Was ist überhaupt noch erlaubt?

4  28.03.2004

Pro:
Interessen der Lizenznehmer werden geschützt

Kontra:
Recht auf Privatkopie wird eingeschränkt

Empfehlenswert: Ja 

tkaegler

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Seit im August des letzten Jahres das neue verstärkte Urheberrecht in Kraft getreten ist, muss man sich als Konsument immer wieder fragen, ob ich bestimmte Dinge noch tun kann und darf. Auch ich habe mir diese Fragen immer wieder gestellt und deswegen nun einen kleinen Bericht verfasst.

Der Bericht entstand während meiner Tätigkeit als Redakteur von Gamevision.de und war damals ziemlich erfolgreich. Dies ist die ursprüngliche Fassung des Berichts und soll nun auch bei Ciao zur Verfügung gestellt werden.


Obwohl am ersten August die Einführung des neuen Urheberrechts in den Medien verkündet wurde, trat es offiziell erst am 13.09.2003 in Kraft, da das Bundesgesetzblatt mit den speziellen Änderungen erst einen Tag zuvor endgültig veröffentlicht wurde. In erster Linie fragt man sich als Computernutzer natürlich, ob man noch immer Sicherungskopien von seinen legal erworbenen Datenträgern machen. Das Gesetz bejaht dies eindeutig, wenn bei der Erstellung einer digitalen Kopie kein Kopierschutz umgangen werden muss. Durch diese Regelung ist die Erstellung von Sicherungen von Computerspielen fast unmöglich, denn mittlerweile sind diese alle mit speziellen Codes ausgestattet, um das Kopierern deutlich zu erschweren. Anders als bei Software, die einen Kopierschutz besitzt, ist es bei Musik-CDs, denn selbst wenn diese speziell codiert sind, darf man analoge Kopien erstellen. Eine Aufnahme über ein Microphone würde beispielsweise keinen Kopierschutz umgehend und wäre legal. Eine wichtige Zahl in dem Zusammenhang mit Sicherungen ist, dass man nie mehr als sieben digitale oder analoge Kopien eines Datenträgers für den privaten Gebrauch erstellen darf. Obwohl in den Medien immer wieder behauptet wird, dass die Weitergabe von Kopien nicht erlaubt ist, darf man seine Sicherungen an enge Freunde weitergeben, wenn dafür kein Entgeld oder eine Leistung verlangt wird. Ein Verkauf einer privaten selbst erstellten Kopie ist natürlich auf jeden Fall verboten. Bei der Weitergabe an Freunde sollte man dennoch vorsichtig sein, dass man wirklich nur die engsten Freunde die Sicherung ausleiht. Wie bereits in der früheren Version des Urheberrechts hat sich bis jetzt auch nichts für DJs geändert, denn obwohl diese gerne ihre eigenen Mix-CDs erstellen, um diese bei Auftritten in einer speziellen Reihenfolge abspielen zu können, ist es noch immer verboten selbst gebrannte CDs in der Öffentlichkeit abzuspielen. In erster Linie gilt dies natürlich für die gewerbliche Nutzung, die Erstellung für den privaten Gebrauch kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Wie bereits beschrieben ist das Umgehen von Kopierschutzsystemen von DVDs und CDs durch das neue Urheberrechtsgesetz eindeutig verboten. Erstellt man dennoch mit einem speziellen Programm eine Kopie, kann es dazu führen, dass man sich zivilrechtlich für diesen Vorgang vor Gericht verantworten muss. Der Nachweis, dass ein solches Programm genutzt wurde ist jedoch sehr schwierig und führt nur selten zu einem Erfolg. Besonders dadurch, dass keine direkte Strafe vorgesehen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Verfahren in solchen Fällen eingestellt werden. Schadensersatzansprüche sind dennoch nicht auszuschließen und Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. In Deutschland ist nicht nur der Einsatz solcher speziellen Programme und Hardware-Geräte verboten, sondern auch der öffentliche Verkauf. Aus diesem Grund sind in den letzten Monaten alle Programme, die die Umgehung spezieller Kopierschutzsysteme ermöglichen, zumindest aus dem offiziellen Einzelhandel verschwunden. Davon betroffen war wahrscheinlich auch Brennsoftware wie Nero Burning Rom, da diese ebenfalls die Umgehung dieser speziellen Sicherungen ermöglichen. Die Bestellung dieser Programme, auch aus dem europäischen Ausland, ist dagegen nicht eindeutig verboten. Der Handel auf Auktionsplattformen wie eBay ist jedoch ebenfalls verboten und die Betreiber müssen Auktionen, die Softwareprogramme und Hardware zur Kopierschutzumgehung beinhalten, löschen.

