Rezeptfrei gern und immer, mit Rezept - naja

3  26.05.2010

Pro:
Preiswertere frei verkäufliche Arzneimittel, schnelle Lieferung bei diesen

Kontra:
Kompetenz des kostenpflichtigen Kundenservice, Lieferdauer bei rezeptpflichtigen Medikamenten

Empfehlenswert: Ja 

Details:

Navigation / Übersichtlichkeit:

Umfang des Angebots:

Aktualität der Website:

Produktbeschreibungen:

Lieferzeiten:

mehr


antjemue

Über sich: Sorry, im Moment keine Zeit für Ciao.

Mitglied seit:05.06.2001

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Vertrauende:113

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Dieser Erfahrungsbericht wurde von 183 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als sehr hilfreich bewertet

shop-apotheke.com ist eine Versandapotheke, in der man online Medikamente, Heil-und Hilfsmittel, diverse Schönheitsprodukte etc. bestellen kann und dann ins Haus geliefert bekommt.

Allerdings kann man das bei shop-apotheke.com nur, wenn man ein Kundenkonto besitzt. Dazu muss man sich jedoch nur einmal auf der Seite shop-apotheke.com registrieren und dazu Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Emailadresse und ein selbst gewähltes Passwort hinterlassen. Bei einem erneuten Bestellvorgang loggt man sich mit Emailadresse und Passwort ein. Die Einrichtung des Kundenkontos ist natürlich kostenlos.

Die shop-apotheke bietet Heil- und Hilfsmittel in folgenden Hauptkategorien an:

Arzneimittel
Diabetes
Homöopathie & Naturprodukte
Beauty & Pflege
Sport, Fitness & Wellness
Kontaktlinsen & Augen
Themenshops
Markenshops
Preishits

Da ich nicht zu den Menschen gehöre, die (außer bei Büchern) gern stöbern, kommt mir die interne Suchfunktion sehr zu Gute. Dort gebe ich den Namen des gesuchten Medikamentes ein und schon bekomme ich es, wenn im Sortiment, mit verschiedenen Verpackungseinheiten aufgelistet. Wenn ich bei dem Namen eine fehlerhafte Schreibweise verwende, bekomme ich Alternativen vorgeschlagen. Bislang war das von mir Gesuchte immer darunter zu finden.

Die shop-apotheke ist Partner des Internet-Bonussystem webmiles. Dadurch wurde ich auch vor etwas mehr als einem Jahr auf sie aufmerksam.

Im Februar 2009 bestellte ich erstmals bei der shop-apotheke. Es waren alles rezeptfreie Medikamente, die dort um etliches preiswerter waren als in ortsansässigen Apotheken. Diese und eine weitere Bestellung verliefen unkompliziert, problemlos und die Lieferungen waren jeweils innerhalb kürzester Zeit (2 Werktage) bei mir.

Damals war der Betreiber dieser Versandapotheke noch die Fortuna Apotheke in Köln. Mittlerweile hat der Betreiber gewechselt und hinter www.shop-apotheke.com steht nun ein niederländisches Unternehmen:

Europa Apotheek Venlo B.V.
Columbusweg 20
NL-5928 LC Venlo

mit einer Postfachanschrift für deutsche Kunden.

Wahrscheinlich wurde ich sogar in einer Werbemail über den Betreiberwechsel informiert. Da ich diese jedoch, wenn ich nicht gerade etwas brauche, ungelesen lösche, erfuhr ich davon erst jetzt.

In den Lieferbedingung ist eine Lieferzeit von 2 – 4 Werktagen angegeben, bei Bestellungen über einem Bestellwert von 29,00 € erfolgt die Lieferung Versandkostenfrei.

Bei der Zahlung hat man die Auswahl, ob man diese per Überweisung, Paypal, CLickandBuy, Sofortüberweisung, Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erledigen möchte. Allerdings behält sich die shop-apotheke.com vor, diese dem Kunden ohne Angabe von Gründen vorzugeben.

