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Betrug im Internet!
Erfahrungsbericht von roli-b über iqfight.de
30.10.2006


Produktbewertung des Autors:   

Navigation / Übersichtlichkeit: sehr schlecht 
Informationsgehalt null 
Aktualität der Website: schon seit Ewigkeiten nicht mehr 
Höhe der möglichen Gewinne: sehr niedrig 
Fun-Faktor: sehr niedrig 

Pro: nichts
Kontra: pure Abzocke !

Empfehlenswert? nein 

Kompletter Erfahrungsbericht

Zum Anbeiter gibts ein kleines Update am Ende des Berichts!
Liebe Ciaois!

Nach meinem "uralten" Bericht zum Betrug bei simsen.de hatte ich ja nicht vor wieder einen entsprechenden Bericht zu schreiben. Eigentlich wollte ich als nächstes ja einen Buchbericht tippen, aber...wie das Leben so spielt....mit dem folgenden Bericht will ich User und Eltern vor Abzocke warnen!


WICHTIG: MIR GEHT ES IN DIESEM BERICHT NICHT UM VOLLSTÄNDIGKEIT, MIR GEHT ES AUCH NICHT UM BEWERTUNGEN - WICHTIG IST MIR HIER EUCH ALLE-INSBESONDERE DIEJENIGEN, DIE KINDER HABEN ZU WARNEN!!!

ÜBER DAS ERGEBNISS WERDE ICH SPÄTER IN EINEM UPDATE BERICHTEN - JETZT GEHT ES NUR DARUM SCHADEN FÜR VIELE ANDERE ZU VERHINDERN!

ICH WERDE ZUR SEITE IQFIGHT.DE NICHT VIEL SAGEN - WIE GESAGT ICH WILL HIER EINE KLARE WARNUNG LOSWERDEN; AUCH AUF DIE GEFAHR; DASS ES MIR EINIGE "TV" ODER "WH"-BEWERTUNGEN EINBRINGT:


***Gliederung***
- Einführung
- Der Anbieter iqfight
- Erfahrungen
- Was kann man machen?
- Wie sieht es bei mir aus?
- Fazit


***Einführung***

In einem meiner alten Berichte hatte ich ausführlich über die Betrugsmasche von simsen.de berichtet und dargestellt, wie mein Sohn und ich wieder aus dem Ding herausgekommen sind. Vor ner guten Stunde erhielt ich nen Anruf, dass mein Sohn eine 2. Mahnung für irgendeinen Internetdienst erhalten hat und dass ein Inkassobüro angedroht wurde. Na prima….mal wieder so ein Fall. Es handelt sich um die Seite www.iqfight.de

***Der Anbieter iqfight***

Wie schlau bist Du wirklich?
Teste Deine Intelligenz und vergleiche dich! - so wirbt der Anbieter für seinen Test!
Der Anbieter wirbt auf seiner Homepage damit, dass hier ein professioneller IQ-Test durchgeführt werden kann und zudem die Möglichkeit besteht Sachpreise im Wert von 1000 € zu gewinnen.
Ferner wirbt er damit, dass man nach abgeschlossenem Test eine ausführliche Auswertung seines IQs im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung bekommt.
Die Krönung der Werbung ist dann, dass die Seite damit wirbt hier in einen IQ-Kampf gegen Freunde einzutreten um festzustellen, wer der "Schlauere" ist. Nun letzteres kann ich sofort beantworten: WER SCHLAU IST KLICKT DIESE SEITE SOFORT WEG!!!

***Erfahrungen***
Habe ich zu Glück keine gemacht - dummerweise aber mein Sohn. Am Telefon hat er mir gerade Kleinlaut erzählt, dass ihm ein Freund von dieser Seite erzählt hat und…nun er hat sich dort angemeldet und…warum auch immer die Rechnung wohl ignoriert oder gelöscht und…tja jetzt liegt die Mahnung vor, zu der ich dann weiter unten noch mehr sagen werde.
Eigene Erfahrung sammeln aber alle, die sich auf iqfight.de oder anderen Abzockerseiten registrieren, sie bekommen nämlich dann, wie es im Kleingedruckten irgendwo in den AGBs versteckt zu lesen ist, eine Rechnung - bei iqfight über 30 € für eine Dienstleistung die keine ist!

***Was kann man machen?***
Wie ihr Euch denken könnt habe ich mich, nachdem ich den Anruf mit der Info über die Mahnung erhalten habe, als erstes mal im Internet schlau gemacht und…..siehe da es gibt jede Menge Infos und geprellte in den einschlägigen Diskussionsforen zu finden. Auch bei Ciao ist schon ein wenig was zu lesen - am besten finde ich aber die Informationen, die über die SAT-1-Homepage zu finden sind.

Akte 06 warnt mit Datum vom 12.10.2006 hier aktuell vor jeder Menge betrügerischer Seiten im Internet. Ihr findet die ganzen Seiten unter: ww.sat1.de/lifestyle_magazine/akte/topthemen/internet/content/15712/

Dort ist natürlich auch die Seite von iqfight.de neben vielen anderen schwarzen Schafen zu finden, die es nur auf das Geld der User abgesehen haben!

