Dieser Erfahrungsbericht wurde von 11 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als hilfreich bewertet
Liebe Ciao Community,
zu diesem Bericht liegt uns eine Beschwerde eines Betroffenen vor, weshalb Ciao den Bericht hier nicht abbildet.
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Wenn ein Sachverhalt für Ciao nicht eindeutig geklärt werden kann, behalten wir uns unter anderem vor, wie in diesem Fall, den Bericht offline zu stellen. Hierbei ist es unser Prinzip, auch im Fall von Streitigkeiten Unabhängigkeit zu wahren und uns weder auf die Seite des Betroffenen noch des Users zu stellen. Ciao bietet schließlich nur die Plattform für den Austausch von Erfahrungen, nicht jedoch eine Plattform für die öffentliche Austragung von Rechtstreitigkeiten.
@ThomasPohlert
Natürlich ist der Bericht auch von Frust, besser: Ohnmachtsgefühl angetrieben. Natürlich lässt sich das alles auch über den Rechtsweg abwickeln - dessen Kosten ich auf unabsehbare Zeit vorstrecken muss. Beträge von einer Kreditkarte zurück buchen kann nur der Clearing-Dienst (bei Visa: Atos), und den muss man erst mal davon überzeugen, dass die Belastung unrechtmäßig war. Man ist dort zwar für derartige Vorträge offen und kooperativ, aber - es dauert. In meinem Fall schon über drei Monate. Wie Du meinem Update entnehmen kannst, hat es heute aber eine überraschende Wendung gegeben ...
Ich gehe mal davon aus, dass man auch reditkartenbeträge zurückbuchen kann. Wenn Du so genau über die AGBs Bescheid weißt, solltest Du Dich soch mal persönlich an die Verbraucherzentrale wenden oder, wenn das hier nicht bloß ein Frustbericht ist, die Angelegenheit ernsthaft selbst betreiben mit einem Mahnbescheid über die zu Unrecht abgebuchten Beiträge odcer einen Anwalt mit einer Unterlassungsaufforderung beauftragen. Das kann ja wohl nicht so schwer sein bei € 150 mtl. ??
22.09.2009 17:52
@ThomasPohlert Natürlich ist der Bericht auch von Frust, besser: Ohnmachtsgefühl angetrieben. Natürlich lässt sich das alles auch über den Rechtsweg abwickeln - dessen Kosten ich auf unabsehbare Zeit vorstrecken muss. Beträge von einer Kreditkarte zurück buchen kann nur der Clearing-Dienst (bei Visa: Atos), und den muss man erst mal davon überzeugen, dass die Belastung unrechtmäßig war. Man ist dort zwar für derartige Vorträge offen und kooperativ, aber - es dauert. In meinem Fall schon über drei Monate. Wie Du meinem Update entnehmen kannst, hat es heute aber eine überraschende Wendung gegeben ...
21.09.2009 21:33
Willkommen bei Ciao. GLG
21.09.2009 19:36
Ich gehe mal davon aus, dass man auch reditkartenbeträge zurückbuchen kann. Wenn Du so genau über die AGBs Bescheid weißt, solltest Du Dich soch mal persönlich an die Verbraucherzentrale wenden oder, wenn das hier nicht bloß ein Frustbericht ist, die Angelegenheit ernsthaft selbst betreiben mit einem Mahnbescheid über die zu Unrecht abgebuchten Beiträge odcer einen Anwalt mit einer Unterlassungsaufforderung beauftragen. Das kann ja wohl nicht so schwer sein bei € 150 mtl. ??