Produktbewertung des Autors:
| Pro: |
Ohne Recht und Gesetz geht es nicht |
| Kontra: |
Justitia ist manchmal blind |
| Kompletter Erfahrungsbericht |
|
*lateinisch: "Im Zweifel für den Angeklagten"
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Ciao-Mitglieder und Freunde,
eigentlich wollte ich demnächst wieder einen Produktbericht präsentieren, nachdem ich nun doch schon mehrere Fragebögen hintereinander ausgefüllt habe.
Dann aber stieß ich beim Lesen anderer Berichte auf den „Jura-Fragebogen“, den eine andere Autorin ausgefüllt hat. Nicht nur, daß diese das so toll gemacht hat, daß ich mit „besonders hilfreich“ bewertete, da stand für mich fest: den fülle ich so bald wie möglich auch aus!
Ich habe noch in derselben Nacht damit angefangen, allerdings kam es zu einer kleinen Verzögerung, da ich am Wochenende zu guten Freunden nach Deggendorf eingeladen war. Dann aber hatte ich wieder Zeit und es konnte mit dem Fragebogen losgehen.
Ich hoffe, Ihr habt Zeit mitgebracht, denn dieses ist mit nicht weniger als 10.000 Worten mein bisher längstes Werk, das ich für Ciao erstellt habe.
Hier nun meine Antworten, von denen ich vermute, daß manche Leser (wieder) geteilter Meinung sein werden...
WIE IST DAS VERTRAUEN ZUR JUSTIZ?
Wie wir in Bayern zu sagen pflegen: so so, la la. Ich erinnere mich bei der Gelegenheit an die Worte eines Freundes, der Jura studiert hat, nach seinem Examen fünf Jahre als Staatsanwalt tätig war und heute seine eigene Anwaltskanzlei betreibt. Er sagte immer:
=== Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel ===
Und damit hatte er wohl recht. Ich kann das bestätigen, denn zum Teil habe ich es selbst erlebt. Da will ich mal einige Beispiele bringen, sowohl positiver Art, die meinen Glauben in die Justiz bestärken, aber auch negative, die meinem Glauben in die Justiz Abbruch tun.
Gegen die Krankenkasse
Es war 1998. Seit mehreren Monaten war ich schon an Ulcus ulcera erkrankt – das sind eitrige chronische Beingeschwüre, man nennt sie auch „Offenes Bein“. Deswegen war ich dienstunfähig krankgeschrieben. Die AOK wollte mich auf eine stationäre Kur schicken. Ich hätte im Prinzip nichts dagegen einzuwenden gehabt, forderte aber wegen meines umgedrehten Schlaf-Wach-Rhytmus eine Kurklinik, die ihre Anwendungen in der Nacht macht und mich tagsüber in Ruhe schlafen läßt.
Erst wollte die Kasse sich rausreden, eine solche Klinik gäbe es nicht. Das wiederlegte ich mit der Aussage, es gibt sogenannte „Mondschein-Menschen“. Das ist eine seltene Gendefekt-Erkrankung, bei der Betroffene niemals dem Tageslicht ausgesetzt werden dürfen, weil sie das wegen der UV-Strahlung umbringt.
Die Kasse bestätigte die Krankheit, unterstellte mir aber zeitgleich, ich leide ja nicht an einer solchen und daher wäre eine solche Klinik für mich „nicht notwendig“. Mir wurde angedroht: entweder Reha, oder das Krankengeld wird gestrichen.
Dabei erklärte mir die AOK-Mitarbeiterin: „Sie werden sich doch mal für 3 Wochen umstellen können, wieder am Tag wach zu sein und nachts zu schlafen!“ Auf meine empörte Gegenfrage: „Wären Sie denn bereit, plötzlich 3 Wochen tagsüber zu schlafen und nachts wach zu sein, konterte sie wortwörtlich: „Natürlich nicht! Von niemanden kann verlangt werden, daß er sich die Nacht um die Ohren schlägt und das ist ja wohl etwas ganz Anderes!“ Jetzt ließ ich es drauf ankommen - ich verweigerte die Kur.
Daraufhin hat die Kasse einen „Verwaltungsakt erlassen“, wie sich das im Amtsdeutsch nannte. Mit anderen Worten: sie machte ernst und sperrte mir das Krankengeld wegen „fehlder Mitwirkungspflicht“.
Ich ging wieder zum Dienst und zog gleichzeitig vor das Sozialgericht, um gegen die Entscheidung zu klagen. Ohne Anwalt, den machte ich mir gleich selber und ich brauchte keinen anderen.
Bei der Hauptverhandlung wußte das Gericht erst nicht sorecht, wie es in dem Fall urteilen sollte, da es einen solchen oder vergleichbaren Fall bisher noch nie hatte. Ich baute meine Klagebasis in erster Linie auf einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip auf, wobei nach dem Gesetz alle Menschen gleich zu behandeln sind. Und immerhin hatte die AOK-Sachbearbeiterin ja gemeint, der „umgekehrte Fall“ - also nachts wach zu bleiben – wäre „etwas anderes“. Das stimmte den Richter erstmal bedenklich und er wollte von der (anwesenden) Beklagtenvertreterin wissen, ob sie das gesagt hätte. Die Frau verneinte. Es entbrannte ein heftiger Streit, der darin gipfelte, daß ich die Vereidigung der Dame beantragte. Sie schwor.
Und ich holte seelenruhig ein Diktiergerät aus der Tasche und spielte das Gespräch vor, das ich damals in den Räumen der AOK mitgeschnitten hatte... Nachdem das Tondokument gehört war, fragte ich triumphierend: „Und? Hat sie es nun gesagt, oder nicht?“. Da fiel allen die Kinnlade runter...
Die Beklagtenvertreterin wollte Einspruch erheben, das Tonband nicht als Beweis zuzulassen, da die Aufnahme ohne ihr Wissen gemacht worden sei. Ich widersprach dem, daß dann auch keine Videoaufnahme mehr als Beweismittel vor Gericht gegen einen Ladendieb oder Diebstahl am Arbeitsplatz verwendet werden dürfe, denn hier wußte der Überführte ja auch nicht, daß er gefilmt wird.
Das Gericht sah das genau so und erkannte die Bandaufnahme als Beweismittel an. Immerhin diente es auch zur Überführung eines geschworenen Meineids.
Das Urteil: ich brauchte nicht auf Kur und bekam mit sofortiger Wirkung weiterhin mein Krankengeld. Die AOK-Mitarbeiterin ist zwar wegen des Meineids nicht gleich im Gerichtssaal verhaftet worden, wie das in Fernseh-Gerichtsshwos aufgrund des erhöhten Unterhaltungsfaktors so üblich ist, aber ihr Verfahren hat sie gekriegt, das kündigte ihr der Richter noch während der Verhandlung an.
Die Anzeige in Starnberg
Ich fuhr in der kleinen Stadt des 5-Seen-Landes Revierstreife. Im Dauerstress war ich bei dem Job sowieso immer und Verzögerungen konnte ich mir am Allerwenigsten erlauben. Als ich innerorts eine langgezogene Steigungsstraße hochfuhr, tauchte vor mir ein Wagen mit englischem Kennzeichen auf, der knapp 50 fuhr. Die Straße war gerade und übersichtlich, ich setzte zum Überholen an. Bis jetzt ein Vorgang, wie er jede Nacht dutzende Male passieren konnte – alles überhaupt kein Problem. Doch kaum war ich auf der Gegenfahrbahn, gab die Fahrerin des englischen Wagens auch Gas. Da die Straße weiterhin gerade und übersichtlich war und auch kein Gegenverkehr kam, brach ich meinen Überholvorgang nicht ab und setzte ihn fort. Zwar beschleunigte die Frau auch auf Teufel komm raus, aber ich hatte wohl den stärkeren Motor und konnte vor ihr wieder einscheren. Was auch Glück war, denn inzwischen war die Straße nicht mehr so übersichtlich und ein Überholverbot gekommen.
