"Zu viel Papierkram. Sorry"

1  08.03.2012 (27.03.2012)

Pro:
Rasche Antworten, günstiger Preis, schneller Versand

Kontra:
Kundenservice = 0, unmöglicher Umgangston, schert sich nicht um Gesetze

Empfehlenswert: Nein 

Details:

Navigation / Übersichtlichkeit:

Umfang des Angebots:

Aktualität der Website:

Produktbeschreibungen:

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Krawattentraeger

Über sich: Ich sehe keinen Sinn darin, zum 100. Mal das gleiche wie alle Anderen zu schreiben. Deshalb beschrei...

Mitglied seit:02.01.2009

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Dieser Erfahrungsbericht wurde von 38 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als sehr hilfreich bewertet

1. Der Kauf

Dieser Laden ist ein Paradebeispiel für die Servicewüste Deutschland. Aber der Reihe nach. Meine Mutter, die in der Schweiz wohnt, wollte einen neuen Flachbildfernseher. Ich habe das geeignetste Modell für sie ausgewählt und den günstigsten Händler gesucht. Das war der HiFiShopBerlin Meinert, das Gerät war auch an Lager und der Preis lag inkl. Versand bei 481,97 €. Am Samstag bestellt und sofort per Überweisung bezahlt, und schon am Dienstag die Rechnung mit Versandbestätigung samt GLS-Paketnummer. So weit, so gut.

2. Die Mehrwertsteuer

Nun muß ich etwas ausholen. Jeder Kauf eines neuen Geräts von einem Händler unterliegt der deutschen Mehrwertsteuer (MwSt) von normalerweise 19%. So auch dieser. Das machte bei dem Betrag 76,95 € aus. Also nicht gerade wenig. Nun wohnt meine Mutter wie gesagt in der Schweiz. Die gehört nicht zur Europäischen Union und auch nicht zum gemeinsamen Zoll- und MwSt-Gebiet. Das heißt, Lieferungen in die Schweiz sind gemäß Umsatzsteuergesetz von der deutschen MwSt befreit. Das läuft normalerweise so ab, daß ich dem deutschen Händler die MwSt zunächst bezahle und die Sachen an eine inländische Adresse in Grenznähe liefern lasse. Dort hole ich sie selbst ab. Der deutsche Zoll kontrolliert bei der Ausfuhr, ob die Ware mit der Rechnung übereinstimmt und ob der Rechnungsempfänger im Drittland sitzt. Wenn ja, bestätigt er die Ausfuhr mit seinem Stempel auf der Originalrechnung. Die schicke ich dann jeweils dem Händler zurück, worauf der die MwSt zurückerstattet. Meistens jedenfalls. Einmal mußte ich meinen Rechtsanspruch auf Rückerstattung auch schon gerichtlich durchsetzen. Und zwar mit Erfolg.

3. Die Antwort

Den Aufwand wollte ich mir diesmal allerdings sparen und habe den HiFiShopBerlin noch vor dem effektiven Versand gefragt, ob das auch bei ihm klappen würde, und gleich angekündigt, daß ich den Kauf andernfalls widerrufen würde. Ich habe ihm sogar ein Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen mitgeschickt, in dem alles erklärt war. Antwort: "Bieten wir nicht an. Zu viel Papierkram. Sorry". Wie bitte?

• Erstens liegt die Entscheidung über die Rückerstattung nicht beim Händler, sondern die hat der Gesetzgeber getroffen, d.h. der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet.

• Zweitens geht die Rückerstattung nicht zu Lasten des Händlers, sondern zu Lasten des Finanzamts.

• Drittens besteht die Rückerstattung für den Händler aus zwei Buchungsvorgängen und einer Überweisung. Eigentlich nicht der Rede wert und für jeden serviceorientierten Händler eine Selbstverständlichkeit.

