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s . o . |
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Hallo liebe CIAO Freunde,
lang, lang, ist es her ....... da gab es die Möglichkeit bei der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post persönliche
Telefonnummern zu beantragen. In meinem Fall war es der August
1998, auf der entsprechenden Seite der Behörde konnte man sich
ein Formular zur Beantragung herunterladen.
www.regtp.de
Persönliche Rufnummern beginnen mit 0700 - und der Wunsch -
nummer. Ich hatte an eine sehr einfache Nummer gedacht, die seit
meiner Schulzeit in meinem Gehirn haften geblieben ist und zwar
die ersten 8 Stellen der Zahl „ Pi “ ( 31415926 )
Hätte sich doch gut gemacht 0700 - und das mathematische Kürzel
von „ Pi “. Gebührensätze standen zur damaligen Beantragung noch
nicht fest und es gab zu diesem Zeitpunkt auch noch keinen Provider
der diese Rufnummer schalten konnte.
Also schnell Formular ausgefüllt und per FAX an die Regulierungs -
behörde für Telekommunikation und Post geschickt.
Recht fix kam die Ablehnung meines Antrages mit der Begründung,
die Rufnummer ist schon vergeben.
............ SCHAAADDDEEE !!!!!!!! ........ dachte ich mir
......... man kann ja schließlich nicht immer gewinnen.
Doch nun kommt es, kurz vor Weihnachten dieses Jahres, um genau
zu sein am 19.12.2000 erreichte mich ein recht dicker Brief der obigen
Behörde mit dem Inhalt eines Gebührenbescheides.
ZITAT :
Gebührenpflichtiger Tatbestand lt. TNGebV: Ablehnung eines Antrages,
§ 3 i. V. m. § 15 Verwaltungskostengesetz.
Höhe der Gebühr : 31,25 DM
Auszug aus dem Anschreiben : ZITAT
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage von § 43 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG )
über die Zuteilung von Rufnummern vom 25. Juli 1996 ( BGBI. I. S. 1120,
geändert durch Art. 2 Abs. 34 des Begleitgesetzes zum Telekommunikations -
gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBI. I. S. 3108), geändert durch Art. 2
Abs. 6 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbe -
werbsbeschränkungen vom 26 August 1998 (BGBL. I. S. 2544) und in
Verbindung mit dem § 1 der Telekommunikationsnummerngebührenverordnung
(TNGebV) vom 16. August 1999 ( BGBL I Nr. 44 vom 31.08.1999) werden
für die nachfolgend aufgelisteten Tatbestände die von Ihnen zu entrichtende
Gebühr festgesetzt. ................ ENDE ZITAT
Den weiteren Müll den diese Behörde zusammengeschrieben hat erspare
ich Euch. Das einzigste was ich aus dem gesamten Schreiben entnehmen
kann, .... ist der TATBESTAND das ich eine Gebühr zu entrichten habe.
.......... und wenn ich das nicht möchte, dann soll ich gegen diesen Bescheid
beim Verwaltungsgericht in Köln Klage einlegen.
Gebühren für erbrachte Leistungen zu bezahlen ist ja nichts ungewöhnliches,
diese Gebühren aber erst nach 2 Jahren einzufordern und ständig von
TATBESTÄNDEN zu reden .... ist schlicht weg das LETZTE
Also überlegt Euch gut ob Ihr jemals Leistungen dieser Behörde in Anspruch
nehmen wollt ....... Ihr werdet dann auch zu TÄTERN ....
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Schönen Gruss und ein frohes Weihnachtsfest wünscht
Ralf
© rwtele.com
12 / 2000
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Typisch Deutsch: Große Klappe, nichts dahinter!
Bewertung für regtp.de von
bart855655
Pro: Außer der Idee ist nichts positiv
Kontra: Telekom gehört größtenteils dem Bund, gegen RegTP Entscheidungen kann "angestunken" werden, andere Länder "laufen" uns weg
Schon seit Jahren ist die Deutsche Telekom AG „privatisiert“ (darüber lässt sich zwar streiten, aber ich gehe mal vom Offiziellen aus). Dies sollte der erste Schritt zur Liberalisierung des Telefonmarktes in Deutschland sein, womit ein richtiger Konkurren ...
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sehr hilfreich
28.06.2002
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Bald eine Flatrate unter 50 DM
Bewertung für regtp.de von
Pippo
Pro: endlich wird was in die Wege geleitet
Kontra: es wird wohl dieses Jahr noch keine (positive) Entscheidung für uns Nutzer geben
Endlich ist es soweit:
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (kurz RegTP) nimmt sich der Problematik der deutschen Flatrates an !!
Laut dem heutigen (18.10.) Newsletter von ZDNet berät die RegTP mit Vertretern diverser Online-Dienste ...
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sehr hilfreich
18.10.2000
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Infos zu Telekommunikation und Post - aktuell + neutral
Bewertung für regtp.de von
Thokla
Pro: Umfangreiche,offizielle Vorschriftensammlung; eMail-Hilfe für Endverbraucher; übersichtlich aufgebaut
Kontra: Weitere Aufgaben dieser Behörde kaum bekannt
Die RegTP, also die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (schrecklicher Name), ist eine dem Wirtschaftsministerium beigestellte Behörde, ungefähr vergleichbar mit dem Bundeskartellamt. Nur daß sie sich mit der neutralen Regulierung befaßt, w ...
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sehr hilfreich
09.03.2000
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Flatrate für 40DM
Bewertung für regtp.de von
Sticki
Pro: -
Kontra: -
Nach dem Flatrate Sterben und den "ungerechten Behandlungen" der Telekom, gegenüber den Konkurenkten im Onlinemarkt, hat die "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post"(Reg TP .de) eine Tagung einberufen.
Diese wurde von den "Konkurenzfirmen ...
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sehr hilfreich
17.11.2000
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alles wissenswerte über die UMTS-Versteigerung
Bewertung für regtp.de von
ZoumMaster
Pro: viele Informationen
Kontra: schlichtes Layout
Die Versteigerung der neuen Handyfrequenzen UMTS (Universal Mobile Telecommunications System), die ab 2002 eingeführt werden sollen, befindet sich jetzt schon in der 159. Runde. Zur Zeit werden über 91 Mrd DM geboten (empfindet ihr das nicht auch als tota ...
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sehr hilfreich
16.08.2000
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