Erst passierte garnichtzs. Ich war schon etliche Meter voraus, als die Fahrerin mich ein paarmal mit der Lichthupe anblinkte. Weil ich mich nicht länger ärgern wollte, ignorierte ich das, dachte mir nur: „Leck' mich...!“ und gab weiter Gas. Ich war schon mehrere hundert Meter voraus, als die Frau wieder mit der Lichthupe zu blitzen anfing! Das wurde mir jetzt doch zuviel. Ich bremste mitten auf der Straße ab, stieg aus und lief ein paar Meter zurück zu der Frau, die jetzt natürlich auch anhalten mußte, weil ich ja mit meinem Wagen auf der Straße stand. Sie hatte noch eine Beifahrerin im Auto.
Durch das Fenster, das sie runterkurbelte, fragte ich sie, was das solle, und sie meinte: „Das war ganz schön knapp!“ Ich fragte sie noch: „Was war knapp?“ und sie entgegnete, mein Einscheren. Ich brüllte sie jetzt richtig zusammen (sie sprach deutsch und trotz englischem Kennzeichen hatte der Wagen das Steuerrad links), mit welchem Recht sie auch Gas gäbe, während sie überholt wird. Inzwischen kamen ein paar andere Autos daher und mußten uns über die Gegenfahrbahn umfahren. Nach dem kurzen Streit mit der Frau stieg ich wieder in meinen Wagen und fuhr los. Auch sie fuhr wieder los.
Schnell vergrößerte sich der Abstand. Nach etwa einem halben Kilometer, ich war schon wieder mehrere hundert Meter voraus, begann die Frau, die bisher nichts mehr getan hatte, wieder mit einem Lichthupengewitter! Und dann bog sie schnell rechts ab in ein Wohngebiet.
„Na warte! Dich kaufe ich mir jetzt“ schwor ich mir, zog die Handbremse und drehte damit den Wagen um. In der Wohngebietstraße verlor ich dann aber die Spur. Der Wagen war nirgends zu finden. Bestimmt ist die irgendwo in einer Tiefgarage verschwunden.
Na ja, ich hatte genug Zeit verloren, der Vorfall war für mich an dieser Stelle abgehakt. Gegen 22.30 Uhr setzte ich meine Revierfahrt fort.
MORGENS DANN, GEGEN 4.30 UHR
Ich kam gerade von einer Gebäudekontrolle zurück, als neben meinem Dienstwagen ein anderes Auto stand. Ein Zivilwagen der Polizei, wie sich alsbald herausstellte, denn zwei uniformierte Beamte stiegen aus.
Sie befragten mich erst, ob ich gestern abend auch hier in Starnberg gefahren sei', und als ich das bejahte, hieß es: „Da war doch ein Vorfall auf der Hanfelder Straße“. Erst wußte ich überhaupt nicht, worum es ging, sogar als der Polizist meinte, „da wo Sie trotz Gegenverkehr überholt haben“, konnte ich mit dem immer noch nichts anfangen, sagte: „Ich habe nie bei Gegenverkehr überholt.“ Erst als der Beamte erklärte, „den Wagen mit dem englischen Nummernschild“ kapierte ich überhaupt, welche Straße gemeint war. Der Beamte erläuterte mir den Vorwurf in etwa so: „Da wird jetzt gegen Sie Anzeige erstattet wegen Straßenverkehrsgefährdung, eventuell Nötigung. Denn Sie haben erstens trotz Gegenverkehr überholt, so daß es da schon beinahe gekracht hätte, und dann haben Sie auch noch den überholten Wagen derart abrupt ausgebremst, daß der Ihnen beinahe draufgefahren wäre und das nur verhindern konnte, indem er seinerseits eine Vollbremsung machte. Und dem wäre deswegen wiederum wegen seines plötzlichen Abbremsens beinahe einer hinten draufgeknallt!“ ICH WAR WIE VOM DONNER gerührt bezüglich diesen unglaublichen Vorwurfs. Ich widersprach den Vorwürfen vehement. Der Polizist klärte mich über meine Rechte auf, daß ich zur Sache nichts sagen bräuchte. Aber das beachtete ich nicht, sagte dennoch aus, wie es sich wirklich zugetragen hat. Am Ende meinte der Beamte: „Das hört sich jetzt ja ganz anders an, wie es die beiden Damen zu Protokoll gegeben haben!“ Meine steten Beteuerungen, daß ich jetzt die Wahrheit gesagt habe, verhinderten nicht die Anzeige.
Noch in der Früh ging ich zu einem Anwalt, legte meine Rechtschutzversicherung vor und gab eine schriftliche Stellungnahme ab, was sich in Starnberg wirklich zugetragen hat. Der Anwalt riet mir, von jetzt an keine Angaben zur Sache mehr zu machen, das werde er ab jetzt übernehmen.
Und der Beamtenapparat begann zu laufen. Etwa zwei Wochen nach dem Vorfall wurde ich zur persönlichen Anhörung vorgeladen. Bei dieser Vernehmung verweigerte ich alle Angaben zur Sache, wie es mir mein Anwalt geraten hatte.
Etwa 4 Wochen später.
Mir trudelt ein Strafbefehl über 600 DM wegen „Nötigung“ in's Haus. In der Begründung wird mir vorgeworfen, das Auto der (...Name... der anderen Fahrerin) trotz Überholverbot überholt zu haben. Als (... Name... der Gegnerin) mich „durch kurzes Betätigen der Lichthupe“ auf meine „verkehrsgefährdende Fahrweise“ aufmerksam machte, „bremste ich abrupt ab“, so daß auch (... ihr Name...) eine Vollbremsung machen mußte. Deswegen bin ich zu verurteilen wegen Nötigung...
Ich fuhr sofort zu meinem Anwalt und der „gestand“ mir, daß er es versäumt hatte, für mich Stellung zu nehmen! Und jetzt riet er mir, die Geldstrafe besser zu bezahlen, denn „so billig würde ich nie wieder wegkommen“, mit einer „Nur“-Geldstrafe, aber ohne ein Fahrverbot und nichtmal auch nur einen einzigen Flensburg-Punkt.
Ich hielt jetzt erstmal Rücksprache mit meinem Freund, dem Staatsanwalt. Der definierte dann den Strafbefehl. Er kam zu der Erkenntnis: der Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung lag nicht mehr vor. Also war die Justiz zu der Erkenntnis gekommen, daß hier die beiden Anzeige-Erstatterinnen gelogen haben, zumindest hatte sie keine Zeugen für die Aussagen, z. B. betroffene Autofahrer, die auch mit abbremsen mußten. Blieb noch der Vorwurf der Nötigung. Bestimmt stellte die Justiz auch das in Frage, denn wenn die Anzeigeerstatterinnen schon bei der Verkehrsgefährdung gelogen haben, durfte man in Frage stellen, ob alles andere stimmt, was die sonst noch so verzapfen, und wenn ich mich geäußert hätte, wäre mit Sicherheit mir mehr geglaubt worden.
Ich aber hatte geschwiegen! Auf Anraten meines Anwalt's... Mein Schweigen wertete Justiz wohl so: irgendwas muß doch gewesen sein, ansonsten hätte ich ja nicht die Aussage verweigert. Also bleibt die Nötigung stehen.
Die Anfrage, ob es sinnvoll wäre, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und es auf eine Hauptverhandlung ankommen zu lassen, beantwortete der Freund mir so: nachträglich eine Aussage zu machen, gibt wenig Sinn, das Gericht wird vermuten, ein Angeklagter hatte ja genügend Zeit, sich eine Strategie auszudenken. Das hätte im Wahrheitsfall gleich kommen müssen. Außerdem war ich bei dem Vorfall alleine und die Gegnerinnen zu zweit, da wird es schwer sein, deren Aussagen zu widerlegen. Also sollte ich einen Einspruch besser seinlassen und in den sauren Apfel beißen...
