Kundenunfreundlichkeit im Toom Baumarkt in Duisburg-Rheinhausen
30.03.2009 (29.03.2009)
Pro:
Das Sortiment hat mir immer gefallen
Kontra:
Die Kundenunfreundlichkeit des Marktleiters, (in diesem Fall auch nicht Gesetzeskonform)
Empfehlenswert:
Nein
Details:
Größe des Sortiments:
Übersichtlichkeit
Fachliche Beratung:
Umgang mit Reklamationen:
Freundlichkeit:
Parkmöglichkeiten zu Stoßzeiten:
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 Krulabi
Über sich:
Mitglied seit:29.03.2009
Erfahrungsberichte:1
Dieser Erfahrungsbericht wurde von 14 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als hilfreich bewertet
Habe im Januar 2009 im Toom-Baumarkt (Duisburg-Rheinhausen, Asterlager Str.) eine 3er Packung Unterputzsteckdosen gekauft, als ich sie installieren (Februar 2009) wollte, stellte ich fest, dass eine davon einen Riss hatte (in dem Teil in dass die Elektrokabel gesteckt werden). Hab mir gedacht, dass ich die Problemlos gegen ein intaktes Teil eintauschen könnte, obwohl der Kassenzettel im Umzugstrubel abhanden gekommen war. Also bin ich zum Toom-Baumarkt in Duisburg-Rheinhausen um das Teil umzutauschen (März 2009). Die Verkäuferin jedoch gab mit gleich zu verstehen, dass ich das Teil ohne Kassenbon NICHT ersetzt bekomme, ich ging daraufhin zum Marktleiter, in der Hoffnung, dass er mir ein neues Teil gibt, jedoch auch der sagte mir, dass ohne Kassenbon nichts zu machen sei. Ich war ziemlich sauer und hab das Teil bei ihm gelassen und bin raus aus dem Laden. Habe mich dann mal schlau gemacht und erfahren, dass der Händler im Rahmen der Gewährleistung wegen eines fehlenden Kassenbon die Gewährleistung nicht verweigern darf, wenn man den Kauf auch anders beweisen kann, - ich konnte, meine Freundin war mit mir zusammen bei dem Kauf im Baumarkt, also schrieb ich die Geschäftsleitung von Toom an und berichtete von dem Vorfall. Die Geschäftsleitung hat den Marktleiter befragt und der hat den Vorfall genau so bestätigt, - ALLERDINGS sagte er nun, dass das Teil in Ordnung war als ich es gekauft hatte. Seltsam nicht? Zuerst wollte er mir das Teil für ca. 1,90 EUR nicht ersetzen weil ich keinen Kassenbon hatte, jetzt, nachdem ich die Zeugenaussage meiner Freundin vorweisen konnte, war das Teil beim Verkauf intakt, (das hatte er wahrscheinlich aus dem Kasten mit den 200 anderen genau kontrolliert bevor ich es Sekunden später gekauft hatte), ja, ne, is klar! Also die gesetzliche Lage ist die folgende: Nach § 476 BGB gibt es die Beweislastumkehr, dieser Paragraph sagt, dass, wenn ein Defekt innerhalb 6 Monate nach Kauf erkannt wird, dann wird von Gesetzes wegen angenommen, dass das Teil schon vor dem Gefahrübergang (so wird der Kauf bezeichnet) defekt war und der Händler das Teil ersetzen muss. Das werde ich ihm nun mitteilen, ich habe nur das Gefühl, dass er die Geschichte finanziel für mich unattraktiv machen will, ich habe inzwischen schon 2 mal 0,55 EUR an Porto bezahlt, bei einem Kaufpreis von unter 2 EUR ist das schon ne ganze Menge und lohnt sich eigendlich für mich nicht, allerdings finde ich, dass Recht auch Recht bleiben muss. Ich werde in diesen Baumarkt nicht mehr gehen und meine Heimwerkerartikel in Zukunft beim Praktiker kaufen, das ist zwar etwas weiter von mir entfernt, dafür gibt es da meistens 20% auf alles, außer auf Tiernahrung.
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30.03.2009 10:18
Willkommen bei Ciao. LG
30.03.2009 09:17
Welches Sortiment, welches Preisniveau? Bisher wenig als ein Frustbericht.