Ich habe einmal per Lastschrift und einmal per Paypal bezahlt. Jedes Mal nach meiner eigenen Auswahl, ohne Vorgabe durch den Shop-Betreiber.
Erneute Motivation zur Bestellung

Nun benötigte der kranke Hund meiner Freundin ein rezeptpflichtiges Medikament. In einer ortsansässigen Apotheke kostete dieses vor einem Monat 187,00 €. Ganz schön viel für einen Hund, für den außerdem schon eine heftige, fast nicht tragbare, Summe an Tierarztkosten angefallen war. Meine Freundin hat inzwischen ihren Sommerurlaub abgesagt und weiß wegen dem kranken Hund kaum noch, wie sie finanziell über die Runden kommen soll.

Da kamen wir jetzt, als sie das Medikament für den Hund erneut brauchte, auf die (im Nachhinein überhaupt nicht) geniale Idee, dass es bei einer Versandapotheke vielleicht preiswerter wäre. Meine Freundin lebt selbst ohne Computer und Internet. So kam sie nun am Pfingstmontag zu mir und wir schauten gleich in der shop-apotheke.com, wo ich ja bereits Kunde war. Dort fanden wir das Medikament auch sofort über die Suchfunktion und zwar in der benötigten Verpackungseinheit für „nur“ 137,06 €. Eine satte Ersparnis, bei der wir keine Veranlassung sahen, noch bei anderen Anbietern zu schauen. Obwohl das Einloggen und auch der Bestellvorgang dann gar nicht so ganz einfach waren.

Als ich mich in den Onlineshop der shop-apotheke.com einloggen wollte erfuhr ich von dem Betreiberwechsel und konnte erst auf mein Kundenkonto zugreifen, nach dem ich dem Import der Kundendaten und einer Datenschutzerklärung zugestimmt hatte. Das sah ich aber nicht als Problem, ich hätte es ja auch lassen können.

Das Bestellen von rezeptpflichtigen Medikamenten

ist bei der shop-apotheke online derzeit nicht möglich, stand dort, nachdem ich das Medikament in den Warenkorb legen wollte. Die Bestellung muss per Post erfolgen an:

shop-apotheke.com
Postfach 410118
41241 Mönchengladbach,

hingeschickt werden müssen Originalrezept und ein ausgefüllter Bestellschein. Als ich den Bestellschein downloaden wollte, öffnete sich allerdings nur eine leere Seite.

Für den Postweg kann man sogar einen Freiumschlag anfordern. Diesen hatte ich angefordert, er traf heute mit der Post ein.

Weiterhin konnte ich noch von Bonis auf Kassen- und Privatrezepte lesen und dass bestimmte Medikamente nicht versendet werden könnten.
Konkret stand dazu auf der Website:

Welche Produkte kann ich bestellen?

Die Versandapotheke shop-apotheke.com versorgt Sie mit allen in Deutschland zugelassenen Fertigarzneimitteln und apothekenüblichen Produkten. Die Ausnahmen sind:
  • Individuell anzufertigende Arzneimittel (z.B. onkologische Zubereitungen und Zubereitungen zur parenteralen Ernährung).
  • Produkte, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, da diese unter bestimmte nationale Sicherheitsvorkehrungen fallen (gelbes Rezept).
  • Bestimmte Medikamente aus den Gruppen der Psychopharmaka, starken Schmerz-
    oder Schlafmittel (wie z. B. Diazepam, Tetrazepam, Tilidin etc.). Diese gelten hinsichtlich
    Ein- und Ausfuhr ebenfalls als Betäubungsmittel.