Ich zahlte also die 600 DM. Strafrechtlich war der Fall für mich erledigt. Aber nicht zivilrechtlich. Tage später bekam ich eine Rechnung über 461 Mark. Die wollte mein Anwalt von mir haben, weil die Rechtschutzversicherung sich geweigert hat, den Fall zu übernehmen! Streit hin und her, die Versicherung redete sich raus, nur mein Privatwagen wäre versichert, nicht aber der Dienstwagen. Ich fragte, wer eigentlich die Police abgeschlossen hat: ich oder mein Auto? Und wer sie unterschrieb: ich, oder fuhr mein Auto mit den Reifen drüber?
Der Anwalt bestand auf sein Geld, im Verweigerungsfalle werde er es einklagen. Ich war mir sicher, diese Frist würde er bestimmt nicht versäumen (...) und zahlte.
Wenig später eine positive Nachricht: die Rechtschutzversicherung zahlt jetzt doch! Ich bekam meine 461 DM wieder, der Anwalt hat sie zurücküberwiesen. Ich weiß allerdings bis heute nicht, ob es wirklich die Versicherung war, die gezahlt hat, oder ob es nicht doch der Anwalt selbst war, den das Gewissen plagte, mir Geld abzunehmen für nie erbrachte Leistungen. Der hatte nämlich nur einst die von mir getippte Stellungnahme in einer Akte abgelegt, mehr nicht!
Aber 600 DM hat mich die Sache dennoch gekostet, für die ich unschuldig verurteilt wurde.
Das Ende eines Mietverhältnisses
Was sich genau in der alten Wohnung zugetragen hat, werde ich mal im Umzugs-Fragebogen erläutern, denn das wäre hier jetzt eindeutig zu lang. Nur soviel in kurzen Eckdaten:
nach unserem Auszug im Januar 2000 wollte die Vermietergesellschaft unsere Kaution nicht rausrücken, stattdessen wollten sie uns die Generalsanierung der Wohnung in Rechnung stellen.
Was folgte, war ein Kampf, der bis in den Spätsommer 2002 ging! Wir hatten Schadenersatzansprüche von ca. 6.000 DM offen (incl. Kaution), die Gegner forderten ca. 40.000 DM u. a. Sogar für die Reparatur eines Briefschlitzes. Die Tür hatte nie einen!!
Ich machte meinen Anwalt gleich wieder selbst. Die Gegnenseite hatte insgesamt sechs (!) Anwälte in's Rennen geschickt, von denen nach und nach jeder wieder aufgab. Fünf haben kapituliert, der sechste hat durchgehalten, aber der geht heute auf dem Zahnfleisch daher. Es waren um die 20 Hauptverhandlungen, ein Richter hat auch aufgegeben, deswegen war dann ein zweiter zuständig.
Die Klageschriften umfassten ungefähr 15.000 Seiten. 2X hat sich der Richter sogar die Akten mit nach Hause genommen, so beeindruckt war er von meinen Schriftsätzen, die ich ja als Laie geschrieben hatte. Überhaupt hatte ich bald eine unangreifbare Position eingenommen, kassierte bei jeder Hauptverhandlung ein Lob nach dem nächsten, während das Gericht die Gegner immer wieder abbügelte.
Und ich führte einen so gnadenlosen Vernichtungsfeldzug gegen die Gegner, daß denen kaum mehr Luft zum Atmen blieb.
Nach Ende der Verhandlungen bekamen wir unseren Schadenersatz in voller Höhe, die Forderungen der Gegenseite sind komplett abgewiesen worden. Dafür wurden Verfahren gegen die Gegenseite eröffnet wegen Steuerhinterziehung, uneidlichen Falschaussagen, Prozessbetrug und Prozessverschleppung, außerdem hat der zuständige Richter mehrere Mietverfahren neu aufgerollt, die er einst schon abgeurteilt hatte.
Es gab Strafbefehle und Haftstrafen, ein Elektriker-Chef hat sich umgebracht (erhängt) und die Wohnbaugesellschaft existiert heute nicht mehr. Sie ist dichtgemacht worden.
Ja, es war denen ihr Fehler, sich mit mir anzulegen...
Eine Anzeige wegen Beleidigung
Es war im September 2001. In unserem Haus wohnte in der Nachbarwohnung eine Prostituierte, die auch drogenabhängig war. Irgendwann in der Nacht, so gegen 3.30 Uhr, torkelte sie heim. Ich hörte Geräusche und sah aus dem Küchenfenster. Als sie mich erblickte, bedachte sie mich mit übelsten Beleidigungen, von denen die harmloseste noch „fette Drecksau“ war. Deswegen erstattete ich am nächsten Tag Anzeige. Ein paar Wochen später bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft. Darin stand etwas, das mir förmlich die Schuhe auszog: meiner Anzeige wird KEINE Folge geleistet, Grund: die Beschuldigte hat wegen anderer Delikte Strafen zu erwarten, bei denen die Beleidigungen nicht mehr relevant in's Gewicht fallen würden.
Ob ich auch so leicht davongekommen wäre, wenn es umgekehrt gewesen wäre? Da soll man nicht seinen Glauben in die Justiz verlieren?! Zum Glück ist die Gegnerin später ausgezogen und wohnte dann wo in München.
Aber zum Jahresende gab es dann eine Nachricht, über die ich mich trotz aller Härte ob der gegebenen Umstände über alle Maßen freute, weil ich mir sagte: wenn die Justiz schon nicht gerecht war, war es jetzt wenigstens das Schicksal: die Prostituierte stand in den Bestattungen! Sie war 27 Jahre geworden und die letzte Drogentote München's des Jahres 2001...
Freundliche Umgangsformen hinter'm Steuer
Da war mal dieser Vorfall auf der Stuttgarter Autobahn. Ich war mit der Mutter auf dem Nachhauseweg, es war schon fast Mitternacht. Ich überholte gerade zwei Lastwägen, fuhr dazu 120. Plötzlich tauchte hinter uns ein bedeutend schnelleres Fahrzeug auf und nahm mich sofort mit der Lichthupe unter Beschuß. Nach Beendigung des Überholvorganges scherte ich vor dem vorderen LKW ein und ließ den Drängler vorbei. Früher hätte ich den nach seinem Überholen halt auch angeblitzt, um so meinen Protest zu zeigen, aber da ich ein gutes Gedächtnis habe, erinnerte ich mich nur zu gut an die beiden Engländerinnen, die es mit ihren Lügen schafften, daß ich unschuldig verurteilt wurde. Und deswegen ließ auch ich jetzt keine Gnade mehr walten und „schlachtete“ den Nötiger. Wir fuhren zur Polizei und erstatteten Anzeige.
Etliche Wochen später erhielt ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, daß der Beschuldigte eine Auflage erfüllt hat – sprich: seinen Strafbefehl akzeptiert hat. Ein wirklicher Täter wurde für wahres Vergehen verurteilt, das bestärkte meinen Glauben in die Justiz wieder...
