ZAG Mannheim

1  23.05.2012 (24.05.2012)

Pro:
Weitere Erfahrung wie Zeitarbeisfirmen arbeiten

Kontra:
Mündliche Gespräche sind nicht nachweisbar und werden ggf .  negativ ausgelegt .

Empfehlenswert: Nein 

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gary66

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Erfahrungsberichte:1

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Erfahrungsbericht bei ZAG Mannheim

Auch ich war Mitarbeiter bei der ZAG in Mannheim. Die Rechte der ZAG als Arbeitgeber sind bestens bekannt. Bei den Pflichten sollte nachgeschult werden. Aufgrund der sehr negativen Erfahrungen war sich sehr verägert und möchte deshalb meine Erfahrungen weitergeben.

23.02.2012 Im Rahmen meiner Jobsuche habe ich mich auch bei der ZAG, Niederlassung Mannheim, als Lagerhelfer beworben.

29.02.2012 Schriftliche Einladung zum Vorstellungstermin am 20.03.2012.

20.03.2012 Rechtzeitig, ca. 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn, war ich in der Niederlassung Mannheim und meldete mich am Empfang

Der Warteraum befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Empfang, so dass alle Bewerber sämtliche Gespräche am Empfang mitbekommen. Datenschutz ?

Zunächst durfte ich meine persönliche Daten im bereitgestellten PC eingeben. Die eingegebene Daten wurden danach ausgedruckt und zur Unterschrift vorgelegt.

Es wurde nach allgemeinen Dingen gefragt bis auf 2 kritische Fragen (Mittgliedschaft in einer Gewerkschaft und nach Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten 12 Monate).

Nach ca. 45 Minuten Wartezeit (durch Vorstellungsgespräche weiterer Bewerber) über dem eigentlichen Termin war ich bereits etwas verägert. Ich fragte mich, warum ich ca. 3 Wochen auf einen Termin warten muss um dann weitere 45 Minuten warten zu müssen? Ich blieb sitzen, weil ich es grundsätzlich problematisch ist, einfach zu gehen. Immerhin war ich dann als nächster an der Reihe.

Die Disponentin empfing mich offen und bat mich in Ihr Büro. Während des Gesprächs machte Sie sich verschiedene Notizen über unser Gespräch und zu meinen Wünschen. Ich war grundsätzlich flexibel und auch bereit meinen PKW einzusetzen. Auch beim Lohn konnte Sie Ihren Stundenlohn (Entgeltgruppe E1 West, 7,89 Euro / Std.) durchsetzen. Mehr war, wie meistens, nicht möglich.

Am Ende wurde ich als Lagerhelfer / Hilfskraft zum 02.04.2012 eingestellt. Auf meine Frage / Hinweis aus eigenen Erfahrungen dass bei einer Einstellung ab 02.04.2012 für den Monat April 2012 voraussichtlich kein Urlaubsanspruch besteht (Urlaubsanspruch besteht nur für volle Kalendermonate) wurde mir ausführlich folgendes erklärt:

Wenn ich am 02.04.2012 beginne, bin ich am 02.05.2012 einen Monat beschäftigt, und habe Anspruch auf anteilsmäßigen Urlaub. Meine Erfahrungen sind allerdings andere. Angefangene Monate werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Meine Frage nach einem konkreten Einsatz wurde wie folgt beantwortet: Bis zum 02.04.2012 ist noch viel Zeit, wir werden schon was Passendes finden (Sinngemäß)

Im ersten Moment war ich froh über die Einstellung und stimmte zu. Immerhin sind es bis zum Vertragsbeginn noch über 10 Tage und es kann noch viel passieren.

Für Vertragsabwicklung sollte ich dann zur Kollegin gehen. Gesagt, getan.

Zuerst wurde ich nach Personalausweis, Krankenversichertenkarte, Führerschein und Bankkarte gefragt. Da ich diese in der Regel im Geldbeutel habe, legte ich diese vor. Diese wurden, wie selbstverständlich, kopiert. Danach durfte ich mit der Kollegin in Ihr Büro.

Zuerst wurde mir der Arbeitsvertrag „Classic BZA“ vorgelegt. Fragen, Änderungen, etc. waren unerwünscht und standen nicht zur Diskussion. Vom Grundprinzip her war es der typische BZA Arbeitsvertrag. Die wichtigsten Teile habe ich mir durchgelesen und dann unterschrieben.

Aber das war noch nicht alles. Es folgten weitere Unterlagen zur Unterschrift.

Formular ?
Wie ich denn zum Einsatzort fahre?

Die ZAG wollte in einem Formular wissen wie ich denn zum Einsatzort fahre. Es gab die Möglichkeit mit dem PKW oder mit dem Öffentlichen Nahverkehr zu fahren. Ich sagte Ihr, dass ich dies vom Einsatzort abhängig machen werde. Sie kreuzte beides an. Gedankenlos habe ich dieses Schriftstück unterschreiben weil dies sowieso grundsätzlich das Problem des Arbeitnehmers ist. Ich habe keine Kopie erhalten. Später fragte ich mich über den Sinn und Zweck dieser Frage?

