Die gesetzliche Rentenversicherung ist am Ende. Um eine private Rentenversicherung kommt leider auf Dauer niemand von Euch mehr herum, wollt Ihr nicht im Alter den Lebensunterhalt wie Freund Larry mit Spielen erzocken. Und die Wahrscheinlichkeit, plötzlichen Besuch von einer „Schwester mit ... Bericht lesen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist am Ende. Um eine private Rentenversicherung kommt leider auf Dauer niemand von Euch mehr herum, wollt Ihr nicht im Alter den Lebensunterhalt wie Freund Larry mit Spielen erzocken. Und die Wahrscheinlichkeit, plötzlichen Besuch von einer „Schwester mit Geldkoffer“ zu erhalten, ist auch bei den meisten relativ gering. Also gilt es, sich ernsthaft Gedanken zum Thema zu machen:
Riesters vielumstrittene Rentenreform tritt ab 1.1.2002 in Kraft. Das Gesetz spricht von "zusätzlicher kapitalgedeckter Altersvorsorge", "Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum" und "Recht auf betriebliche Altersvorsorge". Begriffe unter denen sich viele, aber sicher nicht alle Betroffenen etwas vorstellen können.
Was bedeutet als das Rentenreformgesetz 2001 für alle diejenigen, die künftig in Rente gehen werden ?
1. Das neue Gesetz sieht vor, die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge schrittweise zu erhöhen, von heute 19,1% auf 22% im Jahr 2030. Gleichzeitig wird das Rentenniveau von derzeit 70% auf 67% im Jahr 2030 gesenkt.
Bereits ab Juli 2001 nehmen die Renten wieder an der allgemeinen Einkommensentwicklung teil. Im Klartext: Mehr Beiträge, aber weniger Rente. Das derzeitige Rentensystem hat sich also überholt und eine zusätzliche Vorsorge muss her, um die finanziellen Einbrüche der Rentner aufzufangen: Das "Zauberwort" heißt hier also "private Altersvorsorge".
Oder ganz einfach: Wieder einmal, wie schon bei der Berufsunfähigkeit, muss der Bürger durch Abschluss einer privaten Renteversicherung selbst in die Tasche greifen, um seine Rente zu sichern und die Misswirtschaft der vergangenen Jahrzehnte abzufangen. Kommt Euch das nicht bekant vor? (nee...ich meine nicht Berlin, sondern die Lücken, die Larrys Spielereien auf meinem Konto hinterlassen haben *gg*)
2. Eine "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge" ist das Herzstück der "Reform" (Oder sollte ich besser sagen "Einsparung?"). Der Staat fördert diese Form privater Vorsorge mit Zuschüssen. Ab dem 1.1.2002 können Arbeitnehmer dafür zunächst 1%, ab 2003 dann 2%, ab 2006 3% ihres Bruttoeinkommens aufwenden. Ab 2008 sollt Ihr dann dauerhaft 4% in die Zusatzrente einzahlen.
Um die volle Förderung zu erhalten, muss die Summe aus staatlicher Zulage und Eigenanteil im Jahr 2002 – 2003 1 %, 2004 - 2005 2 %; 2006 - 2007 3 %; im Jahr 2008 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres betragen.
Dabei muss die Eigenanleistung im Jahr 2002 - 2004 mindestens 45 Euro (ohne Kind), 38 Euro (bei einem Kind), 30 Euro (bei 2 und mehr Kindern)und ab den Jahre 2005 mindestens 90 Euro (ohne Kind), 75 Euro (bei einem Kind); 60 Euro (bei 2 und mehr Kindern) ausmachen.
Die Endphase im Jahre 2008 sieht für alle gesetzliche Rentenversicherten so aus: Singles erhalten bis zu 300 DM/Jahr (Grundzulage); Verheiratete bis zu 600 DM/Jahr (Grundzulage - vorausgesetzt, es existieren zwei "zuschusswürdige" private Rentenverträge); pro (kindergeldberechtigem-) Kind gibt es von Staat bis zu 360 DM/Jahr.
3. Der Kauf von Immobilien (Gesetzeswortlaut: "selbstgenutztes Wohneigentum") wird künftig auch bei der Rente anerkannt. Demnach könnt Ihr für den Bau oder Erwerb einer Immobilie, die Ihr selbst nutzt, (Wohnung, Haus) Mittel bis zu 100.000 DM aus der zusätzlichen privaten Rentenanwartschaft entnehmen.
Dieser Betrag muss aber bis zum Rentenalter wieder auf das Rentenkonto zurückgezahlt werden. Der Vorteil: Der "Griff in die eigene Tasche" (eigene Versicherung) verhilft zu einem größeren Betrag an Eigenmitteln und es werden erhebliche Finanzierungskosten (Zinsen, Kreditkosten und unter Umständen ein separater Bausparvertrag etc.) eingespart.