Warum kann ich keine Betäubungsmittel bei Ihnen bestellen?Stark wirksame Schlaf- und Schmerzmittel unterliegen im Grenzverkehr dem Betäubungsmittel- gesetz, d.h. diese Arzneimittel dürfen nicht aus den Niederlanden nach Deutschland versendet werden.
Mein Bauchgefühl

Irgendwie hatte ich ein komisches Gefühl, so dass wir das Rezept nicht gleich in einen Umschlag und in den Briefkasten steckten. Meine Freundin wusste nicht, ob das Medikament in eine dieser Gruppen zählt und wenn irgendwas schief ginge, wäre der Hund in Kürze ohne Medikamente. Die Ersparnis war zwar beträchtlich, doch vor Ort könnten wir schneller handeln.

So beschlossen meine Freundin und ich, dass dieses Rezept erst mal bei mir bleibt und ich mich vorab noch mal beim Kundenservice der shop-apotheke informiere. Da die Service-Hotline kostenpflichtig ist und am Abend des Pfingstmontag sowieso nicht zu erreichen war, schickte ich eine Email an die im Impressum angegebene Adresse kontakt@shop-apotheke.com:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Hund meiner Freundin benötigen wir dringend ein rezeptpflichtiges Medikament:

*Name des Medikamentes*.

Mir liegt das Privat-Rezept der Tierärztlichen Praxis für Kleintiere *Name des Tierarztes und Anschrift* vor. Ich wollte das Medikament in ihrer Online-Apotheke bestellen.

Bis zu der Seite wo steht, dass ich einen Bestellschein ausfüllen und ausdrucken muss und Ihnen das Originalrezept mit dem Bestellschein per Post zusenden soll, bin ich gekommen. Leider öffnete sich dann statt einer PDF eine leere Seite.

Könnten Sie mir bitte schnellstmöglich den Bestellschein zukommen lassen, da der Hund das Medikament nur noch für ca. 5 Tage hat.

Ist es möglich den Bestellvorgang zu beschleunigen, wenn ich Ihnen das Rezept vorab faxe?

Mit freundlichen Grüßen
*Mein Name und Meine Kontaktdaten*“
Alles in Butter?

Als ich bis gestern Mittag noch keine Antwort hatte und das Rezept noch immer mahnend auf meinem Laptop lag, rief ich doch die inzwischen wieder besetzte kostenpflichtige Servie-Hotline der shop-apotheke.com 0180-3040123 (Mo.-Sa. 8-20 Uhr (0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil max 0,42 €/Min.)) an, schilderte der Mitarbeiterin mein Anliegen, in dem ich schon zu Beginn sagte, dass das Medikament für einen Hund ist, der Hund nur noch für 4 Tage Medikamente hat, buchstabierte ihr sogar das Medikament und bekam nach ihrer Frage ob ich bereits Kunde wäre, die ich mit ja beantwortete und einer Rückfrage von ihr bei einem Vorgesetzten, die Aussage, dass ich das Rezept schicken solle und der Bestellschein dafür nicht nötig wäre, wenn ich nur eine Versandadresse mit angebe.

Kurz darauf steckte ich einen Umschlag (den ich selbst frankierte, denn ich wollte aus Zeitgründen nicht auf den Freiumschlag warten) mit dem Original-Rezept und einem Begleitschreiben in den Briefkasten. Zu diesem Zeitpunkt tat mir auch das Geld für den kostenpflichtigen Anruf nicht leid, denn ich dachte, dass wieder eine Sache abgehakt, das Medikament in Kürze da wäre und ich meiner Freundin ein bisschen geholfen hätte.
Denkste!

Leider war die Email-Antwort der shop-apotheke vom 25.05., in der stand:

„Sehr geehrte Frau *Mein Name*,

vielen Dank für Ihre Email vom 24.05.2010.

Wenn dies ein Kassenrezept ist, wo der Name Ihrer Bekannten als Versicherte ist, können Sie uns das Rezept gerne zusenden. In jedem anderen Fall geht es leider nicht.