Etliche Jahre später. Mit der Mutter war ich in Dachau beim Einkaufen. Auf dem Rückweg schaltete vor mir die grüne Ampel um. Deswegen bremste ich ab und bieb stehen. Eigentlich ein völlig normales Vorgehen, möchte man meinen. Nacht aber für den Fahrer des bordeaux-roten 3-er-BMW hinter uns. Dessen Fahrer fing wie verrückt zu hupen an, brüllte aus dem Fenster. Dem hatte jetzt nicht gepasst, daß ich abbremste. Also stieg ich aus und ging nach hinten, um ihn zur Rede zu stellen. Da fiel mir erst mal der „Stinkefinger“-Aufkleber an der Fahrertür auf. Der junge Mann am Steuer war Ausländer und hatte noch einen Beifahrer dabei. Der Kerl schrie und tobte, was mir einfalle, zu bremsen. Ich hätte „doch noch bei gelb durchfahren können“. Angenommen, ich hätte das getan – dann wäre für ihn, da weiter hinten, auf alle Fälle rot gewesen - und er wäre wohl bei rot durch, denn nur deswegen wollte er ja, daß ich nicht anhalte. Es folgte ein kurzes Streitgespräch, und als ich mit Anzeige drohte, schrie er: „Dann fahr' doch zu den Bullen, ist mir doch wurscht! Und Deine Anzeige kannst Du Dir in den Arsch schieben!“
Also erstatteten wir Anzeige.
Die große Überraschung folgte etliche Wochen später. Ich erhielt von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, daß der Anzeige nicht Folge geleistet wird, „mangels öffentlichem Interesse“. Und ich könne ja auf dem Zivilgerichtsweg wegen der Beleidigung klagen...! Da war ich wie vom Donner gerührt! Bei mir wurde das Verfahren nicht „mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt, da wurde sogar den Lügen der Gegnerinnen geglaubt. Und jetzt wurden die wahren Taten des wirklichen Täters nichtmal gesühnt! Da soll man nicht seinen Glauben in die Gerechtigkeit verlieren???
Knapp 2 Jahre später. In den Zeitungen wurde von einem Unfall berichtet, der sich bei Sulzemoos zugetragen hatte. Ein Auto, besetzt mit vier jungen Männern, war von der Fahrbahn geflogen und hatte sich im Acker mehrfach überschlagen. Drei Insassen waren sofort tot, der vierte starb ein paar Tage später im Krankenhaus.
Das Foto in der Zeitung zeigte einen vollkommen demolierten bordeaux-roten 3-er-BMW. Zwar werden von den Journalisten stets die Kennzeichen gepixelt, aber ich erkannte etwas Anderes sofort wieder: den Stinkefinger-Aufkleber an der Fahrertür...
Und wieder hat das Schicksal die letzte Gerechtigkeit walten lassen. Die Justiz hat, aus welchen Gründen auch immer, die Täter laufen lassen. Der Tod aber kuschte nicht vor ihnen! Er hat sie sich geholt und darüber freue ich mich aus gutem Grund noch heute!
IST UNSERE JUSTIZ GERECHT?
Ich glaube, wenn man meine Antworten und Erlebnisse zu Frage 1 gelesen hat, dann hat man auch die Antwort für diese Frage hier.
Ich halte es da nochmal mit den Worten meines Kumpels von der Staatsanwaltschaft:
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel
Ich persönlich habe eben beide Facetten erlebt. Ich erfuhr korrekte Hilfe von der Obrigkeit, aber auch himmelschreiende Ungerechtigkeit. Auch bin ich nicht ohne Grund zu der Erkenntnis gekommen, daß Verbrechen und Vergehen nicht immer gerecht abgeurteilt werden. Im Straßenverkehr z. B. wird jeder Furz (meistens, Ausnahmen bestätigen die Regel!), mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt. Anderswo sieht man das viel lockerer. Insbesondere wenn „Kohle zu machen“ ist, greift die Justiz ohne Rücksicht auf Verluste zu:
Ein Auto steht im Halteverbot? Da genügt kein Strafzettel mehr, das läßt man auch gleich abschleppen! Bringt mehr „Umsatz“. Auch wenn der Wagen nicht akut gestört hat. „Strafe muß schließlich sein“!
Andererseits aber parken Polizisten auf der Trennlinie zwischen Fußweg und Radweg, um sich bei „Burger King“ was zu essen zu holen... Wenn sie keine Lust haben, bei rot anzuhalten, wird schnell mal das Blaulicht eingeschaltet und nach der Kreuzung wieder aus – oder sogar darauf wird noch verzichtet und einfach so weitergefahren, als ob es die rote Ampel nicht gäbe. Oder sie überschreiten ohne jeglichen Grund die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
Manchmal habe ich ohnehin das Gefühl, daß manche
Leute Narrenfreiheit haben. Oft entsteht in mir der Eindruck, daß die einen offenbar alles dürfen, ohne daß ihnen Strafen blühen, andere wiederum werden regelrecht gejagt – bei ihnen wartet man geradezu nur darauf, daß man ihnen was anhängen kann.
WIE URTEILEN UNSERE RICHTER BEI JUGENDLICHER GEWALT?
Ich war selbst noch nie bei Jugendgerichtsverhandlungen dabei, und was man im Fernsehen zu sehen bekommt, darf man nicht allzu erst nehmen, denn da wird für den erhöhten Unterhaltungswert sehr Vieles unrealistisch aufgebauscht. Andererseits aber, wenn das alles stimmt, was man so liest, dann kann man schon den Eindruck gewinnen, daß die Gerichte bei jugendlicher Gewalt zu lasch vorgehen.
Insbesondere die Strafmündigkeit von (noch immer) 14 Jahren ist ein Witz! Das gehörte schon längst auf 10 Jahre runtergesetzt, denn Kinder in diesem Alter wissen sehr wohl, was sie tun! Nicht selten kommt es vor, daß Strafunmündige nach Vergehen und teils schweren Verbrechen den Erwachsenen eine Nase drehen und höhnen: „Ihr Pfeifen könnt mir garnix, solange ich nicht 14 bin!“ Unter-14-Jährige wissen genau Bescheid – und nutzen das schamlos aus! Da wird gestohlen, geraubt und geplündert und noch Schlimmeres – und die Justiz blickt tatenlos zu.
Es wurde ja sonst auch alles heruntergesetzt! Die Volljährigkeit war früher mit 21 Jahren erreicht. Dann wurde sie auf 18 herabgesetzt.
Kürzlich wurde in gewissen Bereichen das Wahlrecht modifiziert. Jetzt dürfen schon 16Jährige wählen. Offenbar mißbraucht die Regierung hier die junge Unerfahrenheit und den Stolz der „Jungwähler“. Euphorisch rennen sie den Wahllokalen die Buden ein. „Ich darf wählen! Oh Mann!!“ Sie wissen zwar (noch) nicht, was überhaupt Sache ist, aber das ist ja wurscht. Wahlrecht = ein großer Schritt in ein Pseudo-Erwachsensein! Und der Politik kommt es natürlich gerade recht, über die Unerfahrenheit der Jugend Stimmvieh zu gewinnen, denn immer mehr Erwachsene durchschauen den Lug und Trug, die ganze Ungerechtigkeit, die von der Politik ausgeht, und weigern sich, zur Wahl zu gehen!
Stichwort: „Begleitetes Fahren ab 17“. Bisher durften erst 17-Jährige den Führerschein erwerben und vor dem 18. Geburtstag nicht autofahren. Dann wurde auch hier nach und nach in allen Bundesländern eine Modifizierung vorgenommen. Was erst noch ein unbedeutender Testversuch in zwei Bundesländern war, entwickelte sich schnell länderübergreifend zu einem Erfolgsmodell. Jetzt dürfen schon 16-Jährige in die Fahrschule, ab 17 dürfen sie dann – nach bestandener Prüfung – und in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers autofahren.
Ich will das ja garnicht angreifen und offenbar ist laut Statistiken und (inzwischen ja Langzeit)Studien das Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ überaus erfolgreich und voller guter Erfahrungen. Also soll es mir recht sein.
Aber das zeigt doch: überall wird der Jugend entgegengekommen. In sämtlichen Bereichen des Lebens werden die Rechte Jugendlicher gestärkt unter dem Aspekt, heute früher reif zu werden als anno dazumal. Warum wird dann nicht endlich die Strafmündigkeit auch modifiziert? Eine Herabsetzung auf 12 Jahre wäre über-überfällig und auf 10 Jahre würde allen Sinn machen!
