römischen Kaiser die christliche Religion zur Staatsreligion machten, ist es mit dem Wunsche Christi vorbei. Das alte Testament und die Lehre der Nachfolger Christi werden zu einem Fundament der Reiche, die das Christentum annehmen. Auch die Reformation ändert da nichts. Im Gegenteil, der Fürst wird auch Chef seiner Landeskirche, wie das noch in England der Fall ist. Die Todesstrafe wird sich auf Bibel und Gott berufend in oft sehr grausamer Weise angewandt. Einige Lichtblicke erscheinen im 18. Jahrhundert, der Zeit der Aufklärung. In dieser Zeit erscheinen auch die ersten Stellungsnahmen gegen die Todesstrafe, so u.a. die des italienischen Marchese Cesare Boccaria-Bonesana, der 1764 ein Buch über „Delikte und deren Strafen“ herausgab. Auch Möser, obwohl ohne direkte Stellungsnahme ist ein Gegner; dies geht eindeutig aus seinem Plan oder besser Wunsch hervor, dem deutschen gemeinen Mann ein politisches Wort und Stimme zu geben. Französische Revolution und das reaktionäre 19. Jahrhundert haben diesen Wünschen ein Ende bereitet. Die Todesstrafe wurde zwar etwas „humanisiert“. Die präzisere Guillotine (Fallbeil), löste die ungenauere Hand des Henkers ab. Auch der Scheiterhaufen, der ja noch teilweise bei „Hexenverbrennungen“ im 18. Jahrhundert angezündet wurde ist endgültig in die Annalen eingegangen. Aber Hängen und Köpfen und in den USA seit Anfang des 20. Jahrhunderts der elektrische Stuhl und seit einigen Jahren die „Todesspritze“ gehörten und gehören noch zum Arsenal der staatlichen und zum Teil über die Bibel gerechtfertigten Eliminierungen von Mördern. Auch in die Staaten der postrevolutionären Zeit haben sich in die Verfassungen und Gesetze Ideen aus dem „Ancien Régime“ hinübergerettet. Manchmal kann man sogar heute noch, bei sehr genauem Beobachten Ruinen, wie Möser sagen würde, in den Strukturen dieser Staaten sehen. Und so war und ist es auch heute noch mit der Todesstrafe, trotz Demokratie und Teilung von Kirche und Staat.In Frankreich wurde die Todesstrafe erst Anfang der achtziger Jahre unter der Präsidentschaft François Mitterands abgeschafft, nicht auf Grund von historischen Überlegungen über die Nichtkonformität der Todesstrafe mit der Demokratie, sondern auf Grund von moralisch-philosophischen Argumenten, mit denen die Mehrheit der Franzosen nicht einverstanden war. Die Todesstrafe wurde über Gesetz abgeschafft und Frankreich hat sich international verpflichtet sie nie wieder einzuführen. Die Debatte ist aber noch nicht zu Ende. Die rechtsextreme Partei „Front National“ unter Le Pen würde sie sicher sofort im Falle eines Wahlsieges wieder einführen. Eine historische Rechtfertigung der Nichtkonformität der Todesstrafe mit der Demokratie hätte daher sicher eine Mehrheit besser überzeugen können. Zum Schluss noch etwas zu den Vereinigten Staaten. Die Vereinigten Staaten gingen aus einem Unabhängigkeitskrieg gegen England hervor. Die Freiheitskämpfer oder auch Revolutionäre frequentierten zu einem großen Teil, die in dem protestantischen England entstandenen Freimaurerlogen der neuen Welt. Über die Philosophie der Aufklärung sowie über die in den Logen praktizierte „Demokratie“ der Brüder entwickelten sie ihren neuen Staat und gaben ihm eine Verfassung. Die absolute Referenz der Brüder in den Logen des schottischen (englischen) Systems ist der Bezug zu Gott als dem großen Baumeister des Weltalls. Als eines der weiteren großen Referenzen gilt die Bibel, die in den englisch-amerikanischen Logen offen auf dem Altar liegt und im englischen Sprachgebrauch als „Volume of the Sacred Law“ bezeichnet wird. Als der Freimaurer Washington nach dem Siege über England als erster Präsident der Vereinigten Staaten eingesetzt wurde, nahm ihm der Großkanzler der Großloge von New York, der Staatskanzler Robert R. Livington, den Eid auf die Bibel der New Yorker St. John’s Lodge Nr. 1 ab. Auch später wurde mehrmals freimaurerisches Zeremoniell zu Präsidenteneinführungen gebraucht. Wir sehen hier, auch in der amerikanischen Demokratie gibt es einen starken Einfluss der Bibel gemischt mit freimaurerischer Mystik. In den beiden großen Parteien der Vereinigten Staaten gibt es unter den Spitzenpolitikern keine grundsätzlichen Gegner der Todesstrafe. Die „linken“ und die rechten Amerikaner haben beide starke Bezüge entweder zu dem großen Baumeister und seinem heiligen Gesetz oder in neuester Zeit zu der neueren christlichen Bewegung der Evangelisten, deren begeisterter Anhänger u. a. der aktuelle Präsident mit einem Grossteil seines Teams ist. Auch für sie ist die Bibel Gesetz. Dies zeigt, dass die Vereinigten Staaten eine Demokratie mit einem starken theokratischen Einfluss sind, die sogar soweit geht sich als das Gute zu bezeichnen, das gegen das Böse kämpfen muss. Hier übernimmt der „weltliche“ Staat eine Rolle, die einzig und allein der Religion, wenn man so will, zugestanden werden sollte und zwar im Sinne Christi. Aus dieser Sicht unterscheidet sich dieser