Wichtig aber: Das Geld muss für die eigen (selbst-)genutzte Wohnung/Haus verwandt und darf nicht anderweitig in Immobilien "investiert" werden, sonst fällt die Förderung flach.
4. Die betriebliche Altersvorsorge (Betriebsrente) war bisher dem Arbeitgeber freigestellt. Sie kann die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Deshalb habt ihr ab 2002 ein Recht darauf und könnt diesen Versorgungsanspruch für den Fall der Weigerung des Arbeitsgebers direkt beim Arbeitsgericht einklagen.
5. Wenn ihr Kinder habt, werdet Ihr durch das neue Gesetz verstärkt gefördert. Schon das Rentenreformgesetz 1999 hat die bei der Rente anerkannten Kindererziehungsjahre (drei Jahre pro Kind bei Geburten ab 1992, ein Jahr bei früheren Geburten) aufgewertet: von 75% auf 100% des durchschnittlichen Einkommens. Die jetzige Reform geht noch einen Schritt weiter: Rentenanwartschaften die Eltern im Anschluss an die dreijährige Kindererziehungszeit erwerben, werden bis zum 10. Lebensjahr des Kindes auf 100 Prozent angehoben. Kindererziehung wird jetzt auch bei der Hinterbliebenenrente anerkannt (Witwen, Waisen etc.)
6. Heimliche Altersarmut: Alte Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie Angst haben, dass ihre Kinder dann den Unterhalt zahlen müssen. Das neue Rentenreformgesetz verhindert endlich grundsätzlich die Inanspruchnahme der Kinder. Und: Die Rentenversicherung übernimmt sogar den Service der Antragstellung auf Sozialhilfe. So ist niemand mehr gezwungen zum Sozialamt zu gehen, weil die monatlichen Mittel aus der Rente nicht ausreichen.
Das neue Gesetz der privaten Förderung gibt in dieser Reform erstmals Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung (1889) offen zu, dass die gesetzliche Rentenversicherung überholt ist und allein nicht mehr ausreicht. Nach Schätzungen werden im Jahr 2050 neun Menschen über 60 Jahre zehn arbeitenden Menschen gegenüberstehen. Daher ist eine private Altersvorsorge künftig unumgänglich:
7. Die monatlichen Zahlungen einer privaten Rentenversicherung bestehen aus zwei Komponenten. Auf die "garantierte Rente" habt ihr zeitlebens Anspruch. Hinzu kommt - wie bei einer Kapitallebensversicherung - der Überschussanteil. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wie gut die Gesellschaft mit dem Geld ihrer Kunden wirtschaftet (es anlegt). Deshalb ist es bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft sehr wichtig, sich auch über diese genauestens zu informieren. In der Regel ist es ein Indiz für Sicherheit und Seriosität, wenn die Gesellschaft schon länger auf dem Markt vertreten ist.
8. Abgesehen davon kann der Kunde festlegen, wie sich seine Rentenzahlungen entwickeln sollen. Die drei gängigen Vertragsvarianten:
a. Konstante Rente: Der Versicherte bekommt zeitlebens eine in der Höhe gleichbleibende bleibende Rente. Fest einplanen könnt Ihr die Gelder dennoch nicht, denn sie können von Jahr zu Jahr schwanken. Ändert die Gesellschaft die Überschussbeteiligung, erhöht oder senkt sie die Rente. (deshalb noch mal: Gesellschaft sorgfältig auswählen).
b. Dynamische Rente: Die monatliche Überweisung fällt anfangs niedriger aus als bei der konstanten Rente, steigt aber von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz an. Allerdings wisst ihr nicht im vornherein, um welchen Prozentsatz die Rente jährlich steigt - dieser hängt wiederum davon ab, welche Überschussanteile die Gesellschaft erwirtschaftet.
c. Teildynamische Rente: Zu Beginn der Rentenzahlung bekommt ihr mehr als bei der dynamischen, aber weniger als bei der konstanten Rente. Die Überweisung wird zwar von Jahr zu Jahr höher , allerdings nicht so stark wie bei der ausschließlich dynamischen Variante. Auch hier ist die jährliche Erhöhung abhängig von der Überschussbeteiligung (Die lebenslange "Sofortrente" der Glücksspirale führe ich hier nicht gesondert auf. Sie ist zwar willkommen, fällt aber eher in Larrys Zuständigkeitsbereich und Ihr solltet euch besser nicht allzu sehr darauf verlassen *gg*)
Zahlreiche Versicherungsgesellschaften haben bereits auf die Gesetzessänderung reagiert, und bieten private Renteversicherungstarife in den unterschiedlichsten Varianten und Anlageformen an. Welche form für Euch am besten geeignet ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden, deshalb sind nur ein paar grundsätzliche Hinweise möglich:
9. Wenn ihr eine private Rentenversicherung abschließt, achtet auf folgendes Punkte:
a. Wählt nie den "billigste" Anbieter sein, sondern denjenigen mit den besten Konditionen, gutem Service und Beratung sowie Tarifen und Anlageformen, die auf Eure privaten Bedürfnisse genau zugeschnitten sind ( z.B. eine fondgebundene Rentenversicherung, die bereits von vielen Gesellschaften angeboten wird und seit längerem auf dem Markt ist).