Gegenwehr:
Unter dem oben genannten Link sind bei SAT 1 auch entsprechende Gegenwehrmaßnahmen zu finden; dabei wird generell empfohlen nicht zu bezahlen und sich ggf. Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt zu holen. Alternativ dazu steht im Internet hier auch ein Musterbrief zur Verfügung.

Für Minderjährige gibt es grundsätzlich keine Zahlungspflicht - sofern das Kind noch dazu (wie bei mir) unter 14 ist, besteht auch keine Strafmündigkeit für den Fall dass das Kind ein falsches Alter angegeben hat.

In einem weiteren Diskussionsforum (Pc-Welt) findet Ihr einen Musterbrief, der sich auf die Summe der Recherchen des österreichischen und deutschen Rechts bezieht (http://www.pcwelt.de/forum/erfahrungen-mit-firmen/212913-vorsicht-bei-www-lebenserwartung-de-und-www-iqfight-de.html) und der ebenfalls die Möglichkeit eröffnet hier aus der Sache mit einem blauen Auge aber ohne finanziellen Verlust herauszukommen.

WICHTIG IST DEN ABZOCKERN KEIN GELD NACHZUWERFEN!!!


***Wie sieht es bei mir aus***

Bei mir sieht es nun eben so aus, dass sich mein Sohn wohl auf dieser Seite angemeldet hat und vermutlich auch eine Onlinerechnung und eine erste Mahnung bekommen hat. Ob dem so ist weiß ich nicht und kann es auch nicht nachvollziehen, da unser PC am Wochenende den Geist aufgegeben hatte und somit alle Mails aus Outlook leider weg sind. Ob da nun was da war oder nicht weiß ich nicht - egal, Fakt ist, dass mir die unten dargestellte Mahnung vorliegt.

Ich habe daraufhin sofort folgende E-Mail, basierend auf der oben dargestellten Rechtslage, verschickt:
-----
Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Mahnungsnummer XXXX haben Sie heute unserem minderjährigen Sohn eine Mahnung zugesandt.

Als seine Erziehungsberechtigten weisen wir darauf hin, dass unser Sohn nicht geschäftsfähig ist und somit ihre - nie erhaltene Rechnung und auch Ihre nie erhaltene 1. Mahnung - gestellten Forderungen nichtig sind!

Hiermit fordern wir Sie daher auf entsprechende Belästigungen zu unterlassen und erklären ausdrücklich, dass auf Grund der nicht vorliegenden Geschäftsfähigkeit kein Vertrag und somit auch keine Zahlungsverpflichtung eingetreten ist.

Und selbst wenn dem so wäre widerspricht Ihr Geschäftsgebaren dem § 305c BGB und ist daher wegen arglistiger Täuschen gemäß der §§ 119,123, 142 ebenfalls nichtig!

Vorsorglich widerrufen wir auch noch form- und fristgerecht gemäß der §§ 312b, 312d und 355 BGB - die Einrede des Fristablaufs ihrerseits ist ungültig, da wir durch Sie nicht über ein Widerrufsrecht informiert wurden und somit der Fristlauf noch nicht begonnen hat.

Bei weiteren Schreiben Ihrerseits behalten wir uns vor die Verbraucherzentrale und die Staatsanwaltschaft zu informieren und Strafanzeige zu erstatten. Der Speicherung der Daten unseres Sohnes, sowie unserer Daten widersprechen wir ausdrücklich!


Mit vorzüglicher Hochachtung
-----
Ich denke überhaupt nicht daran auch nur einen Cent derartigen Betrügern hinterher zuwerfen und bin mal gespannt was jetzt als Antwort kommt - ich werde auf jeden Fall ein Update einfügen wenn ich weitere Details für euch habe.


***Fazit***

1) Finger Weg vor betrügerischen Internetseiten - immer die AGBs exakt lesen, auch wenn es noch so lästig ist.
2) Den Kindern einschärfen (tja bei meinem Sohn hats ja nicht geklappt, da es nun schon der zweite Chaosfall in 2006 ist), dass man sich nicht irgendwo registrieren soll und vor allem nicht mit einem falschen Alter (meist werden nämlich minderjährige nicht zugelassen).
3) Hütet euch vor den betrügerischen Seiten, vor denen SAT1 warnt und unter dem oben genannten Link im Internet veröffentlicht hat
4) Gebt diese Warnung an Eure Freunde und Bekannten weiter - die müssen nicht unbedingt meinen Bericht lesen (klar freu ich mcih über die Punkte, aber hier geht es mir einfach darum, dass nicht noch mehr auf diese Abzocker reinfallen!

Ach ja...das hät ich ja beinahe vergessen...ich gebe der Seite KEINEN Stern (muss aber leider unten dann doch einen anklicken) und spreche eine klare Warnung gegen diese Seite aus!!!