Formular ?
Genehmigung zur Einholung einer Auskunft von Fehlzeiten in den letzten 12 Monaten bei der zuständigen Krankenkasse.

Dieses Formular bekam ich nach dem Arbeitsvertrag ebenfalls zur Unterschrift vorgelegt. Da ich diese Angaben bereits gemacht hatte, habe ich mir zunächst wenig dabei gedacht. Was solls, Kündigungsfristen sind bei ZAF grundsätzlich kurzfristig, ob mit oder ohne Fehlzeitenübersicht. Auch hier habe ich keine Kopie erhalten.

Weiterhin wollte Sie eine Kopie des KFZ-Scheins. Ich hatte diesen zwar einstecken, war aber zunächst sauer über diesen Wunsch und verneinte. Warum benötigt die ZAG einen KFZ Schein? Angeblich als Bescheinigung zur steuerfreien Fahrgelderstattung?. In meinem bisherigen Berufsleben nusste ich noch nie einen KFZ-Schein vorlegen und habe bereits mehrfach steuerfreie Fahrtkosten erhalten.

Auf meine Frage / Feststellung dass ich eigentlich keinen PKW besitze, aber meine Lebensgefährtin dafür zwei und einen Roller und Sie die Fahrzeuginhaberin ist, bekam ich die Antwort, dann braucht Sie eine Vollmacht. Meine Vollmacht besteht darin, dass wir zwei PKWs und einen Roller, einen gemeinsamen Wohnungsschlüssel, ein gemeinsames Schlüsselbrett haben und wir unseren Fuhrpark gemeinsam finanzieren. Sie braucht ein eine Vollmacht vom Fahrzeuginhaber. Weitere Diskussionen waren zwecklos,

Zum Schluss bekam ich noch eine Übersicht der fehlenden Unterlagen mit der Bitte diese nachzureichen.

Auf dem Heimweg ärgerte mich am meisten die Vollmacht meiner Lebensgefährtin zur Nutzungsberechtigung Ihres PKW. Was soll das?

Beim detailierten Durchlesen des Arbeitsvertrages fiel mir besonders die vereinbarte Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden auf. In der Praxis könnte das bedeuten, dass der Arbeitnehmer eine Woche „Einsatzfreie Zeit“ hat und in der folgende Woche doppelte Leistung erbringen muss. Mögliche Arbeitszeiten richten Sie grundsätzlich immer nach den Wünschen der Auftrageber.

Bereits 2 Tage nach dem Vorstellungstermin und der Einstellung wurde ich bereits schriftlich an die fehlenden Unterlagen erinnert. Nach 2 Tagen, bei einem Arbeitsbeginn in 8 Tagen?. Es war noch ausreichend Zeit.

30.03.2012 Am Freitag, den 30.03.2012 hatte ich, einmal am Vormittag (persönlich) und einmal am Nachmittag (telefonisch) in der Niederlassung, nach einem möglichen Einsatz ab Montag, den 02.04.2012, nachgefragt. Ich bekam die Information, bitte am Montag den 02.04.2012 persönlich vorbei zu kommen, um mir meinen Einsatz abzuholen.


02.04.2012 An meinem ersten Arbeitstag, am Montag, den 02.04.2012 war ich am Vormittag persönlich in der Niederlassung um meinen Einsatz entgegen zu nehmen. Dieser sollte zunächst am Donnerstag, den 05.04.2012 beginnen. Es könnte aber auch schon früher , oder auch später (Dienstag, den 10.04.2012) losgehen. Sie würden sich nochmals bei mir melden. Dies sollte voraussichtlich auch mein erster Einsatz sein. Für mich war dies Einsatzfreie Zeit“ (Der 02.04.2012 wurde später als nicht erreichbar aausgelegt)

03.04.2012 Am 03.04.2012 hatte ich am Vormittag (Konkrete Zeiten waren nicht vereinbart) in der Niederlassung angerufen um mich nach einem Einsatz zu erkundigen. Ich sollte sofort zu einem Einsatzort, etwas ausserhalb, fahren. Die entsprechenden Daten wurden mir per e-mail zugeschickt. Auf meine Frage nach Fahrtkosten wurde ich zurück gerufen mit der telefonischen Auskunft „Der Einsatz hat sich erledigt“. Für mich war dies der 2. Einsatzfreie Tag. (Der 03.04.2012 wurde später als Arbeitsverweigerung ausgelegt)

04.04.2012 Am 04.04.2012 hatte ich frühzeitig in der Niederlassung angerufen und bekam die Information, der geplante Einsatz findet nicht am Donnerstag, den 05.04.2012 sondern erst am erst am Dienstag, den 10.04.2012 statt, und es gibt im Moment keinen Einsatz für mich. Am Nachmittag hatte ich einen Arzttermin und war telefonisch etwas ungünstig zuu erreichen. Deshalb hatte ich am Nachmittag per e-mail gebeten mir evtl Änderungen per e-mail mitzuteilen. Es erfolgten keine neueren Informationen.