b. „Sonderangebote“ (nicht vergessen: es gibt gesetzliche Mindestbeträge, die ihr für die Förderung einzahlen müsst) per Post ohne ausführliche persönliche Beratung dürft Ihr schon deshalb nicht annehmen, weil sich auf diesem Gebiet wegen der gesetzlichen Neuregelung zahlreiche schwarze Schafe tummeln, die die Unkenntnis und derzeitige Unsicherheit vieler schamlos ausnutzen. Das gleiche gilt natürlich für den "Abschluss an der Haustüre". Hier habt Ihr aber ein gesetzliches Widerrufsrecht von einer Woche!
c. Tarifvergleiche der einzelnen Gesellschaften findet Ihr im Internet unter anderem bei
(oder direkt bei Eurem gesetzlichen Rentenversicherungsträger - BfA,LVA - betreffend der staalichen Förderung).
Dort erhaltet ihr ausführliche Informationen über die Höhe der Tarife der einzelnen Gesellschaften (teilweise Tarifrechner online), die aber nicht die sorgfältige Auswahl und "Prüfung" der Gesellschaft anhand weiterer Unterlagen (Bilanzen, Geschäftsberichte etc.) ersetzen. Denn: Was nützt eine noch so günstige, kulante und servicefreundliche Gesellschaft, wenn sie in 20 Jahren pleite ist und Euch die Rente gar nicht mehr zahlen kann!
Fazit: Die klassische gesetzliche Rentenversicherung hat sich überlebt. Eine private Altersvorsorge ist zur Schließung von Versorgungslücken im Alter unbedingt erforderlich. Sie wird wegen der Rentenreform staatlich gefördert. Allerdings ist die staatliche Förderung dabei relativ gering und nach meinem Dafürhalten halbherzig, denn die maximale Förderung von 600 Mark im Jahre 2008 (für Familien) steht im keinem Verhältnis zum zusätzlichen eigenen finanziellen Aufwand (4 Prozent des Bruttoeinkommens). Dennoch sollte eine private Altersvorsorge nirgends fehlen, um die drohende Alterarmut zu vermeiden. Dabei spielt die Auswahl der Gesellschaft eine entscheidende Rolle und sollte sorgfältig nach Kapitalaufkommen, Marktpräsens (Dauer) und Geschäftsberichten vorgenommen werden.
Update vom 11.03.2004: Wie bereits in dem vorstehenden älteren Bericht befürchtet, hat die gesetzliche Rentenversicherung einen weiteren Niedergang erfahren und private Vorsorge hat jetzt noch mehr Gewicht. Der Bundestag hat am 10.03.2004 ein Gesetz zur Rentenrehform mit der Mehrheit von SPD und Grünen verabschiedet. Nach der Reform müssen vor allem die Jüngeren künftig viel stärker privat für den Ruhestand vorsorgen, denn das Gesetz senkt über den sogenannten "Nachhaltigkeitsfaktor " das Rentenniveau von heute 53 Prozent des Durchschnittseinkommens bis 2030 auf 43 Prozent. Der Beitragssatz wird auf 22 Prozent limitiert (Höchstgrenze). Mit einer Zusatzklausel wurde die Regierung aufgefordert, auf Dauer das Niveau bei mindestens 46 Prozent zu halten, was aber m.E. mit Sicherheit nicht passieren wird. Angesichts der bisherigen Entwicklung steht längerfristig eher ein Absinken der gesetzlichen Rente auf unter 43 Prozent zu befürchten.
Pro: Sehr schnelle Bearbeitung des Rentenantrages. Kontra: Komplizierte Formulare.
Huwie hat das Handtuch geworfen und geht mit 63 in Rente.
Nach 49 Arbeits -und Ausbildungsjahren mit rund 12% Abzug, da die Jahre als selbstständiger Gewerbetreibender nicht zählen.
Heute, an meinem letzten Arbeitstag, möchte ich einen lobenden Beri ...