Sorry liebe Ciaois dies war jetzt ein Bericht, den ich mit einer ziemlichen Wut im Bauch getippt habe - ich hoffe aber trotzdem, dass er Euch hilft.

Ergänzungen nehme ich gerne auf und freue mich darum vor allem über Kommentare die möglichen Geprellten Internet-Usern weiterhelfen!


----Update 31.10.2006---

Vielen Dank für die Anregung die ich zu diesem Bericht bekommen hab!
Damit jeder sofort weiß vor welcher Firma ich hier warnen will, nun noch gesammelt die Firmendaten (ihr könnt die auch unten aus dem Foto der mir vorliegenden Mahnung entnehmen ):

Internet: www.iqfight.de
Firmenname und Anschrift: (Achtung unter diesem firmieren mehrere betrügerische Seiten!!!)
VitaActive Ltd., Zeil 22, D-60313
Handelsregister: HR B 77547 - Amtsgericht Frankfurt

Geschäftsführer ist auf dem mir vorliegenden Brief keiner angegeben (was das Ganze ohnehin schon supekt macht)

Dies ist aber nur die Deutsche Zweigadresse - es handelt sich natürlich um eine ausländische Firma, deren Hauptverwaltung unter No. 5772567 in England und Wales registiert ist.

Und wie schon gesagt - VitaActive betreibt mehrere betrügerische Seiten - wenn ihr von dort Post bekommt......dann ganz schnell an die entsprechenden Gegenwehrmaßnahmen denken und denen kein Geld in den Rachen werfen!
---------------------------------------------
Update 13.11.2006

Es gibt neues von IQFight - offensichtlich bestehen die Betrüger auf ihren Forderungen - folgende Mail habe ich als Anwort auf mein Schreiben bekommen:
wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:
********
Zunächst einmal bestreiten wir, dass der Teilnehmer tatsächlich minderjährig ist.
Auf unserer Seite ist eine Anmmeldung unter 18 nicht möglich (siehe Jahre bei Anmeldeformular).
Sollte der Teilnehmer dennoch minderjährig sein, liegt hier ein Eingehungsbetrug vor, da bewusst falsche Daten verwendet wurden.
Wir verweisen auf § 269, StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten.

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In der Überlassung des mit dem Internet verbundenen Computers an einen Minderjährigen wird eine konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für dessen rechtsgeschäftliches Tun gesehen.
Aus einer verobjektivierten Sichtweise wird der Anschein gesetzt, dass seine Willenserklärungen Gültigkeit haben sollen.

Sollte es so sein, dass Ihr minderjähriges Kind sich ohne Ihr Wissen Zugang zum Internet verschafft hat, so ist darin eine Aufsichtspflichtverletzung zu erkennen.
Damit bleibt die Forderung als Schadensersatzanspruch gegen Sie aufrecht.

Zudem verweisen wir auf §110, BGB !

Unter diesen Umständen können wir Ihre Einwendung nicht nachvollziehen.
Wir fordern Sie daher auf die Rechnung fristgerecht zu bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr IQFight.de - Support Team
*****

Natürlich denke ich nach wie vor nicht daran hier Betrüger zu bereichern, zumal deren Antwort am Kern der Sache vorbeigeht, nämlich daran, dass hier gar kein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, da das Ganze auf arglistiger Täuschung besteht.

Und selbst wenn....mein Sohn ist weder geschäftsfähig, noch strafmündig; ich sehe mich daher im Recht und habe wie folgt geantwortet...mal sehen was als nächstes kommt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihre u.a. Antwort nehme ich wie folgt Stellung:


Ob Sie die Minderjährigkeit in Ab rede stellen oder nicht und ob Sie von einer Datenfälschung ausgehen oder nicht ist in diesem Fall völlig belanglos
- Fakt ist, dass der Straftatbestand eindeutig bei Ihnen liegt und Fakt ist ferner, dass es keinen rechtsgültigen Vertrag gibt und somit ihr Schreiben de facto inhaltsleer ist!

Wie Ihnen aus meinem Schreiben vom 30.10.2006 hätte klar werden müssen, liegt von IQ-fight ein klarer Verstoß dem § 305c BGB vor, der - so sieht es der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zu Ihren Lasten geht! Hinzu kommt eine arglistige Täuschung gemäß der §§ 119f, 123, 142 BGB; dies führt automatisch zur Nichtigkeit des Vertrags.

Ich habe daher keine Lust mich weiter mit Ihnen herumzustreiten - es gibt, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, keinen Vertrag, da ihr Geschäftsgebaren gegen die Vorschriften des BGB läuft.

Die von Ihnen zitierten Gesetzestexte sind ebenfalls ohne jede Relevanz - relevant ist höchstens der § 263 StGB; sofern Sie also nicht wollen, dass ich gegen sie Strafanzeige wegen Betrugs stelle erwarte ich binnen 14 Tagen eine Klarstellung und eine entsprechende Entschuldigung Ihrerseits!

Mit vorzüglicher Hochachtung

.......so ich denke mal, das nächste Update kommt bestimmt!

   

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