05.04.2012 Bei der Anwesenheitskontrolle war ich natürlich aufgrund der telefonischen Auskunft am Einsatzort nicht anwesend. Ich wollte krankheitsbedingt rechtzeitig in der Niederlassung anrufen und mich arbeitsunfähig zu melden. Die ZAG war allerdings etwas schneller und fragte nach, wo ich bin. Ich sollte sofort zum Einsatzort fahren. Bei der Frage nach Fahrtkosten wurde diskutiert und das Gespräch war beendet. (Abmahnung und Kündigung folgten). Etwas später musste ich mich bis zum 15.04.2012 arbeitsunfähig melden. Für mich war dies der 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

05.04.2012 Es erfolgte mit Datum zum 05.04.2012 eine Abmahnung wegen „Angekündigter Arbeitsverweigerung“

05.04.2012 Es erfolgte die Kündigung zum 09.04.2012 mit der gleichzeitigen Option einer evtl. Weiterbeschäftigung.

April 2012 Es erfolgte eine Stellungnahme durch die ZAG:
02.04.2012 Ich war telefonisch nicht erreichbar
03.04.2012 Ich hatte die Arbeitsaufnahme verweigert
05.04.2012 Arbeit nicht angetreten, Arbeitsverweigerung
=> Arbeit wurde nicht aufgenommen.

Derzeit (23.05.2012) sind noch folgende Fragen / Probleme mit der ZAG offen:

Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit

16.04.2012 Der Antrag ist am 16.04.2012 bei der ZAG eingegangen.
15.05.2012 Auf dem Antrag wurde nach 4 Wochen folgendes bescheinigt:
Herr XYZ hat die Arbeit nicht aufgenommen
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Alles Weitere wurde durchgestrichen
Auskunft ZAG: Ich hatte ja nicht gearbeitet

Wunsch nach einem Arbeitszeugnis

1. Arbeitszeugnis: Grob fahrlässig ausgestellt, völlige falsche Daten, Textbausteine
2. Arbeitszeugnis: Kein Zeugnis, sondern nur eine Arbeitsbescheinigung
Auskunft ZAG: Ich hatte ja nicht gearbeitet

Lohn / Gehalt für die Zeit vom 02.04.2012 bis zum 09.04.2012

Es erfolgte zum Stichtag (15. Banktag) keine Zahlung. Auf Nachfrage bekam ich folgende Antwort: Ich hatte ja nicht gearbeitet, Die Krankmeldung ist nicht eingegangen (Bringschuld) und deshalb können Sie auch nicht zahlen. (Ich hatte die AU mit einfacher Post geschickt und erst am eigentlichen Zahltag erfahren, dass diese nicht angekommen ist)

Sonstige fehlende Unterlagen

Lohnsteuerkarte (Tel Auskunft ZAG: Lohnsteuerkarte wurde nicht abgegeben)
Wie soll ich denn die persönliche Abgabe nachweisen?
Wie soll ich mit dieser Aussage jetzt umgehen?
Abrechnung ???
Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ???
Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum der Beschäftigung ???

Fazit:

Vielleicht habe ich tatsächlich nicht gearbeitet?
Vielleicht hat die ZAG Recht?
Vielleicht war ich ja doch beschäftigt?
Genaueres wird nun ein Arbeitsrichter klären müssen.

Es ist schwierig alles detaliert festzuhalten. (Telefongespräche, Persönliche Gespräche, Abgabe von Unterlagen, e-mail Kontakt) und eigentlich nicht möglich. Bei Schwierigkeiten besteht das Problem der Beweisbarkeit. (Allerdings auf beide Seiten)

Aber folgendes sollte man bei der ZAG trotzdem beachten:

- Möglichst alles schriftlich vereinbaren. Mündliche Gespräche (Persönlich und Telefonisch) sind nicht nachweisbar und sollten vermieden werden. Sie werden nachträglich für den Arbeitnehmer negativ ausgelegt.
- Rechtsschutz (Versicherung oder Gewerkschaft) ist durchaus sinnvoll. Im Bewerberbogen wird man z.B. nach der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gefragt. Vielleicht um festzustellen um Rechtsschutz besteht?
- Die Rechte als Arbeitgeber sind der ZAG bestens bekannt. Pflichten? Schulungsbedarf!!!
- Insgesamt habe ich den Eindruck, ZAG spekuliert darauf dass sich die Arbeitnehmer kaum, oder nicht wehren werden.

Einziger Lichtblick:

Ich habe keine Personalakte mehr, sondern ein Personalbuch und bin ich in der Niederlassung bestens bekannt. (Ich erinnre die ZAG ja auch regelmäßig, zur Zeit täglich, an fehlende und falsche Unterlagen)

Ich könnte noch mehr schreiben, aber ich denke es reicht um sich ein Bild zu machen.
Ich denke jeder Betroffene Leiharbeiter kann sehr gut nachvollziehen wie ZAF arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ein EX Arbeitnehmer der ZAG
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23.05.2012 23:47

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