WGV Rechtsschutzversicherung

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WGV macht aerger beim Zahlen

1  08.07.2009

Pro:
Erreichbarkeit

Kontra:
Zahlungsbereitschaft

Empfehlenswert: Nein 

Details:

Erreichbarkeit im Ernstfall:

Zahlungsbereitschaft im Ernstfall:

Beitragshöhe / Leistungsverhältnis:

Allgemeine Kundenfreundlichkeit:


giova

Über sich:

Mitglied seit:08.07.2009

Erfahrungsberichte:1

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Dieser Erfahrungsbericht wurde von 10 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als hilfreich bewertet

Hallo,
auch ich moechte meine aktuellen negativen Erfahrungen mit der WGV Rechtsschutzversicherung hier schildern.
Ich bin seit einigen Jahren bei denen versichert (habe das gesamte Rechtsschutzpaket). In dieser Zeit gab es nie einen Rechtsschutzfall, d.h. die Versicherung hat schoen das Geld kassiert und musste nichts fuer mich ausgeben.
Nun hat mir Ende letzten Jahres mein Arbeitgeber betriebsbedingt gekuendigt. Die Kuendigung wurde muendlich ausgesprochen, ich wurde sofort von der Arbeit freigestellt und mir wurde einen Tag spaeter ein Aufhebungsvertrag angeboten, mit den Worten, dass ich eine schriftliche Kuendigung erhalten wuerde sollte wir keine Einigung zu dem Aufhebungsvertrag finden.
Ich habe die WGV gefragt ob Sie die anwaltlichen Kosten uebernehmen wuerden. Ich erhielt ein Schreiben von denen, dass die Kosten uebernommen werden. In einem Nebensatz stand jedoch, dass nur die Kosten fuer eine erste anwaltliche Beratung uebernommen werden. Diesen Nebensatz habe ich natuerlich im Eifer des Gefechtes ueberlesen.
Nachdem ich nun mich hab anwaltlich beraten lassen und wir mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben, sind anwaltliche Kosten i.H.v. ca. 2600€ entstanden.
Die WGV weigert sich nun diese Kosten zu uebernehmen und beruft sich darauf, dass sie nur die Kostenuebernahme fuer eine erste Anwaltliche Beratung zugesagt hatten.
Das Ganze geht nun schon sechs Monate hin und her. Mein Anwalt hat seine gesamten Unterlagen zu denen geschickt, es gab mehrere Schreiben und Telefonate. Die berufen sich immer darauf, dass ein Schadensfall erst dann eintritt wenn mir schriftl. gekuendigt wird. Eine muendliche Kuendigung ist unwirksam.
So ein SChwachsinn, waere ich vor Gericht gezogen und haette mich erst spaeter auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, dann waeren die Kosten lt WGV gedeckt gewesen. Das ich dadurch viel hoehere Kosten hervorgerufen haette scheint denen nicht klar zu sein.
Witzigerweise ist die Person die meinen Fall bearbeitet nie telefonisch erreichbar, ich spreche immer mit anderen Leuten.
Nun ja, wir haben denen nun eine Bestaetigung meines letzten Arbeitgebers geschickt, in der bestaetigt wird, dass mir muendlich gekuendigt wurde, ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, und wenn wir keine Einigung erzielt haetten die schriftl. Kuendigung erfolgt waere. Ausserdem steht im Aufhebungsvertrag dass er auf Veranlassung des Arbeitgebers betriebsbedingt aufgeloest wird. Nach meinem Anwalt ist der Fall klar und die WGV muss bezahlen.
Sollten Sie auf mein letztes SChreiben nach wie vor die Zahlung nicht einleiten, so werde ich sie verklagen.

Aber unabhaengig davon, ich finde es sehr traurig, dass man jahrelang bezahlt und beim ersten Fall, der auch noch so eindeutig ist, so viel Aerger hat.
Mein Tip: Finger weg von der WGV!
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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
Magistix

Magistix

08.07.2009 15:41

Den Kommentaren fehlt der Sinn, nicht dem Bericht die Struktur!

giova

giova

08.07.2009 14:53

@sweety179: Struktur? Im Erfahrungsbericht?

sweety179

sweety179

08.07.2009 14:50

Ein wenig Struktur wäre vielleicht noch gut. GLG Anke

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