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Venlo
*Name der Bearbeiterin*
Kundenservice“,

in meinem Spamverdachtordner gelandet. So erreichte sie mich erst am 26.05. früh, als ich die Spam-Meldungen durch sah.

Da schluckte ich natürlich erst einmal gewaltig – denn ein Kassenrezept war es ja nicht – es stand auch nicht der Name meiner Freundin drauf, sondern nur der Name und die Kontaktdaten der Tierarztpraxis, Name und Verpackungseinheit des Medikamentes, dass es für einen Hund ist und Stempel und Unterschrift des Tierarztes. Allerdings war es doch ein gültiges Rezept. Zumindest wurde ein genau so aussehendes Rezept beim letzten Mal problemlos in einer ortsansässigen Apotheke gegen Zahlung von 187,00 € eingelöst. Ich verstand das nicht.

Hätte ich das Rezept noch nicht weg geschickt, hätte ich sofort gesagt, dann eben nicht und erst mal weiter im Netz recherchiert. So war aber das Original-Rezept ja schon weg. Daher rief ich noch einmal die kostenpflichtige Service-Hotline an.

Der Mitarbeiterin (eine andere als am Vortag) schilderte ich dann das Gespräch mit der Kundenbetreuerin vom Vortag und die gegensätzliche Aussage der von der Kundenbetreuung erhaltenen Email. Sie sagte mir dann, dass es ihr sehr leid tut, die shop-apotheke aber rezeptpflichtige Medikamente für Tiere nicht versendet. Warum und weshalb sagte sie mir nicht! Allerdings fragte ich auch nicht danach, dafür war ich zu baff.

Ich bat sie jedoch, mir das Rezept umgehend zurück zu schicken. Dazu eröffnete Sie mir, dass dies nicht so schnell möglich ist, da die Rücksendung des Rezeptes schon 1 bis 2 Wochen dauern könnte.

Ich war geplättet und verstand die Welt nicht mehr. Hatte ich etwas übersehen? Ich las mir die AGBs und die Erklärungen zu der Bestellung des rezeptpflichtigen Medikamentes bei der shop-apotheke.com noch einmal durch. Eine Antwort, warum ich das Medikament dort nicht bekommen kann, fand ich nicht.

Daher war ich richtig auf Prass – für mich sah es nämlich inzwischen so aus, als ob die shop-apotheke etwas gegen Tiere hätte und uns lief die Zeit davon, denn mittlerweile hatte der Hund nur noch für 3 Tage Medikamente und das Original-Rezept war weggeschickt.

So schickte ich der Bearbeiterin meiner Email folgende Antwort:

„Sehr geehrte Frau *Name der Bearbeiterin*,

leider erreichte mich Ihre Email erst heute, sie war im Spamverdachtordner gelandet. Nun bin ich sehr verärgert. Da ich gestern noch keine Antwort von Ihnen hatte, telefonierte ich mit Ihrem kostenpflichtigen Kundenservice. Die Antwort, die ich von dort bekam, war das Gegenteil der Aussage in Ihrer unten stehenden Email.

Die Dame, leider habe ich mir den Namen nicht notiert (Zeit und Anrufdauer kann ich aber, wenn notwendig, mit meinem Verbindungsnachweis der Telefongesellschaft nachweisen), sagte mir nach Schilderung des Sachverhaltes, es handelt sich um das Privatrezept einer tierärztlichen Praxis, ohne Namensangabe des Patienten (ein Hund), dass ich das Rezept (beiliegend ein Scan der von mir angefertigten Kopie) schicken solle. Das habe ich sofort nach dem Telefonat auch auf eigene Kosten getan (55 Cent für eine Briefmarke).

Nun ist das Original Rezept bei Ihnen und der Hund hat nur noch Medikamente für 3 Tage!!! Uns läuft sozusagen die Zeit davon.

Ich erwarte jetzt von Ihnen, dass mir das Original Rezept umgehend zurück geschickt wird, da wir es in einer Apotheke vor Ort problemlos einlösen können.