Wenn stets die Rechte dem domestizierten Fortschritt der Menscheit angepasst werden – hier der Jugendlichen – dann müßte das auch endlich mit den Pflichten geschehen. Alles Andere ist nicht mehr zeitgemäß, nicht mehr länger hinnehmbar und vor allen Dingen auch nicht gerecht.
Es gibt bisweilen verantwortungslose Eltern, die ihre strafunmündigen Kinder absichtlich zum Stehlen abrichten und auf Klau-Tour schicken, wohlwissend, daß denen vom Gesetz her nichts passiert, wenn sie erwischt werden. Solche Eltern sorgen dann stets für neuen Nachwuchs, bevor die „älteren“ Kinder ab 14 strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, damit neuerliche strafunmündige Nachwuchstäter da sind, die dort weitermachen, wo ihre älteren Geschwister aufhörten – wenn sie es noch tun, aufhören. Denn wie sehr diese Kinder dann schon in ihrem Rechtsempfinden geschädigt sind, steht auf einem anderen Blatt.
WAS WÄRE DENN GERECHT?
Mehr Gerechtigkeit, um es mal mit zwei Worten zu sagen. Aber natürlich will ich mich auch damit ausführlicher befassen.
In erster Linie müßte mal etwas durchgesetzt werden, das es eigentlich schon gibt, das im Grundgesetz verankert ist und das doch wohl selbstverständlich sein sollte: DAß JEDER GLEICH BEHANDELT WIRD! Daß vor dem Gesetz jeder gleich ist und keiner „gleicher als gleich“.
Beispiele:
Derzeit häufen sich die Fälle wegen „Diebstahl am Arbeitsplatz“. Die Rechtslage ist eindeutig: wer seinen Arbeitgeber beklaut, fliegt fristlos. Im Prinzip ist dagegen auch gar nichts einzuwenden, wenn es sich um „echten“ Diebstahl handelt, bei dem der Arbeitgeber einen Schaden erleidet.
Leider aber haben die Arbeitgeber den „Diebstahl am Arbeitsplatz“ als willkommenes Instrument entdeckt, unliebsam gewordene Mitarbeiter elegant loszuwerden. Und dazu haben sie auch noch den Segen der Gerichte. Wenn es hundertprozentig gerecht zuginge, müßte der Arbeitgeber beweisen, daß ihm durch den „Diebstahl“ ein echter Schaden entstanden ist. Durch den Mitarbeiter mitgenommene Essensreste, die ohnehin in den Müll entsorgt worden wären, zählen nicht dazu!
Klartext: hat der Mitarbeiter verpacktes Essen geklaut, das der Chef hätte verkaufen können, ist ihm dadurch ein finanzieller Schaden entstanden und die Kündigung ist rechtmäßig.
Nahm der Mitarbeiter aber Essensreste mit, die der Chef nicht mehr hätte verkaufen können, ist ihm dadurch kein Schaden entstanden und damit auch die Kündigung ausgeschlossen. Urteilsbegründung: sowie etwas für den Müll bestimmt oder bereits dort gelandet ist, besitzt der Chef an der wertlosen Sache keine Eigentumsrechte mehr. Er hat sie mit der Überantwortung in den Müll freiwillig abgetreten. Und was dem Chef nicht mehr gehört, kann ihm folglich auch nicht mehr entwendet werden!
Solange die Gerichte das nicht anerkennen und solchen willkürlichen Kündigungen zustimmen, braucht der Staat überhaupt nicht über seine „vielen Arbeitslosen“ meckern, denn mit solchen Urteilen züchtet er sie ja heran!
Nächstes Beispiel:
Steht ein Kfz auf einem Behindertenparkplatz und hat dazu keine Berechtigung, wird es immer abgeschleppt. Selbst in der Früh um 2 Uhr. Zu dieser Uhrzeit wäre nichtmal ein Strafzettel angebracht! Begründung: es ist ja niemand geschädigt worden!
Das ist überhaupt das Kernproblem im Straßenverkehr. Vergehen in diesem werden nach dem sogenannten Grundtatbestand geahndet. Das heißt, allein der tatsächlich begangene Verstoß reicht für die Verurteilung aus. Ginge es wirklich gerecht zu, würde nicht einfach für den Grundtatbestand kassiert werden (was dem Staat ja willkommen ist, weil er mit jedem Vergehen zusätzliches Geld einnimmt), sondern stets eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Hier steht ein Auto zwar im Halteverbot, es behindert aber niemanden – kein Strafzettel. Anderswo steht es auch im Halteverbot, dort muß deswegen der fließende Verkehr ausscheren und sogar einfädeln – Strafzettel ist gerecht. Ein Fahrer rast mit 60 durch eine 30iger-Zone an einer Schule vorbei, es ist 8 Uhr morgens und werktags. Strafe ist angebracht. Nicht mehr aber um 12 Uhr Mitternacht! Um die Zeit sind keine Kinder mehr an der Schule, folglich können auch keine gefährdet werden!
Oder noch ein Beispiel:
Wer zu einem Polizeibeamten „Arschloch“ sagt, ist mit 500 bis 1000 € dabei. Das auch völlig zurecht. Aber wieso wird das Beleidigungsverfahren eingestellt, wenn die Titulierung gegenüber eines Zivilisten erfolgt?
Weiteres Beispiel:
Für jedes Vergehen nach Grundtatbestand gelten feste „Tarife“. Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung z. B. kostet 40 € und einen Punkt. Jetzt ist das aber so: muß ein Arbeitsloser 40 € zahlen, bedeutet das für den unter Umständen einen halben Ruin. 40 € zahlt aber auch der industrielle Großbonze, der spürt die 40 € so wie ein Otto-Normalverbraucher 40 Cent! Ginge es wirklich gerecht zu, würde auch hier im Einzelfall entschieden werden: der Arbeitslose ist mit 10 € schon genug gestraft, dem Unterneher hingegen muß man 500 € abnehmen, damit er es spürt!
Und auch noch das:
Viel zu viele Straftäter werden zu milde verurteilt, wenn sie zum Tatzeitpunkt alkoholisiert waren. Das dürfte auf gar keinen Fall mehr strafmildernd sein, denn erstens waren die Täter vor dem Rausch noch bei klarem Verstand, haben also bei diesem klaren Verstand die Entscheidung getroffen, sich einen anzusaufen und zweitens: könnten sie nicht mehr auf Strafmilderung hoffen, entfiele auch die Entscheidungsgrundlage, sich absichtlich zu alkoholisieren, um im Eventualfall „billiger“ davonzukommen!
SIND UNSERE GESETZE ZU LASCH AUSGELEGT?
Wieder wie wir Bayern sagen: so so, la la. Die Bezeichnung „lasch ausgelegt“ ist wieder einhergehend mit der zuvor beschriebenen Ungerechtigkeit. Nach dem Motto „Manche sind eben gleicher als gleich“ fragt man sich oft genug: wie kann es sein, daß der Eine nahezu ungeschoren für schwerste Verbrechen davonkommt, während ein Anderer für ein geringes Vergehen drakonisch bestraft wird? An dieser Stelle zwei gegensätzliche Beispiele:
Das Otto-Wiesheu-Urteil:
Ein Politiker fährt im Suff einen Menschen tot und kommt mit Bewährung davon. Hier genoß ein „Großschädel“ eindeutig einen „Promi-Bonus“.
Das Peter-Graf-Urteil:
Ein Privatmann hinterzieht Steuern und wandert für Jahre in den Knast. Hier wurde eindeutig ein Exempel statuiert. In einem Staat, der Mörder freispricht und Steuersünder verurteilt, geht es nicht gerecht zu!