amerikanische Integrismus kaum vom islamischen. Und solange diese „theokratische“ Demokratie der Amerikaner besteht, wird wohl mit einer Abschaffung der Todesstrafe in der Verfassung der Vereinigten Staaten kaum zu rechnen sein.Wie wir gesehen haben, hat die Todesstrafe einen religiösen (göttlichen) Ursprung, auf die sich ursprünglich Despoten, Monarchen, auch Demokratien mit theokratischem Einfluss berufen haben. In unserer westlichen Welt gibt es kein Staatswesen, das einen göttlichen Ursprung hat, keinen König und keinen Präsidenten, die Ihre Macht der Gnade Gottes verdanken, selbst wenn sie noch als leere Formel wie z. B. in England besteht. Die „Macht“ unserer Präsidenten, Könige, Fürsten, Premierminister oder Kanzler kommt einzig und allein aus dem Volk. Das Volk als eine Gemeinschaft von Menschen hat genauso wenig wie der individuelle Mensch das Recht zu töten, außer in Selbstverteidigung. Nur Gott und die, die nicht an ihn glauben, die Natur kann Leben nehmen. Das ist der Sinn einer Verfassung, die nur vom Menschen gemacht wird und die bereits bei unseren so genannten barbarischen Vorfahren ein Prinzip war. Sicher, Wehrgeld und in die „Wüste“ schicken geht nicht mehr, aber eine angemessene Freiheitsstrafe, die bis zu einem tatsächlich lebenslang gehen kann, gehört zu einem demokratischen Staat und wir müssen auch bereit sein, dafür aufzukommen. Ein Krimineller, ein Mörder wird nicht dazu geboren. Es sind oft soziale Umstände, die ihn dazu geführt haben. Und diese Umstände sind eben oft auch ein Problem der Gesellschaft und betrifft uns somit alle. Auch mir ist es passiert, dass ich sagte, der und der muss umgebracht werden, aber dann sagte ich mir, nein aber nicht in meinem Namen; denn das würde mich eben wiederum auch zum Mörder machen und dazu bin ich jedenfalls nicht bereit.
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02.10.2004 01:20
Ein sehr aufschlussreicher Artikel zum Thema, der zum Mitdenken (und Nachdenken) anregt. Ich bin auf einige mentale Stolpersteine gestoßen: "Paulus ursprünglich ein eifriger jüdischer Christenverfolger" => War er also Jude? Das ist mir neu. Ich weiß kaum etwas über Paulus. Allerdings glaubte ich, er habe das römische Bürgerrecht besessen. Wie kam er denn zu diesem? Ein damit geborener Jude dürfte damals ja eher selten gewesen sein. Oder irre ich da? | "Auch Möser, obwohl ohne direkte Stellungsnahme ist ein Gegner; dies geht eindeutig aus seinem Plan oder besser Wunsch hervor, dem deutschen gemeinen Mann ein politisches Wort und Stimme zu geben." => Demnach wäre der durchschnittliche "gemeine Mann" damals gegen die Todesstrafe eingestellt gewesen. Was spricht denn für diese These? | "Eine historische Rechtfertigung der Nichtkonformität der Todesstrafe mit der Demokratie" setzt aber - wenn sie schlüssig sein soll - voraus, dass die historische Entwicklung als unumkehrbar gesehen wird. Wie aber will man das formal festschreiben und als stets zu befolgendes Prinzip begründen? Da wird es dann doch wieder philosophisch und letzlich auch moralisch... [Jedenfalls halte ich die finale Aussage "eine angemessene Freiheitsstrafe, die bis zu einem tatsächlich lebenslang gehen kann, gehört zu einem demokratischen Staat" nach wie vor für durchaus streitbar.] ...es sei denn, man berufe sich auf die christliche Religion (oder eine vergleichbare) als Ursprung des Rechts. "Nur Gott und die, die nicht an ihn glauben, die Natur kann Leben nehmen." Das ließe sich unter Umständen sogar aus dem Grundgesetz - falls ich nicht irre, ist die Bundesrepublik dort ausdrücklich der christlichen Tradition verpflichtet - herleiten. Allerdings bräuchte es eine entsprechende Auslegung, der sich die heutige Richterschaft wohl kaum mehrheitlich anschließen würde... |
02.10.2004 01:20
"Ein Krimineller, ein Mörder wird nicht dazu geboren. Es sind oft soziale Umstände, die ihn dazu geführt haben. Und diese Umstände sind eben oft auch ein Problem der Gesellschaft und betrifft uns somit alle." => Und in die Gesellschaft wird man als einzelner hineingeboren. Sie ist somit (mit ihren einengenden Gesetzen) auch ein Problem des Einzelnen. Der aber wird sich nur nach ihnen richten, wenn es ihm mehr nutzt als schadet. Wir sind also wieder bei Justus Möser, der 'seine Germanen' das sagen lässt ["Ein schlimmer Los hatte keiner von seinem Feinde im Unfrieden zu besorgen, und es verlohnte sich nicht der Mühe, einen gemeinen Frieden zu errichten, um Leib, Ehre und Gut durch Urteil zu verlieren."], was als einzigen Ausweg die Demokratie zulässt, die jeder Gesellschaft welche so wie sie [die Möserschen Germanen] denkt, diesen Nutzen verschafft. Et voilà: Es schließt sich der argumentatorische Engelskreis *g*. | Es ist schon spät, ich begebe mich also zu Bett. Vielleicht finde ich ja demnächst ein paar Antworten in meinem Gästebuch. Es würde mich freuen! Gruß, logan.
19.04.2004 11:40
Eine fundierte historische Abhandlung über ein barbarisches Thema! LG, Claudia