10 Euro gratis download bei musicstar auf Ritter Sport - Falle!!!
16.05.2011
Pro:
1 Person mit einer IP kann für 10 Euro downloaden
Kontra:
falsche Angaben,Locken zum Kauf von Ware mit falschen Versprechungen, unseriös,
Empfehlenswert:
Nein
 helles-licht
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Ich habe mehrere Tafeln Ritter Sport gekauft unter der Option, dass bei musicstar die ganze Familie downloads in Höhe von 10 Euro (gratis) machen kann. Diese Tafeln habe ich an Familienangehörige zu Weihnachten verschenkt. Als wir nun die downloads durchführen wollten, konnte nur ich mich registrieren. Nachdem meine Angehörigen sich Songs zum download herausgesucht hatten, war eine Registrierung und Einlösung der 10 Euro nicht mehr möglich. Ein Anruf bei der Hotline von musicstar ergab, dass die 10 Euro nur für je eine IP-Adresse und nicht für jede Person gelten. Das hätte Ritter Sport so gewollt, wurde mir gesagt. Nun mein Einwand, den ich bei der Hotline von musicstar machte:
Auf der Tafel Ritter Sport steht: „1 Gutschein pro Person“ und nicht 1 Gutschein pro IP. Auch könnte man die AGB nicht durchlesen, denn sie waren nicht auf der Tafel Ritter Sport aufgezeigt. Ich kann nur dann auf etwas verweisen, wenn ich es auch an Ort und Stelle lesen kann. Es ist also nicht relevant, ob Sie diesen Passus auf der Schokoladentafel aufgeführt haben, denn er ist nicht gültig. Ich kann nicht erst im Internet recherchieren, um die AGBs zu finden, die für den gratis-download bei musicstar auf den Ritter Sport Tafeln zutreffen. Auf der Vorderseite der Tafel Schokolade steht „Downloads für die ganze Familie“. Das ist eine richtige Aussage, denn die ganze Familie profitiert von den downloads, lediglich eine Person aus dieser Familie darf sie einmalig unter einer IP-Adresse durchführen.
Wie mir eine Mitarbeiterin der Hotline noch mitteilte, hätte Ritter Sport darauf bestanden, dass auf der Tafel stehen sollte, dass der download in Höhe von 10 Euro nur für 1 Person gültig sei. Es wäre also die Schuld von Ritter Sport und nicht die von musicstar. Musicstar hätte von Anfang an gewollt, dass der download nur für 1 IP-Adresse zutrifft. Das steht aber nirgendwo!
Es hat für mich eher folgenden Anschein: Ritter Sport will viele seiner Tafeln Schokolade verkaufen. Daher die Aufschrift von „download in Höhe von 10 Euro für 1 Person“. Musicstar – als neues Unternehmen – möchte auf sich aufmerksam machen, um einen Kundenkreis aufzubauen. Daher ist musicstar mit dieser Regelung einverstanden, denn das Einverständnis von musicstar muss vorliegen. Ritter Sport kann nicht etwas auf die Schokoladentafeln schreiben, ohne vorher Rücksprache mit musicstar genommen und die vertragliche Genehmigung erhalten zu haben. In diesem Fall wollten also meiner Meinung nach beide Parteien profitieren. Es handelt sich hier nach meiner Auffassung ganz klar um unlauteren Wettbewerb: „Unlauter im Sinne von UWG Kapitel 1, § 3 handelt insbesondere, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt.“
Meines Erachtens trifft dies sowohl für Ritter Sport als auch für musicstar zu. Ich habe dies am 08.02.2011 als Beschwerde mit Bitte um Klärung geschickt an:
Musicstar GmbH Frau Isabell Maier Marketing Am Klingenweg 6a 65396 Walluf Bis heue habe ich hierauf keine Antwort erhalten.
Vor einer Woche konnte ich jedoch erneut die Tafeln Ritter Sport in den Regalen finden mit der Werbung für downloads in Höhe von 10 Euro (gratis) pro Person bei musicstar. Also scheint es doch zu klappen.
Deshalb warne ich alle Kunden davor, Ritter Sport Tafeln nur aus dem Grund zu kaufen, weil sie pro Person in Höhe von 10 Euro downloads bei musicstar machen möchten. Ist man einmal registriert und mehrere Personen haben die gleiche IP-Adresse, bekommen die anderen Personen mit der gleichen IP überhaupt keinen download (wie auf der Ritter Sport Tafel versprochen) gratis. Also Hände weg von Ritter Sport Tafeln mit dieser Aufschrift, es sei denn man kauft sie rein zum Verzehr!!! PS: Es war übrigens sehr schwer, die 10 Euro gratis download einmalig zu nutzen, da das Angebot von musicstar für meine Begriffe sehr schlecht ist, viele wirklich aktuelle Songs nicht auffindbar waren oder es sie gar nicht gab und von Interpreten oft nur ein äußerst geringes Angebot verfügbar war.
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16.05.2011 20:57
Danke für die Warnung und willkommen bei Ciao. GLG
16.05.2011 17:12
... eine Wertung behalte ich mir aber vor! Ich denke auch, Du wertest hier nicht wirklich objektiv ...
16.05.2011 17:10
Tja ... das geht es dieser Firma wie unserer Familienministerin ... man kann halt echte und reale Zuwendungen nicht an "alle" geben ... LG Günter ;-)