Weiterhin sollten Sie auf Ihrer Website für Verbraucher deutlich kenntlich machen, dass Sie verschreibungspflichtige Medikamente für Tiere nicht verkaufen!

Schade, dass meine bislang guten Erfahrungen mit Ihrer Apotheke, die ich im vorigen Jahr mit getätigten Bestellungen unter der Kundennummer *meine Kundennummer* gemacht habe, durch diesen Vorfall nichtig werden. Ich werde andere Verbraucher darüber natürlich bei Ciao.de und dooyoo.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
*Mein Name und Meine Kontaktdaten*“

Ihre Antwort kam umgehend uns sah wie folgt aus:

„Sehr geehrte Frau *Mein Name*,

vielen Dank für Ihre Email vom 26.05.2010.

Tierarzneimittel die rezeptpflichtig sind, sind nicht im Lieferumfang der Shop Apotheke enthalten. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage dürfen diese Produkte nicht auf dem Versandweg geliefert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Da wir Ihnen nicht genau mitteilen können, wann Ihr Rezept bei Ihnen eingeht, bitte ich Sie, sich ein Duplikat von dem Tierarzt zu besorgen damit der Hund noch rechtzeitig seine Medizin bekommt.

Entschuldigen Sie diese Unannehmlichkeiten. Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Venlo
*Name der Bearbeiterin*
Kundenservice“

Die Aussage über die Gesetzeslage ließ mich aufhorchen. So googlete ich nach rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln und erfuhr auf verschiedenen Seiten folgendes:

„Im Januar 2004 wurden einige Gesetzesänderungen zum Versand von Arzneimitteln in Deutschland umgesetzt. Danach ist auch das Versenden von apotheken- und verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln erlaubt.

Leider wurden die apotheken- und verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel zum Versand nicht freigegeben. Die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG, Paragraph 43 Absatz 5) gelten weiterhin.

Hierin ist festgehalten, dass apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel nur durch die tierärztliche Hausapotheke, den Tierarzt oder die Apotheke ausgehändigt werden darf. Dies gilt auch für Humanarzneimittel, die für Tiere gedacht sind (wie z.B. Lanitop).

Bei Nichtbeachtung werden durch die zuständigen Behörden Maßnahmen gegen die Apotheken ergreifen (Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 25.000€).

Auch für den Tierhalter bedeutet der Bezug von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimittel über den Versandhandel ebenfalls ein Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften, der je nach Sachlage mittels Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet wird.“

Weitere Recherchen ergaben, dass es da inzwischen eine Lockerung gegeben hat. Seit dem 03.05.2010 dürfen zumindest apothekenpflichtige Tierarzneimittel, die keiner Rezeptpflicht unterliegen von Versandapotheken versendet werden.

Verständnis ja, aber trotzdem ärgerlich

Aber bei uns handelte es sich ja um ein rezeptpflichtiges Medikament – ein für ein Tier gedachtes Humanarzneimittel - und das darf die shop-apotheke nicht versenden. Sie halten sich an das Gesetz, das kann ich verstehen und das finde ich auch gut und richtig, auch wenn ich das Gesetz an sich nicht verstehe. Außerdem verspüre ich auch keinerlei Lust mich selbst strafbar zu machen.

Nicht richtig und gleich gar nicht gut, fand ich jedoch die inkompetente Aussage der ersten Dame am kostenpflichtigen Servicetelefon, die mich dazu veranlasste, das Rezept an die shop-apotheke zu senden. Ich war mächtig wütend und mittlerweile tat mir auch das Geld leid, das ich wegen ihr auf der nächsten Telefonrechnung bezahlen muss.

