Dieser Erfahrungsbericht wurde von 13 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als hilfreich bewertet
Habe im Jahre 1993 zur Absicherung einer Hypothek eine Lebensversicherung (LV) bei der VPV abgeschlossen. Als ein Teil des mit der Hypothek belasteten Hauses verkauft werden sollte, fingen die Schikanen der VPV an. Obwohl der mir verbleibende Teil des Hauses lt. Wertgutachten noch eine ausreichende Sicherheit für die Hypothek bot und auch der Käufer (Sohn und versicherte Person) sein Eigentum als Sicherheitsleistung einbringen wollte, bestand die VPV auf anteilige Rückzahlung des Darlehens, natürlich mit den entsprechenden Vorfälligkeitsgebühren, aber ohne die Lebensversicherung der neuen Hypothekensumme anzupassen. Um die Vorfälligkeitsgebühren trotz einer anstehenden gerichtlichen Klärung einzutreiben, wurden geleistete Zinszahlungen mit den Vorfälligkeitsgebühren verrechnet mit der Folge, dass anschließend auch noch Verzugszinsen in Rechnung gestellt wurden. Um an das Geld der LV zu kommen, deren Kündigung ich mich wegen der zu erwartenden Nachteile trotz mehrfacher Aufforderung widersetzte, erklärte man kurzerhand die bis zu einer gerichtlichen Klärung als Sicherheit hinterlegte LV als im "gegenseitigem Einverständnis" für aufgelöst. Dass auch Amts- und Landgericht in Stuttgart dieses Spiel mitmachen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Meine Ansprüche aus der kriminellen Endabrechnung der Hypothek seien zwar gegeben, aber in der Zwischenzeit verjährt, obwohl die Rückzahlung regelmäßig angemahnt wurde. Und die Auflösung der LV mit den gleichen negativen Konditionen wie bei einer Kündigung seien ebenfalls rechtens, trotz eines nie geschlossenen Auflösungsvertrags. Da die VPV auch in den Bewertungen der Stiftung Warentest stets auf den letzten Plätzen rangiert, kann von einer Bindung an die VPV nur abgeraten werden.
Guter Ansatz, aber über eine Versicherung solltem an dann doch sehr ins Details gehen. ;-) Vielleicht schaust du dich erstmal hier ein bisschen um, damit du ein bisschen was übers schreiben hier lernst. Was in einen bericht rein muss, und was nicht. etc.
11.04.2008 16:16
Guter Ansatz, aber über eine Versicherung solltem an dann doch sehr ins Details gehen. ;-) Vielleicht schaust du dich erstmal hier ein bisschen um, damit du ein bisschen was übers schreiben hier lernst. Was in einen bericht rein muss, und was nicht. etc.
11.04.2008 15:56
super bericht, gruß emre