• Wenn viertens ein Kauf mit anschließendem Widerruf weniger Arbeit macht als eine MwSt-Rückerstattung, dann wünsche ich ihm, daß alle seinen Kunden ihre Käufe widerrufen ;-)

4. Der Widerruf

Ich weiß nicht, wie es Euch geht, wenn Ihr aus Ignoranz oder Faulheit eines Händlers 76,95 € unnötig ans Finanzamt bezahlen sollt, aber ich bzw. meine Mutter sah das nicht ein. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber beim Versandhandel dem Käufer ein Widerrufsrecht eingeräumt. Die 14tägige Frist beginnt eigentlich erst bei Erhalt der Ware bzw. der Widerrufsbelehrung zu laufen. Der Händler bleibt dann auf den Versandkosten für die Hin- und die Rücksendung sitzen. Aber ich wollte ihn ja auch nicht unnötig schädigen und habe deshalb sofort widerrufen, so daß er den Fernseher gar nicht erst versenden brauchte. Was ich im Nachhinein bedauere ;-)

5. Die Reaktion

Ich dachte eigentlich, er sei froh, daß er sich die doppelten Versandkosten (die für so ein Riesengerät sicher nicht ganz billig sind) gespart hatte, aber Pustekuchen. Jetzt war er nämlich sauer:

"Ja klagen Sie mal. Viel Spaß dabei. Wir können die Rückerstattung der MwSt. kostenpflichtig anbieten. 75 Euro Netto der Herr ! Aber dazu sind Sie eher zu Geizig. Wollen lieber den deutschen Staat Schädigen. Weiter so
Zur Rückerstattung stehen uns 30 Tage ab Widerruf zur Verfügung, die auch gerade in Ihrem Fall genommen werden […]!!!!!"

Dabei war er ja selbst schuld! Und daß die MwSt-Rückerstattung im Umsatzsteuergesetz so festgelegt ist und das Finanzamt sie bezahlt, hatte er auch nicht kapiert, obwohl er dem Gesetz untersteht und es in dem Merkblatt, das ich ihm gemailt hatte, hätte nachlesen können. Ich bin kein Händler, und ich weiß nicht, wer ihm gesagt hat, es sei gut für das Geschäft, mit Kunden zu streiten, aber ich bin eher vom Gegenteil überzeugt ;-)

6. Die Rückerstattung

Die von ihm genannten 30 Tage sind die vom Gesetz vorgesehene Maximalfrist, nach der er sich automatisch in Verzug befindet. Aber nur dann, wenn der Gläubiger ihm nicht eine kürzere Frist setzt. Die muß lediglich angemessen sein. So wie die sieben Tage, die ich ihm gesetzt habe. Die er natürlich verstreichen ließ. Ich ihn am achten Tag in Verzug gesetzt. Zuerst wollte ich ihm ein Fax schicken, um einen Beweis in Form des Sendeprotokolls zu haben, aber sein Faxgerät funktionierte nicht. Ich vermute mal, er hat es absichtlich ausgeschaltet, weil er zuviele Mahnungen bekam ;-) Also noch einmal per E-Mail. Und siehe da, sich wehren nützt: "Auftrag ist bereits in der Buchhaltung." Vermutlich hat er ihn erst nach meiner Mahnung dorthin befördert. Am neunten Tag war das Geld dann tatsächlich da. Zwar ohne Mahngebühr von 5 €, die ich ihm in Rechnung gestellt hatte, aber ich will mal nicht kleinlich sein ;-)

7. Die Bewertung

Der Obergag war freilich die folgende automatisierte Mail:

"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir möchten Sie fragen, ob Sie eine Bewertung über HifiShopBerlin Meinert GmbH abgeben würden.
Wenn ja, würden wir Ihnen ein Link zu kommen lassen, wo Sie dies tun können. Kostet maximal 2 Minuten Ihrer Zeit und unser Team würde sich freuen.
Bitte antworten Sie auf diese Mail, und wir lassen Ihnen den Link zu kommen. Falls Sie nicht möchten, einfach nicht antworten.
Gruß vom HifiShopBerlin Meinert GmbH Versand-Team"