Das veranlasste mich, die Kundenbetreuerin, mit der ich in Email-Verkehr stand, noch einmal anzuschreiben:

„Sehr geehrte Frau *Name der Bearbeiterin*,

inzwischen habe auch ich mich über die Gesetzeslage kundig gemacht. Korrekt ist, dass Sie dieses Medikament für ein Tier nicht versenden dürfen.

Allerdings verstehe ich nach wie vor nicht, wie mir die Dame, Frau *ein ähnlicher Name, den meine grauen Zellen nach langem Überlegen ausspuckten* (leider hatte ich mir den Namen nicht notiert und ich bin mir nicht sicher, ob meine Erinnerung richtig ist), sogar nach Rückfrage mit Vorgesetzten, Verbindungszeit, die auf meine Kosten ging, am kostenpflichtigen Servicetelefon sagen konnte, ich soll dieses Rezept schicken. Wenn sie mir klipp und klar gesagt hätte, dass der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten für Tiere in Deutschland nicht erlaubt ist, wäre das zu verstehen gewesen.

Ein zusätzlicher Tierarztbesuch und das erneute Ausstellen eines Rezeptes verursachen nun, abgesehen von den persönlichen Unannehmlichkeiten für mich, weitere Kosten!

Mit freundlichen Grüßen
*Mein Name und Meine Kontaktdaten*“

Überraschung

Eigentlich hatte ich danach mit keiner Antwort mehr gerechnet, so dass mich die shop-apotheke mit der nachfolgenden Email regelrecht überraschte:

„Sehr geehrte Frau *Mein Name*,

vielen Dank für Ihre Email vom 26.05.2010.

Ich muss mich vielmals für die Falschaussage von Frau *korrekter Name der Mitarbeiterin vom Service-Telefon* entschuldigen.

Für die aufgetretenen Unannehmlichkeiten schreiben wir Ihrem Bonuskonto 10 € gut, die bei Ihrer nächsten Bestellung verrechnet werden.

Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Venlo
*Name der Kundenbetreuerin*
Kundenservice“

Daraufhin antwortete ich nochmals:

Sehr geehrte Frau *Name der Mitarbeiterin*,

vielen Dank für die nochmalige Antwort. Das versöhnt mich.

Allerdings fände ich es wirklich gut, wenn Sie zu den Bestellbedingungen für rezeptpflichtige Medikamente schreiben würden, dass der Versand rezeptpflichtiger Medikamente für Tiere in Deutschland nicht erlaubt ist. Ich denke, das versteht jeder Verbraucher und Ärger kann im Vorfeld vermieden werden. Erst nach ihrer Aussage zu der geltenden Gesetzeslage hatte ich dies bei verschiedenen anderen Onlineapotheken gefunden. Vorher wusste ich davon schlichtweg nichts.

Das Originalrezept benötige ich trotzdem zurück. Der Tierarzt, mit dem wir inzwischen telefoniert haben, möchte es gern wieder haben, um es selbst zu vernichten. Innerhalb von 14 Tagen dürfte dies sicher zu schaffen sein.

Beste Grüße aus *Meine Stadt*
*Mein Name und meine Kontaktdaten*

Nachdem ich mir jetzt, zum Schreiben des Berichtes die AGB der shop-apotheke zum dritten Mal gründlich durchlas, entdeckte ich auf einmal in § 2 Angebot und Vertragsschluss ganz am Ende den Satz:

„Folgende Arzneimittel werden aus Sicherheitsgründen nicht versendet und daher von der www.shop-apotheke.com als Bestellung nicht angenommen: Betäubungsmittel, die entweder in den Niederlanden oder in dem Staat, nach dem die Arzneimittel nach der Bestimmung des Bestellers geliefert werden, besonderen Sicherheitsvorkehrungen (besondere ärztliche Verschreibungen, eigene Rezeptformen etc.) unterliegen sowie Medikamente, die nur hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr als Betäubungsmittel gelten, insbesondere Psychopharmaka sowie starke Schmerz- oder Schlafmittel. Individuell angefertigte Rezepturen (z.B. onkologische Zubereitungen und Zubereitungen zur parenteralen Ernährung). Fertilitätsprodukte, radioaktive Arzneimittel, Arzneimittel mit sehr kurzer Haltbarkeit und rezept- oder apothekenpflichtige Tierarzneimittel.“

Nun ist es durchaus möglich, dass ich den letzten Passus im Vorfeld schon zweimal überlesen habe. Oder aber das Unternehmen hat ganz schnell reagiert. Ich weiß es nicht.