ENTSCHEIDET DAS VERKEHRSGERICHT IMMER RICHTIG?
Eindeutig und klipp und klar: NEIN!
In erster Linie schon nicht wegen der Verurteilung nach Grundtatbestand, daß für „Vergehen“ grundsätzlich Strafen verhängt werden, auch wenn nachweislich niemand geschädigt wurde, wie schon ausführlich erläutert.
Zum Anderen wegen der „festen Tarife“, wo Jeder für jede Tat denselben Betrag zahlt, ebenfalls wie schon erörtert. Es müßte auch für Geringvergehen, die sich im Verwarnungsbereich bewegen, eine Staffelung nach Einkommen her.
Absolut schlimm ist auch die Zweckentremdung der verhängten Geldstrafen.
Ein Beispiel:
Ein Autofahrer nötigt seinen Vordermann mit der Lichthupe, läßt ihm wegen dichtem Auffahren den Angstschweiß aus allen Poren treten und beim Vorbeifahren zeigt er ihm auch noch den Vogel und brüllt Kraftausdrücke rüber. Wird er angezeigt, ist er dran wegen Straßenverkehrsgefärdung, Nötigung und Beleidigung. Die Geldstrafe kassiert der Staat.
Warum eigentlich? Den Staat hat der Straftäter doch nicht genötigt und auch nicht beleidigt, sondern den anderen Autofahrer! Normal müßte der doch das Geld bekommen, er wurde ja auch beleidigt und ihm war der Angstschweiß aus den Poren getreten, nicht aber dem Staat!
So betrachtet kassiert der Staat Geld für Verfehlungen, die ihn garnicht betroffen haben! Mit anderen Worten: der Staat stößt sich gesund an Deppen, die die Nerven verloren haben!
Oder folgendes Beispiel:
In Experimenten wurde nachgewiesen, daß Ratten sich gegenseitig umbringen, wenn sie sich unkontrolliert vermehren, ihr Lebensraum dabei aber zwangsläufig immer enger wird.
Nun, jetzt ist doch hinreichend bekannt, daß die Autos immer mehr werden. Der Staat sieht das auch. Dennoch aber unternimmt er nichts, mehr Stellflächen zu schaffen, im Gegenteil: er vernichtet sogar noch willkürlich Parkraum. Und wenn sich dann derart in Not geratene Autofahrer und einen Pakplatz gegenseitig den Schädel einschlagen, reicht nichtmal das aus, daß der Staat vernünftig werden würde: der Schläger wird verurteilt – und nochmal ein paar Parkplätze mehr abgeschafft.
GIBT ES GERECHTE VERFAHREN GEGEN GEWALT AN FRAUEN?
Als selbst nicht davon Betroffener kann ich darüber keine konkreten Auskünfte geben. Ich gehe mal von dem begründeten Verdacht aus, daß ich wohl für die nächsten fünf bis zehn Jahre im Hotel Gitterblick verschwinden täte, würde ich einer Frau nur eine Watsch'n geben. Ein Anderer hingegen könnte die Frau halb totprügeln, der käme mit ein paar Monaten auf Bewährung davon.
Soviel zum Thema „Gleiches Recht für alle“.
Andererseits ist das für mich kein Thema, denn ich schlage keine Frauen. Würde ich auch nie tun! Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt und eine Frau anzurühren, ist schon gar keine Kunst. Wenn ein Typ meint, er muß unbedingt Stunk suchen, dann soll er sich einem ebenbürtigen Gegner stellen, aber nicht eine wehrlose Frau suchen. Und um die Frage doch noch halbwegs zu beantworten: ich muß mich da halt wieder auf das stützen, was in den Medien berichtet wird: in aller Regel werden die Verfahren gegen Gewalttäter gegenüber Frauen schon gerecht verhandelt werden, aber sicher bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel.
Am Effektivsten werden natürlich diese Frage Betroffene beantworten können: also Frauen, denen selbst schon Gewalt angetan wurde.
WIE SIEHT ES MIT KINDESMISSHANDLUNG AUS?
Als ebenfalls nicht selbst davon betroffen kann ich mich auch hier nur wieder auf Medienzitate stützen. Aus denen geht wohl hervor, daß oftmals das Jugendamt versagt hat. Und gesetzt dem Fall, die Taten gegen Kinder / Kleinkinder / Säuglinge ereigneten sich wie dargestellt und beschrieben, dann stimmen die Vorwürfe wohl auch und treffen zu. Dann hat das Jugendamt oftmals tatsächlich versagt, wenn es die Augen nicht besser aufmachte.
Andererseits aber ist auch oft von Entscheidungen des Jugendamtes die Rede, die jedwedem Realitätssinn entbehren. Da wird Eltern das Sorgerecht entzogen, nur weil sie mal einem Augenblicksversagen unterlagen und das Kind vielleicht eine Treppe runterfiel, weil vergessen wurde, das Schutzgitter zu arretieren.
JETZT DIE FRAGE: WO FÄNGT KINDESMIßHANDLUNG AN?
Da ich grundsätzlich gegen JEDE Form von Gewalt bin, fängt bei mir die Mißhandlung schon damit an, wenn ein Kind nicht altersgerecht behandelt wird. Wenn Eltern z. B. von einem 2-Jährigen etwas verlangen, das dieser aufgrund seines Alters noch garnicht erfüllen kann.
Beispiel:
Die Mutter schleppt ihren 2Jährigen in eine Kirche mit, und nur weil das Kind da drin nicht eine Stunde mucksmäuschenstill ist, weil es das in dem Alter noch garnicht kann, zerrt sie es heraus und verprügelt es hinter der Portaltür windelweich. Das ist übelste Folter!
Aber auch das bloße Anbrüllen eines Kindes, das diesem Angst macht, ist Mißhandlung. Oder die verbale Erniedrigung und/oder Bloßstellung vor Anderen ist ebenfalls Mißhandlung.
Ganz zu schweigen natürlich von körperlicher Gewalt und Schlägen. Ohrfeigen, Klappse, an den Ohren older Haaren ziehen, alles das ist schlimmste Mißhandlung!
ODER SCHLIMMER MIT KINDESMISSBRAUCH?
Hier ist wohl der sexuelle Hintergrund gemeint. Ja, eines der schlimmsten Verbrechen, die Kindern überhaupt angetan werden können, denn sie zerstören die Seele. Sexueller Mißbrauch richtet in Kinderseelen irreparable Schäden an.
TÖDUNGSDELIKTE AUS REINER HABGIER?
Einen Menschen umzubringen, ist grundsätzlich das schlimmste begehbare Verbrechen (auch wenn der Staat das anders sieht, für diesen ist ja das Vergehen an ihm selbst – die Steuerhinterziehung – das allerschlimmste Verbrechen!), das ein Mensch überhaupt begehen kann. Kommt dann noch die Habgier als (vielleicht sogar noch einziges!) Motiv dazu, ist das Ende der Fahnenstange erreicht!
SOLL DIE TODESSTRAFE WIEDER EINGEFÜHRT WERDEN?
Eine wirklich schwer zu beantwortende Frage. Ich stelle hier mal allem vorweg eine Gegenfrage: WELCHER MENSCH HAT DAS RECHT, EINEN ANDEREN MENSCHEN UMZUBRINGEN, EGAL WAS DER GETAN HAT?
Versuche ich mal, die Frage mit ja und nein zu beantworten. Und ich will versuchen, das zu begründen.
Nein, weil:
Mord bleibt Mord, und die Todesstrafe ist nichts Anderes. Sie beschließt mit ihrer Ausführung das Ende des Lebens. Auch „staatlich abgesegneter“ willkürlich hervorgerufener Tod ist Mord.
Außerdem ist die Urteilsfindung nicht immer unfehlbar. Daß ein Delinquent unschuldig hingerichtet wurde, hat es immer schon gegeben und wird weiterhin vorkommen in Ländern, in denen die Todesstrafe praktiziert wird.
