Kein Gas für 12 Stunden Heizung kaputt Eon Hanse zahlt nicht
13.02.2012 (14.02.2012)
Pro:
Gaslieferung
Kontra:
Ärger
Empfehlenswert:
Nein
Details:
Konditionen:
Dauer des Besitzes/der Nutzung
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 volker0605
Über sich:
Mitglied seit:13.02.2012
Erfahrungsberichte:1
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Sehr geehrter Herr Wormuth, was Ihnen wiederfahren ist, ist außergewöhnlich bedauerlich und für Sie belastend, das ist uns bewusst.
Lassen Sie uns als erstes auf Ihren Vorwurf des mangelhaften Services kommen. Die Heizung ist Ihr Eigentum und Ihr Verantwortungsbereich, unsere Leute können nicht Aufgaben übernehmen, die nicht im Rahmen der üblichen Energieversorgung liegen. Das ist vielleicht schwer zu verstehen, aber mit einem, hoffentlich, anderem guten Beispiel wird das vielleicht klar. Vergleiche sind nie dazu da, hundertprozentige Übereinstimmung zu schaffen, sie sollen nur deutlich machen. Vergleiche sind immer problematisch.
Wenn Sie, vor 20 Jahren, heute stellt sich die Frage niemand mehr, beim Tanken den Tankwart fragen, ob man dies oder das nicht reparieren lassen könnte und dieser sagt Ihnen; "Fahren Sie am besten zum Vertragshändler" würden Sie nicht über mangelhaften Service schimpfen, sondern die Notwendigkeit einsehen. Ich habe im Schnellverfahren von unserer Technik die wichtigsten Hintergründe erfahren, damit sie so schnell wie möglich Antwort erhalten. Ursache der Versorgungsstörung war ein zufälliger technischer Defekt in unseren Anlagen. Dieser Umstand führt nicht zur Haftung, denn es ist nicht ersichtlich, warum eine Heizungssteuerung nie wieder funktionieren sollte, nur weil die Gasversorgung ausfällt. Hier kann man berechtigterweise von einem Defekt des Gerätes ausgehen.
Für den restlichen Schaden können wir nur auf die von Ihnen beauftragte Firma Borowski verweisen. Am Ende deren Tätigkeiten stand der Schaden im Gebäude. Sie müssen sich an Firma Borowski wenden. Uns ist bewusst, dass Sie mit dieser Antwort nicht zufrieden sein werden, aber wir hoffen, dass Sie zumindest evtl. nachvollziehen können, dass wir nur haften wollen, wenn wir für einen Schaden verantwortlich sind und nach Gesetz auch Ersatz leisten müssen.
Betreff: WG: Heizungsanlage Defekt nach Gasstörung
Hallo Michael, folgende Anfrage ist am Wochenende eingegangen.
Kannst du ihn kurzfristig eine Rückantwort geben? Viele Grüße Volker
Betreff: Heizungsanlage Defekt nach Gasstörung Hallo und guten Tag, zur Zeit der Gasstörung 02.02.2012 befand ich mich in Ägypten, meine Nachbarin in Brande Hörnerkirchen kümmerte sich in dieser Zeit um mein Haus. Da auch bei ihr das Gas ausfiel dachte sie an mein Haus, ein Mtarbeiter ihrer Firma versuchte meine Heizung wieder anzuschalten, ging aber nicht, er verließ ohne sich weiter um meine Heizungsanlage zu kümmern mein Haus, meinte, da solle sich ein Heizungsmonteur um kümmern, ?.. Toller Service!!! Meine Nachbarin rief dann die Heizungsfirmaan, die bekamen die Heizung auch nicht wieder an, da durch den Gasabbruch ein sensibles Teil entzwei ging.. Er überbrückte mit einem Draht dieses Teil und die Heizung lief, dieses Teil wurde vor 2 Tagen ersetzt, in der Zeit in der er reparierte im Beisein meiner Nachbarin gab es es einen furchtbaren Knall und die Fliesen im Heizungsraum wo auch die Heizung ist lösten sich nach oben, ein erheblicher Schaden, der wohl daraufzurueckzufuehren ist, Frost war in den Boden geraten durch die enorme Kälte ....Watt nu ... Wer bezahlt nun den ganzen Schaden und wann ?. Was ist mit den Fliesen kann nicht mehr in den Raum, die Fliesen sind alle hoch ...Gruß Volker
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13.02.2012 22:08
Einen E-MAil-Schriftwechsel zu veröffentlichen, ist nun wahrlich nicht hilfreich. Abgesehen davon: auch für E-Mails gilt das Post- und Fernmeldegeheimnis, gegen das Du hier massiv verstösst...
13.02.2012 20:54
???
13.02.2012 20:45
Ich habe zwar verständnis für den Schaden, bezweifle aber, dass gegenüber dem Energieversorger hier irgendein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Und den E-Mail-Verkehr hier zu posten ist null hilfreich...