Schön fände ich es jedenfalls, wenn der Zusatz auch noch dort stände, wo sonst alles Wissenswerte über die Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten steht und welche Medikamente von einer Bestellung ausgeschlossen sind.

Ich resümiere

Mein Ärger ist nach der überraschenden Antwort der Kundenbetreuerin wirklich verflogen und ich gebe der shop-apotheke eine neue Chance. Allerdings erst einmal nur, wenn ich rezeptfreie Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel benötige. Da sind die Preise wirklich unschlagbar und der Service stimmt.

Bei rezeptpflichtigen Medikamenten werde ich zukünftig höchstwahrscheinlich nicht in der shop-apotheke bestellen. Zumindest nicht, wenn der Zeitfaktor eine Rolle spielt. Denn da wird meine Bestellung erst bearbeitet, wenn das Rezept dort im Original vorliegt. Das dauert auf dem Postweg 1 – 2 Werktage. Die Lieferung dann noch einmal 2 – 4 Werktage. Wenn ich eine akute Erkrankung habe, benötige ich die Medikamente schnell und da kann mir eine Apotheke vor Ort einfach besser helfen.

Sollte ich mal ein rezeptpflichtiges Medikament benötigen, welches ich nicht sofort anwenden muss, werde ich den Versuch vielleicht noch einmal wagen. Aber nicht ohne mich im Vorfeld bei dem verschreibenden Arzt zu informieren, ob dieses irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.

Dem Kundenservice der shop-apotheke gebe ich auf den Weg, die Mitarbeiter so zu schulen, dass sie telefonisch in Zukunft keine Falschaussagen treffen und bei Emails Standardantworten vermeiden. Dass ein Unternehmen die gesetzlichen Bedingungen einhalten muss, ist für mich nachvollziehbar und vollkommen richtig. Eigentlich hätte mir das ja auch die erste Mitarbeiterin an der Service-Hotline schon sagen müssen. Dann wäre sowieso alles absolut in Ordnung gewesen.

Doch mein Ärger wäre bestimmt auch nicht so weit angewachsen, hätte ich auf meine allererste Email nicht nur eine Standardantwort erhalten. Hätte die Kundenbetreuerin hier konkret auf meine Frage geantwortet, hätte sie mich eigentlich auf die gesetzlichen Vorschriften hinweisen müssen, von denen ich sichtlich nichts wusste.

Auf jeden Fall war diese Bearbeiterin aber lernfähig und ging im Verlauf des weiteren Emailverkehrs sogar wirklich auf mein Anliegen ein.

Daher vergebe ich in der Gesamtheit der shop-apotheke.com hier und heute 3 Sterne und eine bedingte Empfehlung. Einen Stern ziehe ich für die Bearbeitungsdauer von rezeptpflichtigen Medikamenten ab und zwei für die anfängliche Handhabung des Kundenservices. Für Lernfähtigkeit und die letztendliche Wiedergutmachung durch den Kundenservice, die ich gar nicht erwartet hätte und Klasse fand, gebe ich diesem sogar einen Stern zurück.
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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
schlagergalaxie

schlagergalaxie

12.04.2012 20:28

da hattest du ja ein ziemliches abenteuer.

Dana16w

Dana16w

20.10.2011 19:39

bh

Dariusz2

Dariusz2

15.10.2011 10:24

Bin bei Onlineapotheken immer etwas skeptisch...

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