Ja, weil:
Menschen können tatsächlich so bestialische Taten begehen, daß eine Hinrichtung einzig als gerechte Strafe erscheint. Beispiel Saddam Hussein: er ließ seine „Gegner“ sogar mit Sprengstoff in den Hemdtaschen in die Luft jagen. Was müssen solche Opfer in ihren letzten Sekunden empfinden, wenn sie wissen, was jetzt mit ihnen passiert?
Oder Osama Bin Laden: welches Unheil hat er mit dem 11. September gebracht?
Solche Massenmörder gehören tatsächlich hingerichtet. Nur: ich persönlich könnte auch bei einem solchen „Menschen“ (ich schreibe das jetzt bewußt in Anführungsstrichen) kein Todesurteil vollstrecken. Ich würde das nicht fertigbringen. Am Ehesten könnte ich mir noch vorstellen, daß unmittelbar Betroffene ein Urteil vollstrecken, also z. B. Menschen, die durch Mörderhand einen ihnen nahestehenden Angehörigen verloren haben.
Ich könnte mir bei bin Laden z. B. folgende Hinrichtungsart vorstellen: er wird auf das Dach eines Abbruchhochhauses verfrachtet und dann werden die Untergeschosse angezündet. Von jetzt an beginnt ein Countdown von 101 Minuten zu laufen. (So lange nämlich dauerte es von den Einschlägen der Flugzeuge in das WTC bis zum Einsturz der Türme). Nach Ablauf der 101 Minuten wird das Haus gesprengt. Es steht bin Laden frei, entweder vorher vom Dach zu springen und sein Leid zu verkürzen. Oder aber abzuwarten, bis das Gebäude zusammenstürzt...
BEI KINDERSCHÄNDUNG VIELLEICHT?
Ich denke nicht. Auch wenn Kinderschändung eines der schlimmsten Verbrechen ist, das überhaupt begangen werden kann, so rechtfertigt es immer noch nicht die Todesstrafe – wenn das Kind noch lebt.
Anders verhält es sich vielleicht, wenn das Kind bei der Schändung zu Tode kam. Würde man dann den Täter den gepeinigten Eltern ausliefern und diese ihn (mit Segen der Justiz) umbringen – wenn diese es denn mit ihrem Gewissen trotz aller Pein vereinbaren können – dann wäre dieser barbarische Akt vielleicht möglich.
Siehe auch der berühmte Fall der Marianne Bachmeier aus dem Jahr 1981, wobei diese geplagte Mutter aber nicht mit Segen der Justiz gehandelt hat, sondern in verbotener Selbstjustiz, da unsere zivilisierte Rechtsprechung ohnehin eine derartige Vorgehensweise – einen Kindermörder den Eltern auszuliefern – nicht vorsieht und eine derartige Möglichkeit von vorneherein ausschließt.
WARUM WERDEN GEWALTVERBRECHER ZU FRÜH AUF FREIEN FUSS GESETZT?
Werden sie denn das?
Das ist so eine Sache. Was ist eigentlich „lebenslänglich“? Wie der Name schon sagt, müßte ein zu „lebenslang“ verurteilter Täter bis zu seinem Tod im Gefängnis verbringen. Nur das würde wahrheitsgemäß die Bezeichnung „Lebenslänglich“ begründen. Sowie ein Häftling seine eigene Entlassung erlebt, ist das auch kein „lebenslänglich“ mehr.
Daher sollte die Bezeichnung „lebenslänglich“ eigentlich längst umgetauft werden in z. B. „Höchststrafe“ (und die beträgt nach deutschem Recht 15 Jahre). Oder aber es müßte tatsächlich „lebenslänglich“ eingeführt werden. Das wäre vielleicht auch der richtige Weg, entsprechend grauenvolle Taten angemessen zu sühnen.
Um die Frage zu beantworten: manchmal geschieht das bestimmt, daß Straftäter zu frühzeitig entlassen werden. Aber auch das Gegenteil kommt wohl vor, daß Täter immer noch in der Haft schmoren, wo man sich sagen muß: der hätte eigentlich schon längst genug gebüßt.
Nur: wie soll man eine weise Entscheidung treffen? Der eine Täter ist tatsächlich geläutert, aber keiner glaubt ihm und er bleibt hinter Gittern. Der andere ist kaltblütig und raffiniert genug, seine Gutachter einzulullen, erzählt ihnen genau das, was sie hören wollen, ihm wird geglaubt und er kommt daraufhin in Freiheit.
Sofortige neubegangene Straftaten sind das Resultat. Doch wer kann tatsächlich in einen Menschen hinsehen und die wahren Hintergründe erkennen? Das sind Abwägungsentscheidungen, die nie 100%ig richtig entschieden werden können.
== WARUM WIRD IN VIELEN FÄLLEN DER TÄTER MEHR ALS DAS OPFER
GESCHÜTZT? ==
Weil in diesem Punkt die Justiz wirklich ungerecht bist. Punkt und Aus. Ich kann diese Frage beim besten Willen nicht beantworten, ganz einfach darum, weil ich ein derartiges Vorgehen, wie es von der Justiz praktiziert wird, mit nichts begründen kann, und zwar mit absolut nichts. Den Täter mehr als das Opfer zu schützen, widerspricht jedweder Logik und jedem rationalen Denken zivilisierter Menschen.
Es wird ja gerne vorgetragen: auch ein verurteilter Täter hat das Recht auf Datenschutz. Aber wiegt der denn mehr als Schmach und Pein des Opfers? Was diese Frage anbelangt, um sie zum Schluß zu bringen: Justitia trägt eine Augenbinde...
IST UNSERE JUSTIZ UNTERBESETZT?
Wenn es um die Verurteilung wirklicher Straftaten geht, dann vielleicht schon. Aber wenn es darum geht, Autofahrer zu melken und auszupressen, dann ganz bestimmt nicht!
WARUM DAUER ES IMMER SOLANG BIS EIN FALL VOR GERICHT KOMMT?
Ich nehme an, daß das nicht ohne Grund geschieht. Man kann ja nicht einfach einen Beschuldigten auf die Anklagebank setzen und das Verfahren eröffen. Insbesondere wenn ein mutmaßlicher Straftäter nicht geständig ist, sind oft langwierige Ermittlungen vonnöten. Das heißt: Zeugen vernehmen (die haben ja auch nicht her und drein Zeit, müssen mit Terminabsprache vorgeladen werden), Beweise sichern (z. B. Hausdurchsuchungen), Beweise sichten (also auf ihre Brauchbarkeit auswerten) und Schriftsätze verfassen. Ortstermine müssen sein, Tatortbegehungen, Spurensicherung, daktyloskopische Gutachen (für Laien: Fingerabdrücke), forensische Gutachen (also psychologische Befunde), KTU (Kriminaltechnische Untersuchungen) und noch eine ganze Reihe weiterer interner Ermittlungsarbeit (die ich hier nicht näher nennen darf, da sie Täterwissen unterstützen würde).
Jedenfalls ist da vieles erforderlich, das zwischen der Tatausführung und der Anklageerhebung bei der Hauptverhandlung liegt. Das begründet schon einen relativ hohen Zeitabstand zwischen den den beiden Ereignissen.
SIND UNSERE GEFÄNGNISSE ÜBERFÜLLT?
Ich schätze: ja und nein.
Gut, mit der Antwort ist noch nicht viel anzufangen. Ich will sie auch begründen.
Ja, weil:
man von Überbelegung immer wieder hört. Oft müssen sich statistisch 3 Häftlinge einen Haftplatz teilen. Ich habe schon oft gesagt: es gibt manchmal ganze Siedlungen, die so kriminell sind, daß es eigentlich vonnöten wäre, eine große Mauer rundum zu bauen, Wachtürme dazu und fertig. Und die Kriminalitätsrate ist im steten Anstieg, der Bau weiterer Justizvollzugsanstalten wird also über kurz oder lang unabwendbar sein.