Klar gebe ich eine Bewertung ab ;-) Und nicht nur über die beiden von ihm gesendeten Links, sondern auch hier bei Ciao ;-) Bestimmt freut er sich, daß ich ihm Gelegenheit gebe, die zum Vorschein gekommenen Schwachstellen zu beheben ;-) (Es geht doch nichts über positives Denken!) idealo.de hat meine eher weniger positive Bewertung tatsächlich veröffentlicht. Allerdings nicht ohne Stellungnahme des HiFiShopsBerlin: Der redete sich damit heraus, daß ich die Kosten des Steuerberaters nicht hätte übernehmen wollen. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Der Händler kennt das kleine Einmaleins seines Berufs nicht, und der Kunde soll seine Nachhilfestunden bezahlen?! Und warum ein Merkblatt lesen und sich informieren, wenn man auch dumm bleiben kann?!

8. Das Fazit

Natürlich ist das mit der MwSt-Rückerstattung ein absoluter Ausnahmefall, der wohl die wenigsten von Euch betrifft. Aber ich frage mich, was das für ein Händler sein muß, der für knapp 500 € keinen Finger krumm macht. Er erwartet wohl, daß ihm die gebratenen Tauben in den Mund fliegen. Man stelle sich vor, es gäbe mit dem Fernseher ein Problem. Vielleicht fehlt ein Teil, oder vielleicht funktioniert das Gerät nicht. Und das kann jedem von Euch passieren. Ehrlich gesagt würde ich nicht wollen, daß die Antwort dann wäre: "Zu viel Papierkram. Sorry". Daß er gesetzlich zu Gewährleistung und Garantie verpflichtet wäre, würde ihn dann wohl ebensowenig jucken. Oder er würde beim kleinsten Problem ebenfalls 75 € verlangen. Wer das nicht einsieht, wäre dann "geizig". Und er würde sich vermutlich jedesmal 30 Tage Zeit lassen… Ich werde jetzt bei der Händlersuche auch Eure Bewertungen berücksichtigen und bei einem seriösen Händler lieber etwas mehr bezahlen. HiFiShopBerlin Meinert ist jedenfalls bei mir glatt durchgefallen!

9. Der Nachtrag

Ich konnte es mir nicht verkneifen, Herrn Meinert diesen Erfahrungsbericht zu schicken. Postwendende Antwort: "Haben Sie schön gemacht" Das finde ich zwar auch, aber warum werde ich den Verdacht nicht los, daß er es immer noch nicht gecheckt hat? ;-)

10. Der zweite Nachtrag

Wie allgemein bekannt fallen die Preise für elektronische Geräte seit Jahren rapide. Zumal stets neue und bessere auf den Markt kommen. Was den HiFiShopBerlin nicht davon abhält, den Preis dieses konkreten Geräts von 481,97 € auf 539,98 € zu erhöhen. Das sind nicht weniger als 12%!
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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
Krawattentraeger

Krawattentraeger

08.03.2012 16:10

Es ist richtig, daß bei der Einfuhr in die Schweiz die dortige MwSt fällig wird. Die beträgt allerdings nur 8% (falls der Betrag über Fr. 300, ca. 250 € liegt) und hat mit der Rückerstattung durch den deutschen Händler überhaupt nichts zu tun.

LESEZEICHENFEE

LESEZEICHENFEE

08.03.2012 16:04

Da fällt mir nichts mehr ein. :-) Einen Absatz habe ich gleich zwei Mal gelesen. Also dann muss man doch aber Zoll bezahlen oder MwST in der Schweiz oder habe ich jetzt was Missverstanden? Servicewüste Deutschland!! Sag ich ja schon immer.....

moosehead

moosehead

08.03.2012 15:29

So können Berichte zu Onlineshops auch aussehen - Sehr gut beschrieben!

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