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Pro: Eine Zulage des Staates, welche sich niemanden entgehen lassen sollte. Kontra: Nachgelagerte Besteuerung und falls ggf. nicht angenommen, könnte eine Pflicht daraus werden.
In der letzten Zeit liest man soviel über die sog. Riester-Rente, doch z.T. sind m.E. nur meist solche Fakten zu finden, welche, aus welchen Grund auch immer versuchen die Bevölkerung zu verunsichern. Wirkliche Fakten bzw. Hilfen für den Bürger findet man ...
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RIESTER-RENTE, Quo Vadis ???
Schon im letzten Jahr beschäftigte ich mich mit den Vor- und Nachteilen der "Riester-Rente" und ich möchte diese Informationen an alle weitergeben.
Doch zuerst: Um was handelt es sich bei der "Riester-Rente"?
...
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Pro: Es gibt nette Zuschüsse vom STaat Kontra: Die Idee wird von vielen Vertretern mißbraucht.
Vorab Sorry wenn dieser Bericht etwas länger werden sollte. Ich habe Ihn eigentlich und hauptsächlich für die Firmenzeitung eines Unternehmens entworfen für das wir die Versicherungsfragen regeln. Aber ich dachte mir das ein Bericht zu einem solchen Thema ...
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Pro: Vorsicht und ein gesundes Mißtrauen schützt vor schnellem Reinfall, schließt die 3% Versorgungslücke und rechnet sich nicht für Jeden Kontra: Singles werden benachteiligt, kein Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz und muss mit Rentenzahlung versteuert werden
Schon viele Jahre wusste es jeder, doch Blüm, unser ehemaliger Bundes- Arbeitsminister, sagte immer: „Unsere Renten sind sicher!“ Er meinte sicher nur seine eigene...
Seit Mai nun ist dank des schlauen Walter Riester unsere Rentenreform beschlossene Sach ...
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Pro: Top-Unternehmen, Top-Verzinsung unter den Lebensversicherungen Kontra: --
...Wir leben in einem Land in dem es ständig soziale Veränderungen gibt. Jedes Jahr wird gesehen wo wir noch mehr sparen können. Ob das im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, jedes Jahr fahren diese Unternehmen, wenn man sie so nennen, darf Verluste ein. Die gesetzliche Rentenkasse, wie man ja weiß, kämpft im ihr Überleben - Geburtenrate stagniert; höhere Lebenserwartung, aufgrund des medizinischen Fortschrittes; immer mehr Arbeitslose usw.-. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich über das sogenannte Umlageverfahren, es wird eingezahlt in Form von Beiträgen und auch gleich wiederausgegeben zum Beispiel als Altersrente,Witwenrente. Die Beiträge werden nicht irgendwo angelegt, sondern eingenommen und gleich wiederausgegeben.
Wenn man obige Gesichtspunkte sich näher...
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Pro: Gute Absicherung für die Zukunft Kontra: kann keine negativen Seiten erkennen
...Aufgrund der negativen Äußerungen von Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern über die fragwürde Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich mich bei mehreren Versicherungen, Banken und Sparkassen über eine private Altersvorsorge informiert. Das Angebot der Allianz Versicherung hat mich überzeugt. Diese Versicherung beinhaltet eine Todesfalleistung an die Hinterbliebenen vor Beginn der Rentenzahlung. Nach Eintritt in den Rentenfall kann man zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung und einer lebenslangen Rente wählen. Bei Eintritt des Todesfalles nach dem Rentenfall erfolgt die Leistung an die Hinterbliebenen. Desweiteren umfaßt die Police eine Erwerbsunfähigkeitsvorsorge: Betragsübernahme durch die Allianz Versicherung und eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Mit gefällt dieses Angebot sehr gut und ich kann nur empfehlen...
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...Aus lauter Mitleid mit einer bestimmten Meinungsplattform (oder war es der Selbsterhaltungstrieb, damit diese auch für mich und dich erhalten bleibt) klickte ich auf die Bannerwerbung der Hannoverschen Leben. Ins Auge stach mir das Wort "Aktien-Rente". Könnte das interessant sein? Eine Rente auf Aktienbasis vielleicht? Also weiterklicken.
Und ich fand:
1. "Rente ein Leben lang!"
Das hatte ich auch erwartet. Die gesetzliche Rentenversicherung kann meiner Meinung nach im Laufe der nächsten Jahre nicht halten, was die Politiker vorgeben versprechen zu können. Die haben alle Angst, wenn sie der Bevölkerung die ganze Wahrheit sagen, werden sie bei der nächsten Wahl abgewählt. Da ich mit weiteren drastigen Verschlechterungen bei der gesetzlichen Rente rechne, halte ich eine private Zusatzvorsoge für wichtig.
2. "Ihre Flexibilität...
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