Nein, weil:
es scheinbar immer noch genügend Kapazitätsreserven gibt. Wenn man in den Zeitungen so liest, wieviele Festnahmen (mit anschließender Verbringung in U-Haft) es tagtäglich und Nacht für Nacht gibt, diese Verdächtigen immer noch (scheinbar problemlos) unterzubringen sind, kann man wohl nicht von einer Gefängnis-Überfüllung sprechen.
Außerdem ist die Bezeichnung „Überbelegung“ ja doch ziemlich dehnbar und weit auslegbar. Was ist konkret „Überbelegung“? Wenn drei Häftlinge in 20 m² untergebracht sind? Oder vier Inhaftierte auf 18 m²? Außerdem bitte ich zu bedenken: wer was angestellt hat, sollte den Freiheitsentzug auch spüren und nicht wie in einer Suite logieren!
IST OFFENER VOLLZUG SINNVOLL?
Wenn die Straftat(en) nicht allzu schwerwiegend war(en) und keine Fluchtgefahr besteht, dann ganz gewiß, denn es ist von Vorteil für die Gesellschaft, wenn der Inhaftierte einer geregelten Arbeit nachgeht, außerdem hilft es auch dem Verurteilten bei der Resozialisierung, also der schrittweisen Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Teilnahme am öffentlichen Leben.
== WAS WÄRE EINE GERECHTE STRAFE BEI ELTERN DIE ZUM BEISPIEL IHRE
KINDER VERHUNGERN LASSEN? ==
Der Einfachheit halber könnte ich jetzt sagen: sie auch verhungern lassen. Nach dem Motto: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ Gleiches mikt gleicher Münze zurückzahlen. Aber das wäre barbarisch wie die Todesstrafe und sieht die westliche und europäische Justiz nicht vor.
Solche Rabeneltern gehörten – tatsächlich lebenslang – hinter Gitter und sollten dort natürlich nicht gerade das beste Essen bekommen. Wasser und Brot, gerade so um sie am Leben zu erhalten, wäre da mit Sicherheit dann angebracht.
Dennoch tut sich eine berechtigte Frage auf: macht es Sinn, verurteilte Eltern, die ein Kind / ihre Kinder verhungern ließen, auf unbegrenzte Zeit mit minderwertigem Essen zu quälen? Ist es notwendig, sie nach 25... 30 Jahren immer noch mit Wasser und Brot abzuspeisen? Was bringt es, den Leuten drei Jahrzehnte das gleiche Essen hinzustellen? Auch da müßte dann wieder im Einzelfall über Gutachten entschieden werden: wie stark bereuen die Verurteilten inzwischen? Wenn sie nicht bereuen, wäre der Fall klar: es bleibt bei Wasser und Brot.
Aber wenn ihnen ihre Tat(en) leid tun – ist die Reue denn auch „echt“? Oder nur gespielt, um endlich besseres Essen zu erhalten? Man sieht: das ist wieder sehr schwer zu entscheiden...
Leicht haben es Gerichte und Gutachter bei ihrer Wahrheitsfindung und vor Allem einer gerechten Urteilssprechung garantiert nicht...!
SOLL UNSERE JUSTIZ GEÄNDERT WERDEN?
Ja, sie sollte einfach gerechter werden. Weg von der Pauschalverurteilung für den Grundtatbestand, wo keine Rolle spielt, ob durch die Tat überhaupt ein Nachteil entstanden ist und hin zur Einzelfallentscheidung.
Außerdem weg von den „festen Tarifen“ für begangene Taten und auch hier eine einkommensgestaffelte Erhebung der Bußgelder und Geldstrafen.
Und noch ein wichtiger Hinweis zu den Gerichtsverhandlungen allgemein.
„Im Namen des Volkes“ wird das Urteil gesprochen. Die Formel kennt jeder.
Nun ist das aber so: in Deutschland leben rund 82 Millionen Menschen. Rund 60 Millionen davon sind volljährig und geschäftsfähig. Das heißt: wird ein Urteil tatsächlich „Im Namen des Volkes“ gesprochen, müßten jedes Mal vorher diese 60 Millionen Bürger befragt werden und sie müßten nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt haben. Erst dann wäre die Formel „Im Namen des Volkes“ korrekt.
Es wäre in Anbetracht dieser nie durchführbaren Gegebenheit also angebracht, wenn die Urteilsformel der Einfachheit – und der Korrektheit halber – lauten würde:
„Im Namen des Gerichtes“.
Ich bedanke mich für das Lesen, Bewerten und Kommentieren dieses Fragebogens,
Euer Bonzo Splitt
exclusiv für Ciao im November 2009
| weitere Erfahrungsberichte |
Diese Fragen gehören bestraft
Bewertung für Der juristische Fragebogen von
thomas_kretschmer
Pro: Justiz ist gut, wenn sie funktioniert
Kontra: Justiz ist schlecht, wenn....... ich komm nicht mehr drauf.......doch, wenn zblkrfpuff
Die Fragen in diesem Fragebogen sind teilweise entweder so allgemein gestellt, dass man sie gar nicht angemessen beantworten kann und dann findet eine nicht sinnvolle Spezialisierung statt („Urteile bei Habgier-Taten gerecht?“), die ein normaler CIAO-User ...
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Ciao Mitglieder bewerteten diesen Erfahrungsbericht insgesamt als sehr hilfreich |
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sehr hilfreich
01.12.2009
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Tommy1959 "macht in Recht"!
Bewertung für Der juristische Fragebogen von
Tommy1959
Pro: Gerechter gehts wohl anderswo auch nicht zu!
Kontra: Auch Juristerei kann nicht allen gerecht werden!
...Das nenne ich mal einen optimal auf mich zugeschnittenen - und auch noch vergüteten - Fragebogen, woher auch immer er stammen mag. Ein Dankeschön jedenfalls dem oder der Erfinder/in. Von Berufs wegen fühle ich mich irgendwie dazu aufgefordert, die gestell ...
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sehr hilfreich
06.11.2009
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Ist Gerecht wirklich GERECHT?!
Bewertung für Der juristische Fragebogen von
marie26
Pro: Sagen was man wirklich denkt!
Kontra: -
...Soeben bin ich beim durchstöbern neuer Berichte auf diesen Fragebogen gestoßen, der mir sehr am Herzen liegt, da man hierbei wunderbar seinen Frust ablassen kann und schreiben kann, was man darüber denkt und was vielleicht besser wäre.
Natürlich w ...
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sehr hilfreich
06.11.2009
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Gerechtigkeit? Was ist Gerecht ??
Bewertung für Der juristische Fragebogen von
G.Siebert
Pro: Konnte meinen Frust Abbauen
Kontra: nichts
...Heute habe ich diesen Fragebogen entdeckt, den offensichtlich Schmeling entworfen hat. ( zumindest hat er den ersten Veröffentlicht.) Der hat mir sofort gefallen und wird auch gleich von mir ausgefüllt. wünsche euch viel Spaß beim Lesen und denkt daran ...
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01.11.2009
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Die Politik muss überwachen, aber nicht Einfluss nehmen.
Bewertung für Der juristische Fragebogen von
Rheinkieker
Pro: Siehe Fragebogenbericht
Kontra: Siehe Fragebogenbericht
Liebe Leserinnen und Leser! Dieser Fragebogen kommt zur richtigen Zeit für mich, da ich für zwischen und mitmenschliche Beziehungen, ein sehr offenes Ohr und Gespür entwickeln möchte. Mein Ehrenamt als Schiedsmann in meinem Schiedsamt, ist sozusagen ...
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sehr hilfreich
25.11.2009
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