Nach der Erstellung von privaten Sicherungen ist vor allem die Nutzung von Tauschbörsen ein weiterer Bereich, in dem die meisten Computernutzer nicht ausreichend informiert sind. Während Sicherungskopien unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, ist die Nutzung von Tauschbörsen ausdrücklich nach dem neuen Urheberrecht verboten. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Tauschbörse eine Quelle für Dateien ist, deren Lizenzbesitzer der Nutzung über diese spezielle Plattform nicht zugestimmt haben. Eine Ausnahme bilden natürlich spezielle Tauschbörsen, in denen kontrolliert werden kann, welche Dateien zum Download angeboten werden. So ist es in zahlreichen kostenpflichtigen Netzwerken nicht möglich eigenen Dateien in die Tauschbörse einzuschleusen und so sind nur Musikstücke sowie andere Daten erhältlich, deren Urheberrechtsbesitzer der Nutzung zugestimmt haben. Sollte man sich dennoch dazu hinreißen lassen zum Beispiel Musik über eine Tauschbörse wie Kazaa herunter zu laden, muss man davon ausgehen zivilrechtlich verfolgt zu werden. Nach dem neuen Gesetz ist es aber auch möglich, dass man strafrechtlich verfolgt wird und mit einer Haftstrafe rechnen muss. In erster Linie muss man aber davon ausgehen, dass man eine empfindliche Schadensersatzsumme zahlen muss. Die Höhe der Summe richtet sich wahrscheinlich nach dem Wert der herunter geladenen Summe und nicht wie in Amerika nach dem ermessen des Gerichtes. Neben dem Herunterladen ist natürlich auch das Anbieten von Musikstücken seit September des vergangenen Jahres illegal. Im Gegensatz zum Download kann man beim Upload nicht eindeutig festlegen welcher Schaden entstanden ist und so muss man mit einer erheblich höheren Schadensersatzsumme rechnen. Zwar wurde in Deutschland bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Nutzer einer Tauschbörse angeklagt, dies liegt aber wahrscheinlich in erster Linie daran, dass die Herausgabe der IP-Daten von Nutzern durch die meisten Provider verhindert werden kann. Dabei kommt den Tauschbörsennutzern in Deutschland zu gute, dass die Provider befürchten, wenn sie die Daten an die Phonoverbände herausgeben, tausende Kunden verlieren, da ein großer Teil der Internetnutzer zumindest gelegentlich Tauschbörsen nutzt. Während die Herausgabe an private Ermittler nicht zwingend erforderlich ist, müssen die Provider im Zuge einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft die Daten auf jeden Fall herausgeben. Jedoch sind auch in diesem Fall die meisten Tauschbörsennutzer auf der sicheren Seite, da die meisten Provider in kurzen Zeitabständen die Daten der Kunden löschen, da sonst zu große Datenmengen anfallen würden.

Zwar schränkt das neue Urheberrecht die Computernutzer ein, dennoch wurde durch das neue Gesetz auch endgültig eine der letzten Grauzonen im Internet beseitigt. Zumindest vorerst ist klar geregelt, welche Dinge dem Nutzer erlaubt sind und für welche er sich möglicherweise zivil- oder strafrechtlich verantworten muss.
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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
MissMolko

MissMolko

31.03.2004 16:45

Sehr interessant und gut geschrieben. Lg, Kathrin.

ausforming

ausforming

28.03.2004 16:16

Auf jeden Fall ein Thema, dass wohl die meisten betrifft, denn Sicherheitskopien (und sei es nur zum eigenen Gebrauch im Auto) erstellt wohl fast jeder...

TheMatrix2

TheMatrix2

28.03.2004 15:55

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/14162 hier mal lesen ;) Ausgezeichnet geschrieben.

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